Recht

Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung vor Gericht

Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Bildberichterstattung in der Hauptverhandlung kann eingeschränkt werden

Die Antragstellerin betreibt einen privaten Rundfunksender. Sie beabsichtigt, die im Zuge ihrer Berichterstattung über ein am Landgericht anhängiges Strafverfahren gefertigten Fernsehaufnahmen von dem Angeklagten in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen. Zu einer zunächst nur mündlichen Anordnung des Vorsitzenden erging am 14. November 2008 ergänzend eine schriftliche Anordnung, wonach Bildaufnahmen des Angeklagten nur im anonymisierten Zustand (etwa "verpixelt") veröffentlicht werden dürfen.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts lehnte einen Antrag der Beschwerdeführer auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, diese sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden Richters auszusetzen und die Antragstellerin ohne Anonymisierungsauflage berichten zu lassen. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Nachteile, die sich für eine freie Berichterstattung aus der Anordnung des Vorsitzenden ergeben, hinzunehmen sind, weil die zu befürchtenden Nachteile für den Angeklagten bei nicht anonymisierter Berichterstattung schwerer wiegen.  weiter »

Bundesgerichtshof zum Wertersatz für die Nutzung beim Verbrauchsgüterkauf

Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung

Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein Wertersatz für die Nutzung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) der Verkäufer von dem Verbraucher im Falle der Ersatzlieferung für eine mangelhafte Ware entgegen dem Wortlaut des Gesetzes (§ 439 Abs. 4, § 346 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) keinen Wertersatz für die Nutzung der zunächst gelieferten Kaufsache verlangen kann. Diese richtlinienkonforme Rechtsfortbildung ist erforderlich, weil eine Verpflichtung des Verbrauchers zur Zahlung von Wertersatz für die Nutzung mit Art. 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie nicht vereinbar ist.

Eine Verbraucherin hatte im Sommer 2002 bei der Beklagten, einem Versandhandelsunternehmen, ein "Herd-Set" zum Preis von 524,90 € gekauft. Im Januar 2004 stellte die Kundin fest, dass sich die Emailleschicht im Backofen abgelöst hatte. Da eine Reparatur des Gerätes nicht möglich war, tauschte die Beklagte den Backofen aus. Für die Nutzung des ursprünglich gelieferten Gerätes verlangte sie rund 70 €, die die Käuferin entrichtete.

Die Klägerin, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V., fordert aufgrund einer Ermächtigung durch die Käuferin von der Beklagten die Rückzahlung dieses Betrages. Weiterhin verlangt er von der Beklagten, es zu unterlassen, im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren als Ersatz für mangelhafte Kaufgegenstände von Verbrauchern Zahlungen für die Nutzung der zunächst gelieferten Ware zu verlangen.  weiter »

Stephan Holzinger, Uwe Wolff: Im Namen der Öffentlichkeit (2008)

›Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen‹

›Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen‹
cover of Stephan Holzinger, Uwe Wolff: Im Namen der Öffentlichkeit (2008)Im Namen der Öffentlichkeit: Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinande

author: Stephan Holzinger
Uwe Wolff
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In ihrem Buch Im Namen der Öffentlichkeit haben die beiden international erfahrenen Litigation-PR-Strategen Stephan Holzinger und Uwe Wolff nun das erste Fachbuch zu diesem neuen Kommunikationsbereich vorgelegt.

In ihrem umfangreichen Werk, das bewusst nicht als Praktiker-Handbuch angelegt wurde, sondern vielmehr einen konzeptionellen Überblick über die Litigation-PR bietet, beschreiben sie Aufgaben, Methoden und Einsatzgebiete moderner Litigation-PR in einem hochdynamischen internationalen Medienumfeld. Aufschlussreiche Interviews mit "Mannesmann"-Richterin Brigitte Koppenhöfer, dem Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler, Focus-Chef Helmut Markwort und hochrangigen Experten aus Wissenschaft und Anwaltspraxis sorgen für einen praxisorientierten Bezug und einen hohen Nutzwert.

Das fast 300 Seiten starke Buch positioniert sich als Standardwerk auf dem Gebiet der Litigation-PR und ist eine gewinnbringende Lektüre für Rechtsanwälte, In-house Juristen, Staatsanwälte, Richter, Unternehmenssprecher und alle, die im Spannungsfeld zwischen Medien, Recht und Justiz arbeiten.  weiter »

Brauchen wir die Sammelklage?

Konferenz ›Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland‹ des Bundesministeriums der Justiz

Konferenz ›Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland‹ des Bundesministeriums der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet heute eine Konferenz zum Thema ›Kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland‹. Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutieren, wie Klagen von vielen geschädigten Verbrauchern oder Kapitalanlegern gebündelt werden können, wenn sie auf dem gleichen Schadensereignis beruhen. Es geht also um sogenannte Sammel-, Gruppen-, Verbands- oder Musterklagen.

Mit der heutigen Konferenz möchte das Bundesministerium der Justiz ein Forum für einen breiten Dialog schaffen, der bisherige Erfahrungen ausarbeitet und Impulse für die künftige Entwicklung auf diesem Gebiet erörtert.  weiter »

Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

Versorger brauchen für Billigkeitskontrolle beim Gas Kalkulation nicht offenzulegen

Versorger brauchen für Billigkeitskontrolle beim Gas Kalkulation nicht offenzulegen

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der allgemeine Tarif eines Gasversorgungsunternehmens im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 AVBGasV insgesamt oder, soweit er erhöht worden ist, der gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt und welche Anforderungen dabei an das Vorbringen des Gasversorgers zu stellen sind.

Die Beklagte, ein kommunales Gasversorgungsunternehmen, beliefert den Kläger seit 1983 als Tarifkunden mit Gas. Zum 1. Januar 2005, 1. Oktober 2005 und 1. Januar 2006 erhöhte sie jeweils ihren Arbeitspreis. Der Kläger leistete auf die Jahresrechnung 2005 und auf Abschlagsrechnungen für das Jahr 2006 nur Teilbeträge und behielt 594,84 € ein, weil er die (erhöhten) Gaspreise der Beklagten für unbillig hielt.

Die Beklagte hat diesen Betrag im Wege der Widerklage geltend gemacht. Das Amtsgericht hat der Widerklage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung des Klägers abgewiesen mit der Begründung, die von der Beklagten verlangten Preise seien einer Billigkeitskontrolle (§ 315 BGB) zu unterziehen; eine solche sei jedoch nicht möglich, weil die Beklagte ihrer Darlegungslast nicht nachgekommen sei.  weiter »

Etappensieg der Kartellwächter auf dem Weg zu niedrigeren Wasserpreisen

OLG Frankfurt: Enwag verlangt von seinen Kunden zu hohe Wasserpreise

OLG Frankfurt: Enwag verlangt von seinen Kunden zu hohe Wasserpreise

Der Wasserversorger der Stadt Wetzlar verlangt von seinen Kunden zu hohe Wasserpreise. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden (Beschluss vom 18.11.2008, Az.: 11 W 23/07 Kart). Es bestätigte damit eine Verfügung des hessischen Wirtschaftsministeriums, das dem Wasserversorger Enwag als Landeskartellbehörde Energie und Wasser am 9. Mai 2007 vorgegeben hatte, die Preise für Trinkwasser ab sofort um knapp 30 Prozent zu senken.

„Dieser Rechtsstreit ist bundesweit relevant, denn es ist die erste gerichtliche Auseinandersetzung über eine wasserkartellrechtliche Missbrauchsverfügung, die bis zum Bundesgerichtshof gehen wird“, erläutert Kartellrechtsexperte Werner Dorß von der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Frankfurt, „die wenigen Verfahren, die es bisher gab, wurden bisher einvernehmlich beendet.“

Dem OLG Frankfurt zufolge hat die Enwag ungünstigere Wasserpreise als vergleichbare Unternehmen gefordert und nicht nachgewiesen, dass der Preisunterschied auf abweichenden Umständen - z.B. einer ungünstigen Gebietsstruktur - beruht, die ihr nicht zuzurechnen sind. Ein solcher Nachweis ist jedoch Voraussetzung, um in einem Markt, der von einer marktbeherrschenden Stellung der Versorger geprägt ist, unüblich hohe Preise zu rechtfertigen. Vergleichsbasis sind gleichwertige Versorger, wobei laut OLG Frankfurt die Anforderungen an die Gleichartigkeit nicht übermäßig hoch anzusetzen sind  weiter »

Isoliertes Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes grundsätzlich strafbar

Bundesgerichtshof entscheidet über Zulässigkeit verfassungsfeindliche Symbole mit kulturhistorischem oder religiösem Ursprung

Irisches Kreuz beim Rock of Cashel
Bundesgerichtshof entscheidet über Zulässigkeit verfassungsfeindliche Symbole mit kulturhistorischem oder religiösem Ursprung

Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte im Rahmen eines Vorlageverfahrens über die Frage zu entscheiden, ob das öffentliche Verwenden eines stilisierten Keltenkreuzes - die Darstellung eines gleichschenkligen Balkenkreuzes, um dessen Schnittpunkt ein Ring gelegt ist -, das von der verbotenen verfassungsfeindlichen "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit" (VSBD/PdA) als Emblem benutzt wurde, auch dann den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB) erfüllt, wenn das Symbol isoliert, d.h. ohne konkreten Hinweis auf die verbotene Organisation öffentlich verwendet wird. Der Senat hat die Frage im Grundsatz bejaht.

Der Mehrdeutigkeit des Keltenkreuzes, das nicht nur in stilisierter Ausgestaltung Emblem der verbotenen VSBD/PdA war, sondern auch als unverfängliches Symbol, insbesondere in kulturhistorischen oder religiösen Zusammenhängen- wenngleich insoweit eher selten als stilisiertes Zeichen - verwendet wird, kann nach Auffassung des Senats nicht dadurch Rechnung getragen werden, dass die Anwendbarkeit des § 86 a StGB auf Fälle beschränkt wird, in denen das stilisierte Keltenkreuz einen konkreten Bezug zur verbotenen Organisation aufweist.

Eine solchermaßen vorgenommene Einengung des Straftatbestands liefe dem weit gespannten Schutzzweck der Norm zuwider und böte insbesondere Anhängern der VSBD/PdA vielfältige Möglichkeiten, das stilisierte Keltenkreuz straflos wieder als Symbol der verbotenen Vereinigung im öffentlichen Leben zu etablieren. Dieser Gefahr kann wirksam nur durch ein generelles Verbot der Verwendung des stilisierten Keltenkreuzes in der Öffentlichkeit begegnet werden.  weiter »

Max Christian Lurati, Malte Passarge et al.: Das neue GmbH-Recht (2008)

›Ein Leitfaden für Berater und Entscheider‹

›Ein Leitfaden für Berater und Entscheider‹
cover of Max Christian Lurati, Malte Passarge et al.: Das neue GmbH-Recht (2008)Das neue GmbH-Recht: Ein Leitfaden für Berater und Entscheider

author: Max Christian Lurati
Malte Passarge
Christoph Torwegge
Annekatren Werthmann-Feldhues
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Am 1. November 2008 ist das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) in Kraft getreten. Der in der Reihe "Haufe aktuell" erschienene Titel Das neue GmbH-Recht - Ein Leitfaden für Berater und Entscheider enthält eine umfassende Darstellung des neuen Rechts mit seinen unternehmerischen Chancen und Risiken.

Das Autorenteam von PricewaterhouseCoopers Legal AG, Hamburg, erläutert in dem praxisbezogenen Leitfaden alle relevanten Neuerungen zu GmbH, Mini-GmbH, Limited und der Europäischen Privatgesellschaft (EPG). Das Buch gibt Empfehlungen zur Gründung und Verfassung einer Gesellschaft mit den Gestaltungsalternativen nach dem Baukastensystem, der Standardgründung und dem Musterprotokoll.

Der Leitfaden verzichtet durchgängig auf theorielastige Ausführungen. Er konzentriert sich durch rechtsformvergleichende Übersichten, den Überblick erleichternde Visio-Grafiken und zahlreiche Umsetzungs-Checklisten vielmehr darauf, die Möglichkeiten und Gefahren der Reform praxisbezogen auf den Punkt zu bringen.  weiter »

Fluggäste in Deutschland verschenken rund 100 Millionen Euro Entschädigung pro Jahr

Passagier-Rechte-Spezialist ›EUclaim‹ setzt Ansprüche für Fluggäste nach EU-Recht durch

Passagier-Rechte-Spezialist ›EUclaim‹ setzt Ansprüche für Fluggäste nach EU-Recht durch

Ab sofort können Reisende, deren Flüge stark verspätet, umgebucht oder annulliert wurden oder die nicht befördert wurden, ihre Ansprüche auf Entschädigung über die Webseite www.euclaim.de einfordern. Das geltende Recht sieht vor, dass Fluggesellschaften hier bis zu 600 Euro an ihre Passagiere zahlen müssen.

Der niederländische Spezialist für Passagier-Rechte EUclaim, der jetzt ein Büro in Deutschland eröffnet hat, sammelt weltweit alle relevanten Flugdaten und prüft, ob ein Flug wegen "höherer Gewalt" verschoben oder annulliert werden musste. Ist dies nicht der Fall, kann der Fluggast EUclaim beauftragen, die Ausgleichszahlung einzufordern.

Im Jahr beläuft sich die Summe, auf die Passagiere in Deutschland bisher verzichten, auf geschätzte 100 Millionen Euro. Die durchschnittliche Höhe der Entschädigungsansprüche liegt bei 455 Euro pro Fluggast.  weiter »

Lidl stoppt Verkauf von Einweggetränken im Mehrweglook

Außergerichtliche Einigung nach Abmahnung und Veröffentlichung der Praxis durch die Deutsche Umwelthilfe

Außergerichtliche Einigung nach Abmahnung und Veröffentlichung der Praxis durch die Deutsche Umwelthilfe

Der Discounter ›Lidl‹ wird Markenbiere und die Limonade Bioness nicht mehr in Einweg-Glasflaschen verkaufen, die Mehrwegflaschen zum Verwechseln ähnlich sehen. Im Rechtsstreit mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) hat ›Lidl‹ am vergangenen Mittwoch eingelenkt und sich verpflichtet, den Verkauf der genannten Einweggetränke im Mehrweglook bundesweit einzustellen, "um Irritationen und Verwechslungen bei Kunden und im mehrwegorientierten Getränkehandel zu vermeiden".

Damit bestätigt ›Lidl‹ die von der DUH am Montag in Berlin vorgestellte Verwechslungsproblematik bei der Flaschenrückgabe. Bei Testrückgaben der DUH in Getränkeabholmärkten und im Lebensmittelhandel waren die Lidl-Einwegflaschen in 52 von 53 Fällen fälschlich als "Mehrweg" erkannt worden. Entsprechend wurde ein Pfandbetrag von lediglich 8 Cent erstattet. Die Kunden hatten jedoch bei Lidl den für Einweggetränke gültigen Pfandsatz von 25 Cent bezahlt.

Nach Informationen der DUH landen auf diese Weise bis zu 25 Prozent der Lidl-Einwegflaschen, die entsprechenden Glas-Mehrwegflaschen täuschend ähnlich sehen, fälschlicherweise im Mehrweg-Flaschenpool. Der dadurch entstehende Schaden summiert sich auf hohe Summen, möglicherweise im siebenstelligen Eurobereich. Die DUH fordert nun von ›Lidl‹ die Offenlegung des erzielten Pfandschlupfs und Abführung des voraussichtlichen Millionenbetrags an ein gemeinnütziges Projekt.  weiter »

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