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Äquivalenz
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Das Wort Äquivalenz (v. lat.: aequus „gleich“ und valere „wert sein“) bezeichnet in der Bildungssprache die Gleichwertigkeit verschiedener Dinge. In verschiedenen Fachgebieten bezeichnet Äquivalenz das folgende:
- In der Informatik gibt es die Programmäquivalenz sowie das Äquivalenzproblem.
- Die Logik untersucht die logische Äquivalenz von Aussagen.
- In der Mathematik gibt es Äquivalenzumformungen, die z. B. eine Gleichung bzw. Ungleichung äquivalent umformen, wobei der Wahrheitswert bzw. die Lösungsmenge unverändert bleibt. Es werden darüber hinaus auch Äquivalenzklassen durch Äquivalenzrelationen definiert.
- In Rechtswesen gibt es die Äquivalenztheorie.
- In der Tontechnik bezeichnet die Äquivalenz (Tontechnik) und die Äquivalenzstereofonie die gleichwertige und gleichsinnige Verwendung von Pegeldifferenzen und Laufzeitdifferenzen bei den Modulationssignalen.
- In der Physik gibt es die Äquivalenz von Masse und Energie und die Äquivalenz von Raum und Zeit.
- In der Chemie gibt es die Äquivalentkonzentration, die Äquivalentleitfähigkeit und die Einheit Äquivalent (Val).
- In der Übersetzungswissenschaft (Translatologie) ist "Äquivalenz" eine umstrittene und unscharfe Benennung für die Beziehung zwischen Ausgangstext und Zieltext (Übersetzung).
Äquivalenzprinzip bezeichnet:
- ein älteres Prinzip zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern, siehe Äquivalenzprinzip (Steuer)
- in der Physik die Äquivalenz von schwerer und träger Masse, siehe Äquivalenzprinzip (Physik)
- die Gleichrangigkeit verschiedener Interpretationsansätze eines Messergebnisses, siehe Mehrdeutigkeitsproblem
- auf dem Gebiet des Personalmanagements den Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Entgeltgestaltung
- in sämtlichen privaten Versicherungssparten (z. B. Private Krankenversicherung, Hausratversicherung) die Kalkulation der Beiträge für das zu versichernde Risiko (hohes Risiko = hohe Prämie)
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