Grundrechte

Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung vor Gericht

Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Die Antragstellerin betreibt einen privaten Rundfunksender. Sie beabsichtigt, die im Zuge ihrer Berichterstattung über ein am Landgericht anhängiges Strafverfahren gefertigten Fernsehaufnahmen von dem Angeklagten in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen. Zu einer zunächst nur mündlichen Anordnung des Vorsitzenden erging am 14. November 2008 ergänzend eine schriftliche Anordnung, wonach Bildaufnahmen des Angeklagten nur im anonymisierten Zustand (etwa "verpixelt") veröffentlicht werden dürfen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, diese sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters auszusetzen und die Antragstellerin ohne Anonymisierungsauflage berichten zu lassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Nachteile, die sich für eine freie Berichterstattung aus der Anordnung des Vorsitzenden ergeben, hinzunehmen sind, weil die zu befürchtenden Nachteile für den Angeklagten bei nicht anonymisierter Berichterstattung schwerer wiegen.  weiter »

Behörden müssen Gerichten Verwaltungsakten ungeschwärzt überlassen

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen Verbraucherschutzministerium durch

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen Verbraucherschutzministerium durch

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre restriktive Informationspolitik gegenüber den Verbrauchern grundlegend zu ändern. Dazu seien im Einzelfall nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. Vielmehr müsse das geltende Umweltinformationsrecht nur korrekt angewandt werden. Zukünftig solle sich die Bundesregierung dabei an den berechtigten Interessen der Verbraucher orientieren und nicht wie bisher einseitig an denen der Industrie.

Anlass ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 20 F 2.08) im Zusammenhang mit der Belastung von kartonverpackten Frucht- und Gemüsesäften mit der Druckchemikalie ITX, die vor allem im ersten Halbjahr 2006 Schlagzeilen gemacht hatte. Damals hatte die DUH gegen das vom heutigen bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf Herausgabe von Daten zur ITX-Belastung von Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen geklagt und parallel die Bevölkerung über von der DUH veranlasste Untersuchungen über hoch belastete Kartongetränke informiert.

Das Ministerium hatte die Informationsgewährung unter dem Hinweis verweigert, dass die Belastung eines Lebensmittels mit Druckchemikalien ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Herstellers darstelle. Auf die anschließende Anordnung des Gerichts, die Verwaltungsakten zur Überprüfung vorzulegen, reichte das Seehofer-Ministerium lediglich Unterlagen ein, die in wesentlichen Passagen geschwärzt waren. Nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht dieser Praxis mit seiner Grundsatzentscheidung ein Ende bereitet. Zum Schutz des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz sei es notwendig, dem Gericht ungeschwärzte Akten vorzulegen, in die auch der Kläger Einsicht nehmen kann, urteilten die Bundesverwaltungsrichter.  weiter »

Bundestag schränkt Pressefreiheit weiter ein

Große Koalition beschließt BKA-Gesetz - Weitgehende Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Überwachung auch von Journalisten und potenziellen Informanten

Große Koalition beschließt BKA-Gesetz - Weitgehende Befugnisse des Bundeskriminalamtes zur Überwachung auch von Journalisten und potenziellen Informanten

Die deutschen Zeitschriftenverleger kritisieren das heute vom Deutschen Bundestag auf den Weg gebrachte BKA-Gesetz. "Das ist ein weiterer Schritt zu mehr Staat und weniger Freiheit", erklärt ein Sprecher des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Das BKA werde in den uferlosen Bereich polizeilicher Gefahrenabwehr mit äußerst weitgehenden Eingriffsbefugnissen zur Überwachung auch von Journalisten expandieren. Die zuletzt durch die Vorratsdatenspeicherung potenzierte Abschreckung potenzieller Informanten wird weiter intensiviert.

Wie schon bei der Novelle der Ermittlungsmaßnahmen zur Strafverfolgung enthält das Gesetz keinerlei spürbaren Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Informant und Presse. Während die Abgeordneten sich selbst von der Überwachung ausnehmen, solange sie nicht polizeilich verantwortlich sind, werden Journalisten auch ohne jede Verantwortung für die jeweilige Gefahr überwacht.

Letztlich bleibt es einer einfachen Verhältnismäßigkeitsprüfung überlassen, ob Telefongespräche mit Journalisten abgehört, der E-Mail-Verkehr aufgezeichnet, die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationskontakte der vergangenen sechs Monate durchforstet oder gar Festplatten in Redaktionen im Wege der Online-Durchsuchung unbemerkt kopiert werden.  weiter »

BKA-Gesetz bedroht Pressefreiheit

Debatte um den Entwurf des ›Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt‹ am Mittwoch im Bundestag

Debatte um den Entwurf des ›Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt‹ am Mittwoch im Bundestag

Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor den Folgen für die Pressefreiheit, wenn das BKA-Gesetz in der derzeitigen Fassung am Mittwoch im Bundestag beschlossen wird. "Der Entwurf des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" beschneidet das Recht von Journalistinnen und Journalisten, vertraulich zu recherchieren. Grundprinzipien der Pressefreiheit, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis, sind gefährdet", sagt Elke Schäfter, ROG-Geschäftsführerin.

Auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs könnten die E-Mail-Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten überwacht, Telefonate abgehört und Online-Durchsuchungen angeordnet werden. Zudem kann das BKA von Medienmitarbeitern verlangen, ihr Recherchematerial herauszugeben - notfalls unter Androhung von Zwangsgeld, Beugehaft und Durchsuchung der Redaktionsräume.

"Die Regelung schränkt das bisherige Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten ein und hebelt den Informantenschutz aus: Medienmitarbeiter dürfen nicht gezwungen werden, ihre Recherchen und ihre Quellen offen zu legen. Der Schutz von Informanten gehört zu den Voraussetzungen für einen kritischen, investigativen Journalismus. Er ist in dem geplanten Gesetz nicht mehr garantiert", kritisiert die
ROG-Geschäftsführerin.  weiter »

Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung

Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die ›Vorratsdatenspeicherung‹ erfolglos

Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die ›Vorratsdatenspeicherung‹ erfolglos

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG wurden neben der sogenannten Vorratsdatenspeicherung auch einzelne Vorschriften der Strafprozessordnung neugefaßt. Die Antragsteller in den hier zu entscheidenden Verfahren wenden sich gegen die Neufassungen der § 100a Abs. 2 und Abs. 4 (Überwachung der Telekommunikation) und § 100f stopp (Abhören außerhalb der Wohnung) durch Art. 1 Nr. 7 und Nr. 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sowie die durch Art. 1 Nr. 12 dieses Gesetzes neu eingeführte Bestimmung des § 110 Abs. 3 StPO (Durchsicht elektronischer Speichermedien).

Die Antragsteller im Verfahren 2 BvR 236/08 wenden sich zudem gegen den durch Art. 1 Nr. 13a des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung neu eingefügten § 160a StPO (Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgeheimnisträger). Sie haben neben ihren erhobenen Verfassungsbeschwerden einen Eilantrag gestellt, mit dem sie die einstweilige Aussetzung der durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung eingeführten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit in § 111, § 113a Telekommunikationsgesetz und der Änderungen und Neueinführung der § 100a Abs. 2 und Abs. 4, § 100f, § 110 Abs. 3 und § 160a StPO begehren.  weiter »

Journalistinnen und Journalisten in Deutschland dürfen nicht von Beugehaft und anderen staatlichen Zwangsmaßnahmen bedroht sein. Das fordert der Deutsche Journalisten-Verband zusammen mit weiteren Medienverbänden und -unternehmen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum BKA-Gesetz, die seit dem heutigen Donnerstag dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages vorliegt.

Das Gesetz sieht weitgehende Befugnisse für das Bundeskriminalamt zur Abwehr von Terrorismus und schweren Straftaten vor. Nach dem im Gesetzentwurf enthaltenen Paragrafen 20 u kann das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen. Dies kann mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchgesetzt werden. Auch gegen Journalisten gerichtete Online-Durchsuchungen sieht der Gesetzentwurf vor.

Von den Ermittlungsmaßnahmen des BKA-Gesetzes sind Journalisten nur dann ausgenommen, wenn eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu ihren Gunsten ausfällt. Diese Prüfung soll nach dem Entwurf vom BKA selbst und nicht von einem unparteiischen Gericht durchgeführt werden.  weiter »

Der EuGH gelangt in seinem Urteil C-303/06 vom 17. Juli 2008 zu dem Ergebnis, dass die in der europäischen Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG) verankerten Verbote der unmittelbaren Diskriminierung und der Belästigung nicht nur auf Personen beschränkt ist, die selbst behindert sind. Auch Arbeitnehmer mit einem behinderten Kind sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst.

"Dieses Urteil wird auch Auswirkungen auf die anderen im AGG genannten Diskriminierungsmerkmale (Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexuelle Identität) und nicht nur auf das der Behinderung haben", kommentiert Dr. Anja Lingscheid, Fachanwältin für Arbeitsrecht im Frankfurter Büro von Lovells LLP die aktuelle Entscheidung des EuGH.

"Demnächst müssen Unternehmen nicht nur darauf achten, dass sie einen behinderten Arbeitnehmer nicht diskriminieren, sondern beispielsweise auch, wenn ein Arbeitnehmer seine ältere Ehefrau pflegt oder ein homosexuelles Kind hat, dessentwegen ihn die Kollegen aufziehen", so die Arbeitsrechtsexpertin weiter.  weiter »

Die Klage einer Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfalen gegen das Schülernetzwerk Spickmich.de, auf dem Schüler ihre Lehrer benoten können, ist heute erneut vor dem Oberlandesgericht Köln gescheitert. Die Lehrerbenotung auf Spickmich.de ist und bleibt freie Meinungsäußerung.

Der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit dem heutigen Urteil (Az.: 15 U 43/08) erneut bestätigt, dass die Lehrerbenotung auf spickmich.de vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und die Persönlichkeitsrechte von Lehrern nicht verletzt.  weiter »

"Dabei ist im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen, dass eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet, so dass es - auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks - nahe liegt, diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben", urteilte der Vorsitzende Richter Dr. Axel Jährig.

Die Klägerin, Caroline Prinzessin von Hannover, hat sich gegen die Veröffentlichung eines Fotos in der von dem Beklagten verlegten Zeitschrift gewandt. Diese hatte einen Artikel über die Vermietung einer Ferienvilla des Ehemannes der Klägerin auf einer Insel vor Kenia veröffentlicht, der u.a. mit einer Aufnahme dieser beiden Personen bebildert war. Die Fotografie ist während eines Urlaubsaufenthalts der Abgebildeten entstanden und zeigt die Personen auf belebter Straße. Die Klägerin begehrt Unterlassung der erneuten Veröffentlichung der beanstandeten Aufnahme.

Das Landgericht hat der Klage im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 24. Juni 2004 stattgegeben. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der Privatsphäre der Abgebildeten hinter das mit der Pressefreiheit verwirklichte Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktrete, wenn die veröffentlichte Aufnahme die abgebildete Person in der Öffentlichkeit zeige.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Klägerin mit Urteil vom 6. März 2007 das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. Es hat eine nähere Würdigung des Berichts, dem die Aufnahme beigefügt war, im Hinblick auf dessen Informationsgehalt vermisst. Der Bericht über die Vermietung der Villa an Dritte sei mit wertenden Anmerkungen versehen, die Anlass für sozialkritische Überlegungen der Leser sein könnten. Das könne Anlass für eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. geben und es grundsätzlich rechtfertigen, die Vermieter des in dem Beitrag behandelten Anwesens im Bild darzustellen.  weiter »

Ein Bericht über die Vermietung einer Ferienvilla von Ernst August von Hannover ist von öffentlichem Interesse und deshalb dürfen auch Fotos vom Ehepaar von Hannover gezeigt werden. Ein Beitrag, der Sabine Christiansen gemeinsam mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx zeigt, hat keinen Nachrichtenwert und ist deshalb zu unterlassen. Dies sind kurz gefasst die Ergebnisse der beiden Urteile des Bundesgerichtshofs von heute. Anders wieder Heide Simonis - sie darf beim Einkaufen gezeigt werden, weil sie einen Tag zuvor in Schleswig Holstein abgewählt worden war.

Im Frühjahr 2008 hat das Bundesverfassungsgericht erstmals direkt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg geantwortet. Vielfach wurde die Entscheidung aus Karlsruhe als Erfolg für die Pressefreiheit in Deutschland kommentiert. Stellt man nur diese beiden Urteile gegenüber, kann man zu dieser Einschätzung kommen. Hatten doch die Straßburger Richter im Wesentlichen gesagt, dass die Veröffentlichung von Bildern Prominenter in der Öffentlichkeit in der Regel nur bei Ausübung ihrer offiziellen Funktion erlaubt sei.

Dieser auf eine Hofberichterstattung hinauslaufenden Einengung der Presse erteilt das Bundesverfassungsgericht insoweit eine Absage, als es betont, dass auch unterhaltende Beiträge über das Privat- und Alltagsleben prominenter Personen vom Schutz der Pressefreiheit umfasst seien. Auf der anderen Seite billigt es aber die Beseitigung der Rechtsfigur der absoluten Person der Zeitgeschichte durch den BGH. Folge ist eine in sehr viel mehr Fällen notwendige einzelfallbezogene Abwägung. Bei dieser Abwägung soll es beispielsweise auf den "Bekanntheitsgrad des Prominenten" oder "Momente der Entspannung und des Sich-gehen-Lassens" oder darauf ankommen, ob der Beitrag "Anlass für sozialkritische Überlegungen" bietet. Zudem sei laut Bundesverfassungsgericht das Schutzbedürfnis Prominenter infolge des Fortschritts der Aufnahmetechnik gestiegen.  weiter »

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