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Islam"Wir, die wir die Frauenrechte-Charta von Aceh unterzeichnet haben, glauben, dass die gerechte Behandlung von Frauen im Einklang mit den Prinzipien des Islam steht". So beginnt die Erklärung, die morgen in Banda Aceh als erste ihrer Art in der islamischen Welt verabschiedet wird. Unterzeichner sind der Gouverneur von Aceh, der Vorsitzende des Regionalparlaments, Vertreter von Regierung, Justiz und Polizei sowie islamischer Institutionen und Nicht-Regierungsorganisationen. Aceh ist die einzige Provinz Indonesiens, in der die islamische Scharia als Rechtsordnung gilt. Die Unterzeichner berufen sich auf eine moderne Interpretation des Islam. "Die Charta ist ein Durchbruch für die mehr als zwei Millionen Frauen in Aceh", sagt Khairani Arifin, Frauenaktivistin und Mitverfasserin der Charta. "Sie ist auch die erste islamische Charta, die eine derart breite gesellschaftliche und politische Unterstützung erhielt". weiter »
Serie:
Digitale Bibliothek
Nummer:
47 Das Lexikon des Islam von Adel Theodor Khoury, Ludwig Hagemann und Peter Heine ist ein Band der Digitalen Bibliothek von Directmedia aus dem Jahr 2004. Geschichte - Ideen - Gestalten: Das Lexikon erschließt die komplexe Welt des Islam, einer der drei großen Weltreligionen, deren Ausstrahlungskraft sich in den vergangenen Jahren enorm verstärkt hat. In über 450 ausführlichen Artikeln behandelt es die theologische Lehre, die gesetzlichen Bestimmungen, die kulturellen Ausprägungen, die herausragenden Persönlichkeiten, die religionsgeschichtlichen Weichenstellungen und die Ansatzpunkte für einen interreligiösen und interkulturellen Dialog. Weiterführende Literaturhinweise und die Übersetzung zentraler Textstellen des Korans ergänzen das im deutschen Sprachraum konkurrenzlose Standardwerk der international ausgewiesenen Islamkenner Adel Theodor Khoury (Professor für Religionswissenschaft in Münster), Ludwig Hagemann (Professor für Missionswissenschaft in Würzburg) und Peter Heine (Professor für Islamwissenschaften in Münster). weiter » Am kommenden Wochenende findet in der Universität Köln die ›1. Kritische Islamkonferenz‹ statt. Unter dem Motto "Aufklären statt verschleiern!" werden sich renommierte Referenten, darunter Migrantinnen wie Mina Ahadi oder Fatma Bläser, aber auch deutsche Publizisten wie Günter Wallraff, Hartmut Krauss und Ralph Giordano, kritisch mit dem Islam auseinandersetzen. Die Tagung ist als Gegengewicht zu der von Bundesinnenminister Schäuble initiierten ›Islamkonferenz‹ konzipiert. Schäubles "Islamkonferenz" habe sich leider zu einer "Islamisierungskonferenz" entwickelt, erklärt Michael Schmidt-Salomon, Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung (gbs), die gemeinsam mit dem Zentralrat der Ex-Muslime, der Redaktion Hintergrund, der Aktion 3. Welt Saar und dem Alibri Verlag die Kritische Islamkonferenz ausrichtet. Das sichtbarste Ergebnis der Schäubleschen Bemühungen sei, "dass es den konservativen Islamverbänden heute noch leichter fällt zu behaupten, im Namen aller in Deutschland lebenden Muslime zu sprechen, wenn sie die Werte des Korans über die Werte der demokratischen Grundordnung stellen". Im Unterschied zum europäischen Christentum habe der Islam nicht durch die Schule der Aufklärung gehen müssen, meint Schmidt-Salomon. Hier gebe es einigen Nachholbedarf. Im Hinblick auf die deutsche Bevölkerung hofft der gbs-Sprecher, dass diese künftig klarer zwischen "aufklärerischer Islamkritik und dumpfer Fremdenfeindlichkeit" unterscheide: "Fremdenfeindlichkeit ist ein Grundübel, das wir bekämpfen müssen, doch sollte uns das nicht davon abhalten, menschenverachtende Ideen und Praktiken im Namen Allahs zu kritisieren! Aufklärerische Islamkritik beruht auf der Universalität der Menschenrechte, nicht auf Angst vor 'Überfremdung'! Dies werden die Referentinnen und Referenten der Kritischen Islamkonferenz, von denen viele selbst einen Migrationshintergrund haben, deutlich herausstellen". weiter » Der Autor Günter Wallraff wird nach eigenen Angaben auf einem deutschen Moscheegelände aus dem umstrittenen Roman ›Satanische Verse‹ von Salman Rushdie lesen. Dies berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Samstagsausgabe. "Die Rushdie-Lesung wird stattfinden, aber nicht in Köln, sondern anderswo", sagte Wallraff auf einer Podiumsdiskussion des Literaturfestivals "lit.Cologne" in Köln. Vorgesehen sei die Rezitation nicht im Gebetsraum selbst, sondern in einer zum Moscheegelände gehörenden Begegnungsstätte. Ursprünglich hatte Wallraff der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) als Bauherrin einer geplanten repräsentativen Moschee im Kölner Stadtteil Ehrenfeld vorgeschlagen, aus den ›Satanischen Versen‹ auf dem Gelände der bestehenden Moschee vorzulesen. Der Vorschlag führte zu heftigen Diskussionen. Die Führung der Ditib rückte nach Wallraffs Worten nach anfänglich signalisierter Offenheit für die Idee immer weiter davon ab. weiter »
"Die Berichterstattung über den Islam ist in Deutschland grundsätzlich problematisch". Der Mordversuch an einem dänischen Zeichner der Mohammed-Karikaturen ist aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes ein Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit. "Die freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten", stellte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken klar. "Wer es auf Leib und Leben eines einzelnen Journalisten oder Karikaturisten abgesehen hat, zielt auf die Pressefreiheit insgesamt". Die dänische Polizei hatte am gestrigen Dienstag einen Mordanschlag auf einen Karikaturisten verhindert, der für die Zeitung Jyllands Posten eine der umstrittenen Mohammed-Karikaturen gezeichnet hatte. Deren Veröffentlichungen hatten vor zwei Jahren vor allem in islamisch geprägten Ländern zu Übergriffen geführt. Karikaturisten und Redakteure der dänischen Zeitung wurden mit anonymen Morddrohungen überzogen. Kritik und Beschimpfungen sahen sich diejenigen ausgesetzt, die wie der DJV den Abdruck der Karikaturen in Deutschland zum Zweck der Dokumentation verteidigten. Der DJV-Vorsitzende zeigte sich erleichtert darüber, dass die dänische Polizei den geplanten Anschlag verhindern konnte. "Die Freiheit der Berichterstattung gilt es gegen die Intoleranz bestimmter Fanatiker zu verteidigen." weiter » "Die Steine dürfen bei einer Steinigung nicht so groß sein, dass die Person getötet wird, wenn sie von einem oder zwei davon getroffen wird, und auch nicht so klein, dass man sie nicht mehr als Stein ansehen kann". So steht es im iranischen Strafgesetzbuch und so werden Steinigungen auch heute noch vollstreckt. Obwohl der Iran 2002 zugesichert hat, keine Menschen mehr zu steinigen, hat es seitdem mehrfach Hinrichtungen dieser Art gegeben, zuletzt im Juli 2006. Das dokumentiert ein heute veröffentlichter Bericht von amnesty international (ai). "Steinigungen sind besonders grausam", so Heinz Patzelt, Generalsekretär von ai-Österreich. "Die Absicht ist klar: Der Tod durch Steinigung soll langsam und qualvoll eintreten". ai lehnt die Todesstrafe uneingeschränkt ab und verurteilt jede Form der Hinrichtung. Der Tod durch Steinigung steht im Iran auf eine Tat, die in den meisten Ländern nicht einmal strafbar ist: Ehebruch. Als Beweismittel können die "Erkenntnisse" des Richters ausreichen. Zudem gilt die Zeugenaussage einer Frau nur, wenn mindestens zwei Männer sie bestätigen. Bei der Steinigung werden Männer bis zur Hüfte und Frauen bis unter die Brust eingegraben. Dann wird unter den Augen von Richter, Zeugen und Schaulustigen die Steinigung vollstreckt. weiter » Eine von Prof. Dr. Peter Wetzels und Katrin Brettfeld (Universität Hamburg) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellte Studie Muslime in Deutschland - Integration und Integrationsbarrieren von Muslimen in Deutschland erscheint heute in der Schriftenreihe „Schriften zur Inneren Sicherheit“. Damit liegen fundierte Erkenntnisse über die Einstellung in Deutschland lebender Muslime im Hinblick auf ihre soziale und politische Integration vor. Den Forscherinnen und Forschern ist es auf breiter empirischer Basis gelungen, Aufschluss über politische Einstellungsmuster und Handlungsorientierungen in Deutschland lebender Muslime zu erhalten. Die Studie trifft in höchstem Maße relevante Aussagen darüber, inwieweit sich Muslime in Deutschland mit dem Islam und mit der hiesigen Verfassungsordnung identifizieren. Sie macht deutlich, in welchem Umfang die deutsche Verfassungsordnung zugunsten religiös motivierter radikaler Einstellungen abgelehnt wird. Die Studie beschränkt sich nicht auf die Phänomene „Terrorismus“ und „politisch motivierte Gewalt“. Sie untersucht auch deren Vorformen, das mögliche Rekrutierungsreservoir sowie Einstellungen zu Demokratie, Rechtsstaat und religiös-politisch motivierter Gewalt, die als „Resonanzboden“ die Entfaltung eines islamistisch geprägten Extremismus begünstigen können. weiter » Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes ab dem 20. Dezember fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte erneut die Bundesregierung auf, den Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz endlich zu ändern und damit den Bundesratsbeschluss vom vergangenen Juli umzusetzen. Der Bundesverband hat rechtswissenschaftlich belegt, dass für das Zögern der Regierung keine Grundlage besteht. Am 6. Juli forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, Paragraf 4 a Tierschutzgesetz so zu ändern, dass rituelles Schlachten (Schächten) ohne Betäubung nur genehmigt werden darf, wenn die Religionsgemeinschaft dies zwingend vorschreibt und den Tieren dabei nicht mehr Schmerzen zugefügt werden als bei einer Schlachtung mit Betäubung. Doch die Bundesregierung hatte dazu bisher verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, welche der Bundesverband nicht nachvollziehen kann. In einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme hat der Verband dagegen u.a. dargelegt, dass für die Bundesregierung eine Änderung des Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz schon nach ihren eigenen Prämissen unerlässlich sei. Denn nach der bisherigen Rechtslage muss zwischen der Religionsfreiheit und den durch betäubungsloses Schächten hervorgerufenen Schmerzen und Leiden der Tiere nicht abgewogen werden. Ein einseitiger Vorrang der Religionsfreiheit gegenüber dem Tierschutz entspricht seit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetzt nicht mehr der Verfassungslage. Eine sofortige Änderung des Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz sei daher dringlich geboten, so der Bundesverband. weiter » "Unkraut wächst in zwei Monaten, eine rote Rose braucht dafür ein ganzes Jahr" - Diese Weisheit ist zwar sehr alt, hat aber auch in der heutigen Zeit ihre Bedeutung nicht verloren. Sie stammt von dem islamischen Philosophen Mevlânâ Celâleddîn Rûmî (1207-1273), der zu den wichtigsten Vertretern der orientalischen Literatur zählt und in diesem Jahr 800 Jahre alt geworden wäre. Ihm zu Ehren hat die UNESCO 2007 zum "Mevlânâ-Jahr" ernannt und würdigt weltweit mit Veranstaltungen und Feierlichkeiten das Wirken dieses mystischen Dichters. Besondere Bedeutung hat Mevlânâ für die Türkei: Im türkischen Konya hat der Philosoph viele Jahre lang gelebt und den berühmten Mevlevi-Derwischorden gegründet, der auch heute noch ein lebendiger Teil der türkischen Kultur ist. Die Feierlichkeiten ihm zu Ehren erreichen in Konya am 17. Dezember 2007, dem Todestag Mevlânâs, ihren Höhepunkt, wenn die "Seb-i Arus" (Hochzeitsnacht) zelebriert wird. Anhänger Mevlanas aus der ganzen Welt werden zu diesem Spektakel erwartet. Mit der Stadt Konya war Mevlânâ sein Leben lang eng verbunden. Als sein Vater vom Sultan zur Universität von Konya berufen wurde, ging er mit und übernahm dort den Lehrstuhl für Islamwissenschaften - da war er gerade Anfang zwanzig. Bis zu seinem Tod lebte und wirkte er in der Stadt. Hervorgehoben wird seine Bedeutung durch das Mevlânâ-Mausoleum, ein Wallfahrtsort und Wahrzeichen Konyas, zu dem jährlich die Sufis an seinem Todestag pilgern. weiter » |
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