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Rechtsgeschichte
Serie:
Digitale Bibliothek
Nummer:
93 Hexen ist ein Band aus der Digitalen Bibliothek von Directmedia aus dem Jahr 2003. Im christlichen Mittelalter kam es vor allem in Deutschland in erschreckendem Ausmaß zu Hexenverfolgungen und Hexenprozessen, infolge derer unzählige unschuldige Menschen, die der schwarzen Magie und des Pakts mit dem Teufel bezichtigt wurden, auf dem Scheiterhaufen endeten. Doch auch in der gegenwärtigen Betrachtung des Themas halten sich hartnäckig Mythen und Gerüchte. Die elektronische Ausgabe enthält zahlreiche Quellen wie Prozessprotokolle, Gesetzeserlasse und Briefe, den berüchtigten »Hexenhammer« von Heinrich Kramer, die »Cautio Criminalis« von Friedrich Spee, eine Sammlung von über 400 Hexensagen sowie eine Bilddatenbank mit Hexendarstellungen aus der bildenden Kunst. Das Material bietet Gelegenheit, führenden und zum Teil irrigen Meinungen auf den Grund zu gehen, die jahrhundertelang Hexenverfolgungen Vorschub geleistet haben. weiter »
Serie:
Digitale Bibliothek
Nummer:
93 Hexen ist ein Band aus der Digitalen Bibliothek von Directmedia aus dem Jahr 2004. Die vorliegende CD-ROM-Ausgabe enthält eine umfassende und materialreiche Text-, Bilder- und Quellensammlung zu einem düsteren Kapitel der deutschen Geschichte: im christlichen Europa kam es in erschreckendem Ausmaß zu Hexenverfolgungen und Hexenprozessen, infolge derer unzählige unschuldige Menschen, die der schwarzen Magie und des Pakts mit dem Teufel bezichtigt wurden, auf dem Scheiterhaufen endeten. Heute weiß man, dass etwa die Hälfte der geschätzten fünfzig- bis sechzigtausend Hexenverbrennungen Europas in Deutschland stattfanden, und dies keineswegs mitten im »finsteren Mittelalter«: der Höhepunkt der Hexenverbrennungen wurde in der Neuzeit erreicht, zeitgleich mit revolutionären wissenschaftlichen Entwicklungen wie der Kopernikanischen Wende. Heute wie damals verhindern Volksglaube und Voyeurismus eine nüchterne Betrachtung des Themas. Mit dieser Ausgabe stehen einige maßgebliche wissenschaftlichen Arbeiten der letzten beiden Jahrzehnte, wichtige Quelltexte und eine Bildergalerie zum Thema erstmals der vergleichenden Erforschung mit elektronischen Suchmöglichkeiten zur Verfügung. Damit wird hier in einmaliger Weise die Gelegenheit geboten, sich mit dem populären, aber oft missbrauchten Thema »Hexen« intensiv auseinanderzusetzen. weiter »
Der Malleus Maleficarum (deutsch: Der Hexenhammer), Erstdruck 1487, steht am Beginn der blutigen Epoche der europäischen Hexenverfolgungen. Als Handbuch der Hexenjäger zählt er zu den verhängnisvollsten Büchern der Weltliteratur. Nicht zuletzt deswegen ist er auch heute noch ein Basistext zum Verständnis der abendländischen Geistes- und Kulturgeschichte. Seit langem galt die 1902 erschienene Übersetzung des lateinischen Originaltextes als unzulänglich, wenn auch unentbehrlich. Mit dieser Ausgabe liegt nun nach fast hundert Jahren erstmals eine lesbare, übersichtlich gestaltete und wissenschaftlich verlässliche Neuübertragung aus dem Lateinischen vor. Die Kommentierung wichtiger Belegstellen und der Nachweis der Beispiele aus historisch dokumentierten Hexenverfolgungen erleichtern den Zugang. Herausgeber und Übersetzer haben dabei den neuesten internationalen Forschungsstand einbezogen. Damit können immer noch verbreitete falsche Vorstellungen über Ausmaß, Zeitraum und Charakter der Hexenverfolgungen endlich zurechtgerückt werden. weiter »
Der Hexenhammer (lat. Malleus Maleficarum) ist ein Buch des Dominikanermönchs Heinrich Kramer (lat. Henricus Institor) aus dem Jahr 1486, das als Basistext zum Hintergrund der Geistes-, Kirchen- und Kulturgeschichte des christlichen Abendlandes gilt. Dem tieferen Verständnis der Hexenverfolgung dient die vorliegende Neuausgabe des Werkes "Malleus Maleficarum", das in Europa die grausame und wahnwitzige Menschenjagd einleitete. Das 1487 nach dem Erlaß des Papstes Innozenz VIII. auf Lateinisch verfasste Werk hatte zur Zeit seiner Entstehung den Rang eines kirchlichen "Hexengesetzbuches" für Strafrichter. Die klassische Übersetzung von J.W.R. Schmidt aus dem Jahre 1902 wurde dem zeitgemäßen Sprachgebrauch angepaßt, jedoch inhaltlich nicht überarbeitet; beispielsweise wird als Verfasser noch Jakob Sprenger genannt, der nach heutigem Forschungsstand am Hexenhammer nicht beteiligt war. weiter » Als geistiges Eigentum (engl. intellectial property, frz. propriété littéraire et artistique) bezeichnet man ein Exklusivrecht an immateriellen Gegenständen wie Ideen, Werken oder Informationen; es handelt sich dabei um einen „Kampfbegriff des 19. Jahrhunderts“ (Thomas Hoeren), der heute nur noch eingeschränkt sinnvoll ist. Da der Rechteinhaber eine ausschließende Kontrolle über die Immaterialgüter ausübt, spricht man daher auch zutreffender von immateriellen Monopolrechten. Nur noch selten verwendet wird der Begriff des wissenschaftlichen Eigentums, der jedoch juristisch praktisch irrelevant ist. Netmarks • http://www.kefk.org/wiki/Thesen_zum_Urheberrecht |
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