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VersicherungenVersicherungen müssen für einen Brandschaden auch dann aufkommen, wenn die Bewohner ihn selbst verursacht haben. Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben; so urteilte das Landgericht Coburg (Az.: 13 O 714/07). Im verhandelten Fall zündete der Lebensgefährte einer Wohnungsmieterin einige Teelichter im Wohnzimmer an. Vor dem zu Bett gehen löschten sie die Kerzen wieder aus, vernahmen jedoch nur wenige Minuten später vom Schlafzimmer aus knisternde Brandgeräusche. Trotz schneller Löschmaßnahmen entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 11.000 Euro. Zunächst zahlte zwar die Brandversicherung des Gebäudeeigentümers den Schaden, wollte sich das Geld jedoch vom Lebensgefährten der Mieterin wieder zurückholen. Argument: Schon durch das Anzünden der Teelichter habe er eine Brandursache geschaffen. weiter » Die Versicherungsgesellschaften in Deutschland feiern Rekordgewinne: 162 Milliarden Euro Beitragseinnahmen stehen nur 125,5 Milliarden Euro [1] an Auszahlungen gegenüber. Trotzdem zahlen die Unternehmen im Schadensfall häufig nur zögernd oder gar nicht. Die Stern TV-Reportage ›Wenn die Versicherung nicht zahlt...‹ am 24. Juni 2008 um 22.15 Uhr bei VOX zeigt Menschen, die plötzlich vor dem Ruin stehen, weil die Versicherung die Zahlung verweigert oder hinauszögert. Dass Versicherungen anfallende Kosten nicht bezahlen, ist kein Einzelfall: Fast 20.000 [2] Kunden wenden sich jedes Jahr hilfesuchend an neutrale Schiedsstellen, viele gehen gegen die Ablehnungsbescheide gerichtlich vor. weiter » Der Jahresanfang ist die richtige Zeit, um zu prüfen, ob der Versicherungsumfang bei Hausrat-Police oder Krankentagegeld noch den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen entspricht. Wer mit der Riester-Rente vorsorgt, sollte Veränderungen bei Einkommen oder Kinderzahl dem Versicherer melden. Die ersten Tage und Wochen des neuen Jahres hinterlassen bei den meisten einen tiefen Eindruck - auf dem Kontoauszug. Jährlich fällige Mitgliedschaftsgebühren werden jetzt abgebucht, die Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge. Viele dürfen sich jedoch auch über eine höhere Summe beim Gehaltseingang freuen oder über die schönen neuen Dinge, die gerade erst der Weihnachtsmann gebracht hat. In jedem Fall bietet der erste Kassensturz des Jahres die praktische Gelegenheit, auch die Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen und sie an aktuelle Gegebenheiten und Bedürfnisse anzupassen. So sollte, wer nun mehr verdient, auch daran denken, die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) anzupassen. Um 2008 die Grundzulage von 154 Euro und die weitere Zulage von 300 Euro je Kind zu erhalten, müssen Riester-Kunden vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der individuellen Grund- und Kinderzulage in den Vertrag einbezahlen. weiter » |
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