Verkehrsrecht

Höhere Bußgelder für Raser

Im Interesse höherer Verkehrssicherheit hat der Bundesrat heute einer Änderung des Bußgeldkatalogs grundsätzlich zugestimmt. Zukünftig können die Hauptunfallursachen wie überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen, Rotlichtverstöße und Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss mit höheren Bußgeldern geahndet werden.

Seine Zustimmung zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung hat der Bundesrat jedoch daran gebunden, dass der Bußgeld-Regelsatz bei vorsätzlichen Verkehrsverstößen verdoppelt wird. Von dieser deutlichen Sanktionierung der Vorsatztaten erhoffen sich die Länder eine abschreckende Wirkung auch für die Zukunft.  weiter »

Trunkenheit am Fahrradlenker kann für Fahrerlaubnisinhaber böse Folgen haben. Denn solches Verhalten erlaubt Zweifel an der Eignung, ein Kraftfahrzeug führen zu können.

Bei einem Alkoholpegel eines Radfahrers von 1,6 Promille und mehr ist mit Hilfe eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, der so genannten MPU, zu klären, ob die Gefahr besteht, dass der Betroffene künftig auch ein Kraftfahrzeug unter unzulässigem Alkoholeinfluss führen wird“, erläutert Rechtsanwalt Christian Demuth aus Düsseldorf.

Der auf Verkehrsrecht spezialisierte Strafverteidiger verweist auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die das Verhalten eines Betroffenen als Fahrradfahrer mit in die Gesamtbewertung seiner Fähigkeit zur realistischen Einschätzung der Gefahren bei der Teilnahme am Straßenverkehr nach Alkoholgenuss einbezieht und über den Umweg der MPU die Entziehung der Fahrerlaubnis zulässt (BVerwG 3 C 32.07/ Urteil vom 21.05.08).

Ab einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille geht die Rechtsprechung davon aus, dass sich ein Fahrradfahrer im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit befindet. Der Fahrer macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar und muss mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe rechnen.  weiter »

Die kalte Jahreszeit ist endlich vorbei. Inzwischen laden die langen Wochenenden und die schönen Maitage wieder zu Ausflügen mit dem Fahrrad ein - besonders an Feiertagen wie Vatertag oder Pfingsten. Wer nach einer feuchtfröhlichen Rast in einer Gaststätte oder im Biergarten auf das Auto verzichtet, befindet sich auf dem richtigen (Heim-) Weg.

Doch auch am Fahrradlenker sollte der wertvolle Autoführerschein nicht außer Acht gelassen werden. Denn was Viele nicht wissen: Nach ausgiebigem Alkoholgenuss kann auch auf der Radtour die Fahrerlaubnis in Gefahr geraten, so die Verkehrssicherheitsexperten des TÜV Rheinland.

Mittlerweile melden die Behörden bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille Alkohol im Blut regelmäßig Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges an und fordern zur Klärung eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Eine MPU kostet zwischen 320 und 700 Euro. Fällt diese negativ aus, wird die Fahrerlaubnis entzogen.  weiter »

Das Telefonieren ohne Freisprechanlage während des Autofahrens ist in mittlerweile 30 europäischen Ländern verboten. Wer trotzdem zum Handy greift, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Der ADAC hat die aktuellen Bußgelder für Verstöße gegen Handy-Verbote zusammengestellt.

Die höchsten Bußgelder drohen derzeit in Belgien, Niederlande, Norwegen, Portugal und Ungarn. Hier werden zwischen 100 und 160 Euro fällig. In Deutschland ist die Höhe der Geldstrafe in den vergangenen zwei Jahren nicht gestiegen. Hier fallen bei einem Verstoß 40 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Dagegen hat sich die Geldstrafe in Großbritannien auf 75 Euro verdoppelt. In Griechenland ist mit einer Verdoppelung der Geldbuße zu rechnen, sofern das Bußgeld nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt wird.

Schweden und Serbien gehören zu den wenigen Ländern, in denen kein ausdrückliches Handy-Verbot gilt. Doch auch dort drohen laut ADAC erhebliche Bußen, wenn der telefonierende Autofahrer in einen Unfall verwickelt wird, den Verkehr gefährdet oder unsicher fährt. Aus diesem Grund rät der ADAC während der Autofahrt grundsätzlich nicht zu telefonieren.  weiter »

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2006 nach den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin) insgesamt 751.400 Personen wegen Verbrechen oder Vergehen rechtskräftig verurteilt. Angaben für das Gebiet der neuen Länder insgesamt liegen bisher nicht vor. In den neuen Ländern ohne Sachsen-Anhalt wurden 2006 weitere 123.300 Verurteilte gezählt.

Gegenüber dem Vorjahr sind die Verurteiltenzahlen leicht zurückgegangen. Im früheren Bundesgebiet betrug der Rückgang gegenüber 2005 (780.700) rund 4 Prozent. Damit wurden erstmals seit 2001 (718.700) weniger Verurteilte statistisch erfasst als im jeweiligen Vorjahr.

44.300 Verurteilte im früheren Bundesgebiet (6 Prozent) wurden 2006 mit einer Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung belegt. Bei weiteren 97.300 Verurteilten (13 Prozent) wurde die Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die zahlenmäßig wichtigste strafrechtliche Sanktion ist die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2006 wurden 520.800 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt; das waren 69 Prozent aller Verurteilten. Mit so genannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht (etwa Jugendarrest, Arbeitsauflagen, Weisungen) wurden die Straftaten von weiteren 89.000 Personen (12 Prozent aller Verurteilten) sanktioniert.

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Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende bis unter 21 Jahren angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2006 kam im früheren Bundesgebiet bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden (64 Prozent) Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Junge Menschen werden, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche wurden 2006 fast doppelt so oft, Heranwachsende dreimal so oft verurteilt wie Erwachsene ab 21 Jahren. Dabei ist die registrierte Kriminalität ein vorwiegend männliches Phänomen. 2006 waren 82% der Verurteilten im früheren Bundesgebiet Männer (615.500). Für Männer wie für Frauen gilt gleichermaßen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte Zwanzig am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück; Kriminalität bleibt in der Regel eine Übergangserscheinung in der Lebensgeschichte.

176.200 Personen oder 23% aller Verurteilten im früheren Bundesgebiet wurden im Jahr 2006 wegen Straßenverkehrsdelikten abgeurteilt, 134.900 (18%) wegen Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung und weitere 91.000 (12%) wegen Betrugs. Wegen Körperverletzungsdelikten mussten sich 68.100 (9% der Verurteilten) verantworten, wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz 52.100 (7%).

Netmarks

  • www.destatis.de

Quelle

Ab dem heutigen Montag dürfen auf ausgewählten Wegen und Straßen in Bayern sogenannte Segways fahren. SegwayTour Munich veranstaltet ausgewählte Touren durch die Landeshauptstadt: "Ein Segway verwandelt die Füße in Räder und ist das innovativste Fortbewegungskonzept der vergangenen Jahrzehnte", sagt Zeitsch in Anbetracht steigender Rohölpreise und vor dem Hintergrund der aktuellen Klimadiskussion.

Ein Segway funktioniert ganz einfach: Der Fahrer stellt sich mit beiden Füßen auf eine Plattform, an der sich zwei Räder befinden. Indem sich der Fahrer nach vorn lehnt, beschleunigt der Segway. Bremsen lässt sich das Gerät, indem der Fahrer sein Gewicht nach hinten verlagert. Eine Batterieladung reicht für eine Distanz von etwas 40 Kilometern. "Das erzeugt pro 100 gefahrenen Kilometern Stromkosten von rund 50 Cent", sagt Zeitsch und ergänzt: "Wenn es sich dabei noch um Ökostrom handelt, ist ein Segway so umweltfreundlich wie ein Fahrrad".  weiter »

Post aus dem Urlaubsland ist nicht immer ein Grund zur Freude. Oft sind es teuere Grüße, die da im Briefkasten landen. Denn die Bußgelder für Temposünden, Rotlichtverstöße oder andere Verkehrsdelikte liegen in vielen Ländern deutlich höher als in Deutschland.

Müssen hier zu Lande bei mehr als 20 km/h zuviel auf dem Tacho nur bis zu 35 Euro berappt werden, hätten Schweizer Behörden gerne mindesten 110 Euro, die Italiener verlangen mindestens 150 Euro, die Ungarn bringen es auf bis zu 240 Euro und Norwegen hält mit mindestens 395 Euro den schmerzhaften Rekord.  weiter »

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