Hartz IV

Hartz IV ("Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", mit Wirkung ab 1. Januar 2005) ist ein Teil des Hartz-Konzeptes, das von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ unter der Leitung von Peter Hartz erarbeitet wurde. Das Konzept ging in die Agenda 2010 ein und wurde in der Bundesrepublik Deutschland sukzessive umgesetzt.

cover of Thomas Beninde, Martin Lühr, Werner Hesse et al.: Arbeitslosengeld II für Erwerbslose und Erwerbstätige (2008)Arbeitslosengeld II für Erwerbslose und Erwerbstätige: Hartz IV - Grundsicherung

author: Thomas Beninde
Martin Lühr
Werner Hesse
Gerd Wenzel
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binding: Broschiert
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Arbeitslosengeld II für Erwerbslose und Erwerbstätige: Hartz IV - Grundsicherung ist ein kompakter und preiswerter Ratgeber aus dem Juristischen Verlag Beck, der im April 2008 erschienen ist.

Der Bezug von Hartz IV-Leistungen bedeutet für sieben Millionen Menschen in Deutschland Existenzsicherung, aber auch Formularkrieg und Verunsicherung. Immer mehr Betroffene fühlen sich ungerecht behandelt: Im vergangenen Jahr reichten sie 764.000 Widersprüche gegen Arbeitslosengeld-2-Bescheide ein - fast 60.000 mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten stieg um rund 42 Prozent auf 99.200.  weiter »

"Wer auf Hartz IV angewiesen ist, sollte unbedingt wissen, welche Leistungen ihm zustehen", rät Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Mitautor der Broschüre "Arbeitslosengeld 2 für Erwerbslose und Erwerbstätige".
Attac, Logo

Bundespräsident Horst Köhler hat sich heute für ein Reformprogramm Agenda 2020 ausgesprochen. Dazu erklärt das globalisierungskritische Netzwerk Attac:

"Horst Köhler hat Recht, wenn er eine neue Agenda fordert, um die negativen Auswirkungen der neoliberalen Globalisierung einzudämmen. Diese Agenda müsste aber einen echten Politikwechsel einleiten und nicht die Misere der gescheiterten Agenda 2010 fortsetzen", sagte Pedram Shahyar vom bundesweiten Attac-Koordinierungkreis. Der massive Sozialabbau der Agenda 2010 einschließlich der Hartz-IV-Gesetze habe maßgeblich dazu beigetragen, die Kluft zwischen Arm und Reich in Deutschland zu vergrößern. "Dass Köhler diesen Weg weiter gehen möchte, ist unerträglich und würde die Folgen der neoliberalen Globalisierung für die Mehrheit der Menschen weiter verschärfen."

Attac stimmte Köhler zu, dass mehr öffentliche Investitionen nötig seien. Da deute sich offenbar ein Lernprozess an. Ausschlaggebend sei allerdings, in was investiert werde. Notwendig ist nach Ansicht der Globalisierungskritiker vor allem ein Ausbau der in den vergangenen Jahren massiv beschnittenen öffentlichen Infrastruktur, um allen Menschen den Zugang zum öffentlichem Leben zu ermöglichen.  weiter »

Das Bundessozialgericht will noch in diesem Jahr entscheiden, ob das Sozialgeld für Kinder aus Hartz-IV-Familien korrekt berechnet ist.

"Man hat bei der Festlegung des Regelsatzes die speziellen Bedürfnisse von Kindern nicht analysiert", sagt der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Peter Udsching, der Wochenzeitung Die Zeit. "Es wird zu untersuchen sein, ob das Verfahren mit den pauschal reduzierten Erwachsenensätzen haltbar ist". Derzeit bekommen Kinder 60 Prozent der Unterstützung, die einem alleinstehenden Erwachsenen zustehen.

Zudem kritisieren Juristen, dass die Hartz-IV-Sätze nicht entsprechend der Inflationsrate steigen. Sie sind statt dessen an die Entwicklung der Renten gekoppelt, was trotz gestiegener Preise wiederholt zu Nullrunden führte. "Es ist höchst umstritten, ob die Entwicklung der Renten ein sachgerechtes Kriterium sein kann für die Kostenentwicklung bei den elementaren Lebensbedürfnissen", sagt Udsching. Das Bundessozialgericht wird über diese Frage allerdings frühestens nächstes Jahr entscheiden.  weiter »

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes durch den Bundestag kritisierte der Sozialverband Deutschland (SoVD), dass bei Klagen an Sozialgerichten eine Berufung künftig nur noch ab einem Streitwert von 750 Euro möglich sei. Das werde vor allem Hartz IV-Empfänger treffen, da es bei diesen Verfahren oft um relativ niedrige Summen gehe, die aber für den Einzelnen von großer Bedeutung seien.

Die SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz führte weiter aus: "Mit dem Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsänderungsgesetz, das heute vom Bundestag verabschiedet wird, wird der Schwellenwert von derzeit 500 auf 750 Euro hochgesetzt. Damit wird der Rechtsschutz vor den Sozialgerichten ausgerechnet für die Menschen ausgehöhlt, die auf Sozialleistungen existentiell angewiesen sind".

Bei einem Streitwert unter 750 Euro sei es künftig nicht mehr möglich, eine Entscheidung der ersten Instanz vor dem Landessozialgericht überprüfen zu lassen. Davon ausgenommen seien grundsätzliche Fragen. Es sei ein falsches Signal, dass die Entlastung der Sozialgerichte in diesem Punkt den Rechtsschutz der Kläger beschneide, so Saarholz weiter.  weiter »

Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II bedeutet für mehr als die Hälfte der Betroffenen Einkommenseinbußen. Etwa ein Drittel wurde durch die Reform finanziell besser gestellt. Verlierer beim Einkommen sind vor allem Haushalte ohne minderjährige Kinder. Alleinerziehende schneiden dagegen vergleichsweise gut ab. Dieses Fazit zieht das DIW Berlin in einer heute vorgestellten Studie. Grundlage sind die Daten des sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die eine erste Analyse der Auswirkungen der Reform auf das Einkommen aller betroffenen Gruppen ermöglichen. "Insgesamt fielen die Verluste höher aus als die Gewinne", sagte DIW-Forscher Jan Göbel. Die Armutsquote der Leistungsempfänger - vor der Reform gut die Hälfte - erhöhte sich auf zwei Drittel.

Die deutlichsten Veränderungen bewirkte die sogenannte Hartz-IV-Reform bei den ehemaligen Empfängern von Arbeitslosenhilfe. Einkommensverluste erlitten vor allem ALG-II-Haushalte in Ostdeutschland: Im Durchschnitt standen dort einer Person nur noch 8.840 Euro zur Verfügung gegenüber 10.390 Euro im Jahr 2004. Dementsprechend hat sich die Armutsquote unter den ALG-II-Haushalten stark erhöht und betrug im Jahr 2005 66 Prozent. Diese Erhöhung ist vor allem auf die Entwicklung in Ostdeutschland zurückzuführen. Die Armutsquote ist der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Einkommen von weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung.

Etwa ein Drittel der Leistungsbezieher wurde durch die Reform besser gestellt. Bei den Alleinerziehenden halten sich Gewinner und Verlierer fast die Waage. Ostdeutsche Haushalte zählen häufiger als westdeutsche zu den Verlierern der Reform, da aufgrund der dort höheren Frauenerwerbstätigkeit öfter das Einkommen des Partners angerechnet werden konnte. Westdeutsche Haushalte mussten aber im Schnitt höhere Einkommenseinbußen hinnehmen. Absolut gesehen sind die Einkommensverluste merklich größer als die Zuwächse.  weiter »

Auch denen, die Hartz IV durchgesetzt haben, fällt inzwischen auf, dass sie damit vor allem die Armut von Kindern vergrößert haben: Sie haben die Regelsätze von Schulkindern bis 14 Jahren auf das Niveau von Säuglingen gesenkt, den Heranwachsenden von 15 bis 18 Jahren den Wachstumsbedarf aberkannt und mit der Abschaffung der Schulbeihilfen die Bildungschancen der Kinder von Sozialleistungsbeziehenden massiv verschlechtert.

Nach Berechnungen des Kinderschutzbundes müssen 2,6 Mio. Kinder unter 18 Jahren mit Hartz IV-Leistungen leben. Über 5 Mio. Minderjährige hätten der Organisation zufolge weniger als 250 Euro im Monat zum Leben. Die Hartz IV-Parteien reden derzeit zwar viel über Kinderarmut, wollen aber die Regelsatzkürzungen für Kinder und Jugendliche über 7 Jahren nicht rückgängig machen. Stattdessen planen sie, den Kinderzuschlag auszubauen. Der Kinderzuschlag ist ein höheres Kindergeld, beschränkt auf Hartz IV-Familien, in denen die Eltern sich selbst unterhalten können, die aber für die Kinder zu wenig Einkommen haben. „Das ist reiner Etikettenschwindel“, sagt Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, „denn der Kindergeldzuschlag soll gerade mal den Hartz IV-Bedarf der Kinder ersetzen“.

Werden die Pläne von Ministerin von der Leyen umgesetzt, kommen etwa 400.000 Kinder in den „Genuss“ des Kinderzuschlages. Das bedeutet für die betroffenen Familien und deren Kinder aber weiterhin Armut auf gekürztem Hartz IV-Niveau, kritisiert Tacheles e.V. „Mit diesem Trick täuscht die Regierung Maßnahmen gegen Kinderarmut vor. Verbessern wird sich aber lediglich die Hartz IV-Statistik“, erläutert Thomé, und fährt fort: „Wer der Kinderarmut den Kampf ansagt, muss Sofortmaßnahmen zur Erstattung der Schulkosten einleiten und den Eckregelsatz erhöhen! weiter »

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV keine GEZ-Gebühren bezahlen müssen, selbst wenn sie zuvor Arbeitslosengeld I bezogen haben und deshalb einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten.  weiter »

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sog. „Ein-Euro-Jobs“ durch die Kommune festgestellt.  weiter »

Echte Grundsicherungskonzepte firmieren unter sehr unterschiedlichen Bezeichnungen wie Bürgergeld, Existenzgeld oder (bedingungsloses) Grundeinkommen; teilweise werden auch die einzelnen Begriffe mit stark abweichenden Inhalten besetzt. Ebenso unterschiedlich wie die Bedeutungsvarianz sind auch die Vertreter derartiger Konzepte; das Spektrum reicht hier von Reformlinken über anthroposophisch geprägte Unternehmer bis hin zu neoliberalen Freidenkern. Parteien wie die Grünen oder die PDS bzw. Linkspartei sowie FDP und auch die Jusos beschäftigen sich bereits seit längerer Zeit mit Grundsicherungskonzepten, und teilweise werden die Vorstellungen sogar von konservativen ›Realpolitikern‹ unterstützt.

Gleichzeitig darf nicht vergessen werden, dass sich Grundsicherungskonzepte ideengeschichtlich bereits zumindest über einige Jahrhunderte verfolgen lassen, es jedoch nur zu wenigen konkreten Implementationsversuchen gekommen ist.

Trotz aller Unterschiede gibt es eine Reihe von Gemeinsamkeiten zwischen all diesen Ansätzen:

  • Ausgangspunkt ist eine Bestandsaufnahme, welche die Zunahme von Massenarbeitslosigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen zur Kenntnis nimmt und nicht mehr versucht, die Illusion der Vollbeschäftigt aufrecht zu erhalten; gleichzeitig wird ein hohes Niveau von gesellschaftlichem Wohlstand konstatiert, das die Finanzierbarkeit realistisch erscheinen lässt.
  • Die Grundsicherung ist eine staatliche Transferzahlung, die grundsätzlich (= bedingungslos) an alle Bürger bezahlt wird.
  • Die Grundsicherung löst einen Teil oder alle anderen staatlichen Transferzahlungen ab.
  • Die Grundsicherung wird mit einem »Bürgerrecht auf Einkommen« verbunden, es besteht also ein Rechtsanspruch.
  • Die Einführung der Grundsicherung ist an eine mehr oder minder grundlegende Umgestaltung des Steuersystem gekoppelt.
  • Durch die Einführung von Bürgergeld kommt es zu einer radikalen Entbürokratisierung, da Einrichtungen wie Sozial-, Arbeits- und Finanzämter sukzessive abgebaut werden451.
  • Mehr oder minder ausgeprägt gehen die meisten Grundsicherungskonzepte von einem aufgeklärten Menschenbild aus, bei dem das Individuum als selbständiges und schöpferisches Subjekt aufgefasst wird.

Klassische linke Existenzgeld-Konzepte (1982 ff.)

Auch unter linken Gruppen in der Bundesrepublik werden Grundsicherungskonzepte bereits seit etwa zwei Jahrzenten mit schwankender Intensität diskutiert; einen recht umfassenden Überblick zum bisherigen Diskussionsstand liefert der Sammelband »Existenzgeld – Kontroversen und Positionen« von Hans-Peter Krebs und Harald Rein (Münster 2000).

Götz W. Werner: Bedingungsloses Grundeinkommen (2004 ff.)

Einen ideologisch nur wenig vorbelasteten und relativ neuen Ansatz für ein bedingungsloses Grundeinkommen brachte der anthroposophisch geprägte Unternehmer Götz W. Werner Ende 2004 in die Diskussion, der seine Konzepte seitdem auch wiederholt in Interviews, Kongressen und Vorträgen bestärkt und konkretisiert hat452.

Sinnvolle Alternativen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen sieht der Unternehmer Götz Werner nicht; in der ›alten Arbeit‹ werde es nach seiner Auffassung nie wieder genügend Arbeitsplätze geben für alle Arbeitsfähigen; die Rede von Vollbeschäftigung sei eine irreführende Illusion, von der man sich verabschieden müsse; die Marktwirtschaft beweise ihren Erfolg ja eben in der Reationalisierung, die immer mit der Reduzierung von kostspieliger menschlicher Arbeit einhergehe.

Der ›alten Arbeit‹, die gekennzeichnet sei durch Strukturiertheit, Organisiertheit, Weisungsgebundenheit und das Ziel der Einkommensmaximierung, stellt Werner die ›neue Arbeit‹ gegenüber, die er auch als »Kulturarbeit« apostrophiert; diese basiere auch individuellen Leistungen und Freilligkeit, sie sei prinzipiell ›nicht bezahlbar‹ und durch »Sinnmaximierung« gekennzeichnet. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde Spielräume schaffen für genau diese kostspieligen, aber doch so wichtigen Tätigkeiten. Beispiele hierfür seien all jene Tätigkeiten, die in der heutigen profitorientierten Ökonomie keinen Platz hätten, da sie menschliche und nicht rationalisierbare Arbeit voraussetzen und daher zu teuer seien.

Das Grundeinkommen, das nach Einschätzung von Götz Werner und seinen Kollegen bereits jetzt finanzierbar wäre, würde maschinelle Arbeit verteuern und menschliche Arbeit dagegen verbilligen; durch den Wegfall von Lohnnebenkosten könne sich Deutschland zu einem wohlhabenden ›Niedriglohngebiet‹ entwickeln, das Investitionen aus aller Welt anziehen würde. Hier sieht man, dass das Grundeinkommen nach der Auffassung von Götz Werner weniger eine sozialistische Forderung als vielmehr eine neoliberale Notwendigkeit ist – es sei denn, es fände sich ein anderer Weg, um die nicht mehr benötigten Arbeitnehmer anderweitigt ›zu entsorgen‹.

Finanziert werden soll das Grundeinkommen über eine Konsumsteuer, also eine erweiterte, aber transparente Form der heutigen Mehrwertsteuer, deren Satz dann auf etwa 50 Prozent ansteigen würde. Demgegenüber würden alle anderen Besteuerungen – einschließlich der Unternehmenssteuern – wegfallen. Als Höhe des Grundeinkommens spricht Werner von Beträgen in der Größenordnung von etwa tausend Euro pro Monat pro Bundesbürger. Die Einführung müßte über einen Zeitraum von etwa zwei Jahrzehnten schrittweise erfolgen.

Das Grundeinkommen wäre in dieser Form weder ein ›Almosen‹ noch eine zusäätzliche Sozialleistung, sondern würde auch andere Merkmale des heutigen Sozialsystems ersetzen, so beispielsweise Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Kindergeld sowie wohl auch Kranken- und sonstige Sozialversicheurngsbeiträge. Die penetrant von Unternehmerseite vorgetragene Forderung nach Reduzierung der Lohnnebenkosten würde gegenstandslos werden, da es schlichtweg keine Lohnnebenkosten mehr gäbe.

Allerdings müßten sich Unternehmer auf den Wegfall ihres wichtigsten Druckmittels einstellen: Des Existenzdrucks beim Arbeitnehmer, durch den dieser nahezu grenzenlos erpressbar ist. Der Arbeitsmarkt könnte sich zu einem freien Markt – nämlich einem mit einer gewissen Chancengleichheit zwischen Arbeitnehmern und -gebern – entwickeln; Unternehmer müßten sich bemühen, Mitarbeiter für wenig attraktive Arbeitsplätze zu finden und wohl durchweg die Arbeitsbedingungen verbessern; die Folge wäre eine nie zuvor gekannte Dynamik und Flexibilität, in der ein echter Wettbewerb um Mitarbeiter entstünde.

Die Frage, für wie realistisch er die Erfolgsaussichten zur Umsetzung seines Konzepts halte, beantwortet Werner diplomatisch mit dem bekannten Zitat: »Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist« (Victor Hugo).

Linkspartei.PDS: Bedingungsloses Grundeinkommen (2006)

Im Juli 2006 stellte die Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen der Linkspartei.PDS (mit WASG-Mitgliedern)453 unter Leitung der stellvertretenden Bundesvorsitzenden Katja Kipping ihr Konzept zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) vor454. Die Höhe des BGE setzte die Arbeitsgruppe mit einen Betrag von 950 Euro monatlich pro Bürger an; diese Leistung soll dann viele Sozialleistungen wie Rente, Arbeitslosengeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Bafög und Sozialhilfe überflüssig machen und damit zu einem großen Bürokratieabbau führen.

Kipping begründete den Diskussionsvorschlag ihrer Arbeitsgruppe mit vier Argumenten:

  • Recht an Teilhabe am Staat für jeden Bürger,
  • das BGE wirke wie ein Katalysator für Arbeitszeitverkürzung,
  • die Bürger könnten sich selbst verwirklichen, und
  • die Verhandlungsposition der Arbeiter gegenüber den Unternehmen werde gestärkt.

Die Einführung müsse Schritt für Schritt erfolgen und sei innerhalb von zehn Jahren realistisch.

Grüne Jugend: Bedingungsloses Grundeinkommen (2006)

Auch die Grüne Jugend unterstützt die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens; eine entsprechende Forderung wurde im Mai 2006 auf dem 26. Bundeskongress verabschiedet455.

In einer hoch entwickelten Volkswirtschaft könne das Ziel der Vollbeschäftigung dauerhaft nicht erreicht werden:

»Durch die fortschreitende Technologisierung ist es den Unternehmen heute möglich, mit immer weniger Arbeitskräften immer mehr zu produzieren. Die Folgen sind Rationalisierung und Massenentlassungen. Trotz Wachstum und steigendem Wohlstand ist die Zahl der Arbeitslosen seit der Entstehung der Bundesrepublik Deutschland deutlich gestiegen. Die Arbeitskraft des Menschen wird immer seltener gebraucht«.

Diese Entwicklung solle als Chance begriffen werden:

»Die Wirtschaft hat nicht nur die Aufgabe Arbeitsplätze zu schaffen, sondern soll vielmehr die Menschen von unnötiger und eintöniger Erwerbsarbeit befreien. Wir müssen endgültig von der Illusion der Vollbeschäftigung abrücken und stattdessen neue zukunftsfähige Alternativen aufzeigen. Es ist Zeit, die Verbindung zwischen Einkommen und Erwerbsarbeit kritisch zu durchleuchten. In einer Gesellschaft, in der faktisch nicht genug Arbeitsplätze für alle vorhanden sind, darf Wohlstand nicht mehr ausschließlich mit dem Zugang zur Erwerbarbeit verbunden sein«.

Als Alternative wird ein bedingungslose Grundeinkommen vorgeschlagen, das allen Bürgern individuell und garantiert zustehen solle; die Höhe des Grundeinkommens müss gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und daher »auf jeden Fall überhalb der Armutsgrenze liegen«. Weiterhin solle keine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden und mit dem Bezug des Grundeinkommens keine Vverpflichtund zu Arbeit oder anderen Tätigkeiten verbunden sein.

Zur Finanzierung könnten zunächst die meisten heute individuell ausgezahlten Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder BAföG genutzt werden, die nach Einführung eines Grundeinkommen entfallen würden; zudem seien langfristig »massive Kosteneinsparungen bei der Verwaltung der bisherigen Sozialleistungen« zu erwarten. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf solle zum einen aus höheren Vermögens-, Einkommens, und Erbschaftssteuern sowie aus »ökologisch und sozial ausdifferenzierten Konsumsteuern« gedeckt werden.

Dieter Althaus: Solidarisches Bürgergeld (2006)

Ebenfalls aus unerwarteter Richtung erhielt das Grundeinkommens-Debatte unterstützung , als Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) im Juli 2006 ein Bürgergeld forderte.

Das von Althaus vorgeschlagene solidarische Bürgergeld456 ist ein Grundeinkommen, das der Staat allen Bürgern unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer Tätigkeit zahlt; das Bürgergeld ersetzt dabei sämtliche bisherigen Sozialleistungen einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung. Der Bürger soll dabei zwischen zwei Varianten wählen können:

  • Grundeinkommen von 800 Euro – Einkommenssteuer von 50% auf den zusätzlichen Lohn;
  • Grundeinkommen von 400 Euro – Einkommenssteuer von 25% auf den zusätzlichen Lohn.

Kinder und Jugendliche sollen ein Grundeinkommen von 500 Euro pro Kopf erhalten.

Althaus rechtfertigt seinen Vorschlag, da »Lösungen innerhalb des Systems nicht genügen. Nur ein Systemwechsel bietet die Chance, dass sich der Arbeitsmarkt als Markt entfalten kann«. Der deutsche Sozialstaat sei in der heutigen Form nicht mehr finanzierbar: »zu geringe Effizienz, zu geringe Treffsicherheit, zu viel Bürokratie«. Allein die Bundesagentur für Arbeit beschäftige 95.000 Mitarbeiter. Es gebe 155 Sozialleistungen, die von 37 Stellen ausbezahlt würden.

Nach Berechnungen von Althaus müsse der Staat für das solidarische Bürgergeld 583 Milliarden Euro aufbringen, während der Staat bereits heute für soziale Transferleistungen 735 Milliarden Euro bezahle.

Rechenbeispiel:

  • Wer 2000 Euro brutto im Monat verdient, entscheidet sich für 400 Euro Bürgergeld und 25 Prozent Einkommenssteuer. Das heißt von den 2000 Euro werden 500 Euro Einkommenssteuer fällig: 2000 Euro - 500 Euro Einkommenssteuer + 400 Euro Bürgergeld = 1900 Euro.
  • Wer 200 Euro brutto im Monat verdient, entscheidet sich für 800 Euro Bürgergeld und 50 Prozent Einkommenssteuer. Das heißt von den 200 Euro werden 100 Euro Einkommenssteuer fällig: 200 Euro - 100 Euro Einkommenssteuer + 800 Euro Bürgergeld = 900 Euro.

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) unter dem Vorsitz von Bernhard Vogel prüfte die Vorschläge von Althaus und hält das Modell eines solidarischen Grundeinkommens für finanzierbar [#].

Steuer- statt Beitragsfinanzierung

Vergleichende Analysen der Stabilität der sozialen Systeme verschiedener Staaten deuten darauf hin, dass stärker steuerfinanzierte Sozialsysteme bspw. weniger belastet werden durch hohe Arbeitslosigkeit, schlechte Konjunktur oder Krisen; als Beispiele für solche Systeme werden meist skandinavische Länder wie Dänemark oder Schweden herangezogen. Auch eine gewerkschaflich orientierte Minderheit in der Rürup-Kommission vertrat diese Position ebenso wie Vertreter neoliberaler und konservativer Positionen.

'Kritik: Ignoriert wird dabei jedoch meist, dass die staatlichen Steuereinnahmen ebenso konjunkturabhängig sind und sich ebenso zyklisch verhalten wie die Sozialversicherungsbeiträge. Daher macht Christoph Butterwegge auch einige Einwände gegen einen Systemwechsel geltend [#]:

  • Erworbene Versicherungsleistungen entsprechen mehr dem ›trendigen‹ Leistungs-/Gegenleistungs-Prinzip und können von Betroffenen diskriminierungsfreier als staatliche Transferleistungen genutzt werden.
  • Steuerfinanzierte Leistungen unterliegen staatlichen Haushaltsrestriktionen und zu einem gewissen Teil auch der ›Willkür‹ des jeweiligen Finanzministers.
  • Steuereinnahmen des ›Lohnsteuerstaats‹ Deutschland werden überwiegend durch Arbeitnehmer und nur zu einem geringen Teil von Unternehmen oder Kapitaleigentümern aufgebracht, es würde also zu einer weiteren »steuerlichen Schieflage« kommen.
  • Tendenziell ist zu erwarten, dass in einem neoliberalen Klima die Steuersätze eher abgesenkt bzw. von direkten zu indirekten Steuern verlagert werden.
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