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Verschärfung der Abmahnwelle: Musikindustrie mahnt Heise Online abNachdem die Münchner Kanzlei Waldorf über ein Jahr lang Betreiber kleinerer Websites und Schüler bei Ebay kostenpflichtig abgemahnt hatte, geht die Abmahnwelle nun in eine neue Runde: Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. lancierte am Freitag eine unfreundlichen Pressemeldung: »Auch die Pressefreiheit ist kein Freibrief: Anleitungen und Hilfestellungen für illegale Handlungen sind unzulässig und haben erst recht nichts mit seriöser Berichterstattung zu tun«, läßt sich Dr. Thorsten Braun, Syndikus der deutschen Phonoverbände, zitieren. Anlaß der Abmahnung des renommierten Online-Nachrichtendienstes war eine Meldung im Heise-Newsticker vom 19. Januar 2005 zu dem SlySoft-Programm AnyDVD, dessen Nennung die Münchner Abmahnanwälte bereits mehrfach bei anderen Websitebetreibern abgemahnt hatten. Vor Gericht gelangten diese Fälle jedoch nie, zumal es seitens der Musikindustrie keine »Blacklist« mit als unzulässig angesehenen Programmen gibt. Doch auch das könnte sich nun ändern: Mit rund 105 Millionen Page Impressions (PI) pro Monat zählt Heise Online zu den erfolgreichsten deutschsprachigen Special-Interest-Websites (zum Vergleich: die deutschsprachige Wikipedia verzeichnete zuletzt 32 Millionen PIs pro Monat). Der Fall Musikindustrie ./. Heise hat also Vorbildcharakter und könnte mehr Rechtssicherheit schaffen. Eine solche Berichterstattung sei »für die in ihren Rechten verletzten Musikunternehmen nicht hinnehmbar«, schäumt der Verbands-Pressesprecher Dr. Hartmut Spiesecke weiter. Was wir schon lange vermutet hatten, erhielt der Heise-Verlag nun im Klartext: Es geht der Musikindustrie-Lobby um eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit. Diesen Maulkorb wollte sich Heise Online allerdings nicht anlegen lassen und wies daher die Abmahnung zurück: »Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos« entgegnete Christian Persson, der Chefredakteur von Heise Online in einer Meldung zu der Abmahnung. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Auseinandersetzung zwischen einem der renommiertesten IT-Verlage der Bundesrepublik und den Bütteln der Musikindustrie verlaufen wird. Die anderen Netzmedien zeigen bereits große Aufmerksamkeit – nicht zuletzt wohl, weil diese Attacke gegen alle Online-Medien gerichtet ist: www.golem.de/0501/35955.html. ...und noch mehr Blogs: blogstats.de/index.php?url=Waldorf. Ähnliche Beiträge
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