Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.
Änderungsverbot
Aus Kefk.
Das Änderungsverbot meint im Urheberrecht das Verbot, ein ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechtsinhabers genutztes Werk zu verändern.
Deutsche Rechtslage
§ 62 UrhG bestimmt für den gesamten Bereich der Urheberrechtsschranken, dass Änderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Der Rückverweis auf § 39 bezieht sich auf die Zulässigkeit von Änderungen, die der Urheber nach Treu und Glauben dulden muss. Als typisches Beispiel für solche Änderungen führt Dietz in: Schricker, Urheberrecht, 2. Aufl. 1999, § 62 Rdnr. 14 die Umwandlung direkter in indirekte Rede an.
Absatz 2 erlaubt Übersetzungen aus einer anderen Sprache sowie auszugsweise Wiedergabe (Kürzungen) - beides jedoch nur, soweit der Benutzungszweck dies erfordert.
Österreich
§ 57 Abs. 1 UrhG bestimmt: Die Zulässigkeit von Kürzungen, Zusätzen und anderen Änderungen an dem Werke selbst, an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung ist auch bei freien Werknutzungen nach § 21 zu beurteilen. Sinn und Wesen des benutzten Werkes dürfen in keinem Fall entstellt werden.
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
