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Öffentlich-rechtlich
Aus Kefk.
Öffentlich-rechtlich steht für
- den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- eine Anstalt des öffentlichen Rechts
- eine Körperschaft des öffentlichen Rechts
- eine Stiftung des öffentlichen Rechts
- das Rechtsgebiet des Öffentlichen Rechts im Allgemeinen
| Bild:Disambig-dark.svg | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |
