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SozialrechtIm Jahr 2006 haben die Gerichte in Deutschland in rund 9.600 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies gegenüber 2005 eine Steigerung um 10,2% oder 900 Fälle. Gegenüber 2004 betrug der Anstieg der Sorgerechtsentzüge sogar knapp 19%. Die Jugendämter haben im Jahr 2006 knapp 10.800 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung um 10,7% oder 1.000 Zwischen 2001 und 2004 waren die Zahlen der Sorgerechtsentzüge demgegenüber nahezu unverändert geblieben. weiter »
Arbeitslosengeld II für Erwerbslose und Erwerbstätige: Hartz IV - Grundsicherung ist ein kompakter und preiswerter Ratgeber aus dem Juristischen Verlag Beck, der im April 2008 erschienen ist. Der Bezug von Hartz IV-Leistungen bedeutet für sieben Millionen Menschen in Deutschland Existenzsicherung, aber auch Formularkrieg und Verunsicherung. Immer mehr Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt: Im vergangenen Jahr reichten sie 764.000 Widersprüche gegen Arbeitslosengeld-2-Bescheide ein - fast 60.000 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten stieg um rund 42 Prozent auf 99.200. weiter »
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden kann. Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2010 bestimmt hat. Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen: weiter » Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.
Die Gesetzesänderungen beruhen auf den Vorschlägen einer Expertengruppe, der insbesondere Praktiker aus den Familiengerichten und der Kinder- und Jugendhilfe angehörten. Aus dem Abschlussbericht dieser Experten ergibt sich, dass Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdungen häufig viel zu spät angerufen werden - so spät, dass die Gerichte den Eltern nicht selten nur noch die Sorge entziehen können. Wird das Familiengericht dagegen frühzeitig angerufen, kann den Familien durch andere Maßnahmen geholfen werden, damit Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden müssen. weiter » Heute hat der Bundesrat der Pflegereform zugestimmt, das Gesetz kann am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Ziel der Bundesregierung ist es, das bewährte Konzept der Pflegeversicherung fortzuschreiben und erkannte Defizite des Pflegesystems auszugleichen. Arbeitsrechtlich sind die Auswirkungen des Gesetzes erheblich: So kann ein Arbeitnehmer, der sich kurzfristig entscheidet, einen nahen Angehörigen pflegen zu wollen, eine so genannte "Pflegezeit" in Anspruch nehmen. Er fällt deshalb bis zu sechs Monate komplett aus, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber lediglich die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer mitteilen, einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf es nicht. weiter » Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit Fragen der Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts zu befassen. Die Parteien hatten 1989 geheiratet. In ihrem Haushalt lebten ein 1983 geborenes Pflegekind aus der ersten Ehe des Ehemannes, zwei 1984 bzw. 1988 geborene Kinder der Ehefrau und ein 1989 geborenes gemeinsames Kind. Seit November 2005 sind die Ehegatten rechtskräftig geschieden. Das Oberlandesgericht hat der geschiedenen Ehefrau auf der Grundlage der Erwerbseinkünfte des Ehemannes, seines Vorteils aus mietfreiem Wohnen im eigenen Haus und seiner Unterhaltspflicht für die jüngste Tochter einerseits sowie eigener fiktiver Erwerbseinkünfte aus einer Vollzeittätigkeit und weiterer Zinseinkünfte aus den im Zugewinnausgleich erhaltenen 66.500 € andererseits einen Unterhaltsanspruch in zeitlich gestufter Höhe, zuletzt in Höhe von rund 240 €, zugesprochen. Den Anspruch der Ehefrau auf Aufstockungsunterhalt hat das Oberlandesgericht wegen Verwirkung für die Dauer von einem Jahr um monatlich 100 € gekürzt. Nach Abschluss eines Vergleichs über den Trennungsunterhalt im September 2003, dem eigene Einkünfte in Höhe von 800 €/monatlich zu Grunde gelegt waren, hatte die Ehefrau erst im Dezember 2004 offenbart, dass sie bereits seit Dezember 2003 ein höheres eigenes Monatseinkommen von 1.184 € erzielte. weiter » Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Ehefrau den Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirken kann, wenn sie eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft aufnimmt. Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren Ehemann, auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch. Sie hatte diesen nach etwa 26jähriger Ehe, aus der fünf Kinder hervorgegangen sind, aufgrund ihrer sexuellen Umorientierung und gleichgeschlechtlichen Neigungen verlassen und war zu einer Freundin gezogen, zu der sie einige Zeit darauf auch eine intime Beziehung aufnahm. Im Zeitpunkt der Trennung lebten die jüngsten Kinder noch im Haushalt der Parteien; sie blieben nach dem Auszug der Klägerin bei dem Beklagten. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Auf ihre Berufung ist der Klägerin der begehrte Trennungsunterhalt teilweise zugesprochen worden. Das Berufungsgericht hat die Auffassung vertreten, die Inanspruchnahme des Beklagten sei nicht grob unbillig im Sinne des § 1579 BGB. Dabei könne dahinstehen, ob die Ehe beim Auszug der Klägerin bereits zerrüttet gewesen sei. Jedenfalls sei die Abkehr der Klägerin von der Ehe nicht ohne objektiven Grund, sondern aus verständlichen Motiven erfolgt, so dass es an der Voraussetzung des "Ausbruchs aus der Ehe" als Anwendungsfall des § 1579 Nr. 7 BGB fehle. weiter » Patienten, die sich bei einer Schönheitsoperation, einer Tätowierung oder einem Piercing eine Krankheit zugezogen haben, droht künftig unangenehme Post von ihrer Krankenkasse. Denn die Kassen können die Patienten an den Krankheitskosten beteiligen bzw. Krankengeld versagen oder zurückfordern. „Damit dieser Anspruch durchgesetzt werden kann, hat der Gesetzgeber nun weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit die Meldepflichten für Ärzte drastisch erweitert“, warnt Dr. Karl Friedrich Dumoulin, Experte für Medizinrecht der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Düsseldorf. Grundlage ist eine versteckte Regelung im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das der Bundestag am 14. März 2008 verabschiedet hat. Danach müssen Ärzte den Krankenkassen jetzt z.B. alle Fälle melden, bei denen der Verdacht besteht, dass sich der Patient die Krankheit durch einen medizinisch nicht indizierten ästhetischen Eingriff zugezogen hat. „Diese Petz-Pflicht für Ärzte stellt eine massive Gefahr für das Arzt-Patienten-Verhältnis dar“, befürchtet Dumoulin, „nur wenn der Patient Vertrauen in die Verschwiegenheit des Arztes haben kann, wird er sich rückhaltlos offenbaren. Und nur dann ist ein Behandlungserfolg gewährleistet“. Bisher gab es solche Meldepflichten nur, wenn dies der Schutz der Allgemeinheit erfordert. Bestes Beispiel: die Meldepflicht von Seuchen an die Gesundheitsbehörden. „Bei einer solch restriktiven Handhabung sollte es bleiben“, kritisiert Medizinrechtler Dumoulin. „Die Gesetzesänderung zeigt die Tendenz des Gesetzgebers, Ärzte als Erfüllungsgehilfen für Kostensparmaßnahmen im Gesundheitswesen zu verpflichten“. weiter » Das neue Unterhaltsrecht hat die traditionelle Hausfrauenrolle als gesetzliches Leitbild abgeschafft. Frauen, die sich heute um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen und dafür berufliche Ziele zurückstellen, können deshalb nicht mehr auf den Schutz des Gesetzes zählen. Wollen sie nicht Gefahr laufen, irgendwann materiell mit leeren Händen dazustehen, benötigen sie einen Ehevertrag. Die ewige Liebe findet sich selten: In Deutschland wird mittlerweile fast jede zweite Ehe geschieden. Jedoch scheint dieser Befund wenig abschreckend zu sein, denn vier von fünf Deutschen heiraten mindestens einmal in ihrem Leben. Offensichtlich lassen Menschen sich stärker von Gefühlen als von Statistiken leiten. Anders der Gesetzgeber. Er hat auf den empirischen Befund reagiert und die Spielregeln für das Auseinandergehen von Eheleuten jetzt neu geordnet. Die Reform des Unterhaltsrechts ist ein fundamentaler Schritt, der bisher in der Öffentlichkeit nur wenig Beachtung gefunden hat. Wenn von dieser Reform die Rede ist, dann wird gelobt, dass die Kinder die Gewinner sind. weiter » Das Bundessozialgericht will noch in diesem Jahr entscheiden, ob das Sozialgeld für Kinder aus Hartz-IV-Familien korrekt berechnet ist. "Man hat bei der Festlegung des Regelsatzes die speziellen Bedürfnisse von Kindern nicht analysiert", sagt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Peter Udsching, der Wochenzeitung Die Zeit. "Es wird zu untersuchen sein, ob das Verfahren mit den pauschal reduzierten Erwachsenensätzen haltbar ist". Derzeit bekommen Kinder 60 Prozent der Unterstützung, die einem alleinstehenden Erwachsenen zustehen. Zudem kritisieren Juristen, dass die Hartz-IV-Sätze nicht entsprechend der Inflationsrate steigen. Sie sind statt dessen an die Entwicklung der Renten gekoppelt, was trotz gestiegener Preise wiederholt zu Nullrunden führte. "Es ist höchst umstritten, ob die Entwicklung der Renten ein sachgerechtes Kriterium sein kann für die Kostenentwicklung bei den elementaren Lebensbedürfnissen", sagt Udsching. Das Bundessozialgericht wird über diese Frage allerdings frühestens nächstes Jahr entscheiden. weiter » |
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