Beschäftigungslosigkeit

Im Februar 2007 waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 563.000 Personen (+ 1,5%) mehr erwerbstätig als im Vorjahresmonat Februar 2006. Die Erwerbstätigenzahl hat damit den höchsten Stand in einem Februar seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht. Gleichzeitig lag die Zahl der Erwerbslosen im Februar 2007 um 840.000 (- 20,9%) niedriger als ein Jahr zuvor.

Nach vorläufigen Berechnungen lag die Zahl der Erwerbstätigen mit Wohnort in Deutschland im Februar 2007 bei 38,94 Millionen Personen. Die Erwerbstätigenquote als Anteil der Erwerbstätigen an der Gesamtbevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren betrug 69,0% und lag damit um 1,5 Prozentpunkte höher als im Vorjahresmonat Februar 2006.  weiter »

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in zwei heute verkündeten Entscheidungen, die sich auf die Städte Mainz und Wetzlar beziehen, das Recht der kommunalen Personalräte zur Mitbestimmung bei der Besetzung sog. „Ein-Euro-Jobs“ durch die Kommune festgestellt.  weiter »

Systemexterne Alternativen verändern tendenziell den status quo und streben eine weit reichende Neuausrichtung im Sinne eines Systemwechsels an; daher sind die notwendigen Änderungen prinzipiell auch schwerer durchsetzbar. Allerdings sind Übergänge von systeminternen Alternativen zu systemexternen Alternativen vorstellbar möglich (bspw. Ausweitung von Hartz IV/ALG II zu einem bedingungslosen Grundeinkommen).

Nachfrageorientierte, aktive Arbeitsmarktpolitik

Staatsinterventionistische Maßnahmen (Keynesianismus), teilweise bei Erhöhung der staatlichen Ausgaben [#], z.B.

  • verstärkte Lohnsubventionierung, z.B. lohnergänzende Zuschüsse413 oder Übernahme eines Teils der Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen414 (z.B. ›Mainzer Modell‹ und Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative, ›SGI-Modell‹) im Niedriglohnsektor,
  • Steuervergünstigungen,
  • Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors,
  • Investitionen zum Ausbau der staatlichen Infrastruktur
  • Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
  • berufsfördernde Maßnahmen der Rehabilitation
  • Hilfen zur Förderung der Arbeitsaufnahme u.a.

Kritik:

»Kern des Keynesianismus ist die Abschöpfung von Profiten durch Steuererhöhungen, die den Staat dazu befähigen sollen, selbst zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. [...] Der Keynesianismus ist mausetot, weil er im Gesamtinteresse des Kapitals auftritt und das Kapital unglücklicherweise heute angesichts erheblich gefallener Profitraten völlig andere Interessen hat, als steigende Steuersätze« [#].

Mindestlohn

Auch wenn das Ifo-Institut einen ›faktischen‹ Mindestlohn herbeireden möchten: Ein solches gesetzlich festgeschriebenes Arbeitsentgelt gibt es weder in Deutschland noch in Österreich noch in der Schweiz – ganz im Gegensatz zu weltweit 90% aller Staaten, in denen es nach Angaben der ILO eine solche Mindestlohnsicherung gibt416. Auch die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn417.

Die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns kann Verarmung von Berufstätigen vermeiden, Marktversagen abfedern, die Kaufkraft erhöhen und bei der Entlohnung die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern, weist also sozialpolitisch zumindest potenziell überwiegend erstrebenswerte Effekte auf.

Ob Mindestlöhne Arbeitslosigkeit verursachen oder beseitigen ist in der wissenschaftlichen Forschung umstritten [#]; in Ländern mit Mindestlohnregelungen wie den Vereinigten Staaten, Frankreich oder Großbritannien konnten jedoch keine signifikanten Verschlechterungen der Arbeitsmarktsituation nachgewiesen werden. Sowohl die ILO419 als auch die OECD420 gehen daher mittlerweile davon aus, dass es keinen direkten Einfluss von Mindestlöhnen auf Arbeitslosigkeit gibt.

Mindestlöhne weisen dennoch eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Funktion auf, da sie ein unbegrenztes Lohndumping verhindern. Da durch die ›Ein-Euro-Jobs‹ der Hartz-Reformen die Löhne von Teilen des Dienstleistungs- und des öffentlichen Beschäftigungssektors unter Druck geraten sind, wäre die Einführung von Mindeslöhnen unbedingt erstrebenswert, um die negativen Auswirkungen der Hartz-Reformen auf den ›ersten Arbeitsmarkt‹ zu begrenzen.

Entsprechend erbittert bekämpfen die Interessenvertretungen der Wirtschaft jegliche Pläne zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, so bspw. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK):

»[...] die Mindestlohndebatte führt in eine gefährliche Sackgasse. Wer neue Mindestlöhne über das Entsendegesetz einführt, schafft eine populistische Beruhigungspille, die gut klingt, letztlich aber die Hürde für den Einstieg in den Arbeitsmarkt erhöht und hunderttausende von bestehenden Arbeitsplätzen gefährdet«.
»Wir brauchen stattdessen eine Politik für mehr Beschäftigung – auch im Niedriglohnbereich. Eine Abkopplung der Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsverhältnis, mit niedrigeren Lohnzusatzkosten sowie ein Niedriglohnsektor aufgestockt um Mittel von ALG II – das würde wirklich eine Perspektive eröffnen. Also, nicht erst den Anspruch formulieren und dann Hinzuverdienstmöglichkeiten geben, sondern erst verdienen und dann aufstocken, wenn es nicht reicht« [#].

Im Klartext bedeutet diese Forderung des DIHK: Kein Mindestlohn für Arbeitnehmer, dafür weitestgehende Abschaffung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers (= drastische Lohnkürzungen für den Arbeitnehmer), Aufstocken zum Existenzminimum nach dem Modell eines ›Kombilohns‹ durch staatliche Mittel.

Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Investitionsprogramm

Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (AAW) schlug in ihrem Memorandum 2004 [#] ein öffentliches Investitionsprogramm mit einem Finanzvolumen von jährlich 75 Mrd. Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren vor; ausgebaut werden soll vor allem die öffentliche Beschäftigung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Weiterhin gefordert wird u.a. eine Verkürzung der individuellen Arbeitszeiten.

Bei der Finanzierung setzt die AAW zum einen auf ›Selbstfinanzierungseffekte‹ durch höhere Beschäftigung und höheres Wachstum sowie zum anderen auf »mehr Effizienz und Gerechtigkeit in der Steuerpolitik« und eine kurzfristige Ausweitung der öffentlichen Neuverschuldung.

Im Memorandum 2005 [#] beschäftigte sich die AAW mit den Finanzproblemen der Arbeitslosenversicherung, den durch Leistungskürzungen (ALG II), durch Billigmaßnahmen (Ein-Euro-Jobs) und durch Anreize, das Versicherungssystem zu verlassen (Ich-AG), gelöst werden sollen; die AAW lehnt all diese Maßnahmen aus ökologischen und sozialen Gründen ab und unterbreitet eine Reihe von Reformvorschlägen:

  • Ausweitung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung auf alle anderen Erwerbspersonen neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern in ein umfassendes gesetzliches Pflichtversicherungssystem;
  • Stützung der Finanzierung von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung durch alle Einkommensarten (Löhne, Gehälter, Gewinne, Mieten und alle Arten Kapital- und Vermögenseinkommen);
  • Anhebung des Finanzierungsanteils der Arbeitgeberseite über die gegenwärtig geltenden 50 Prozent hinaus;
  • Berechnung der Arbeitgeberbeiträge durch eine individuelle Differenzierung der Durchschnittsbeiträge nach amerikanischem Muster; dabei zahlen diejenigen Unternehmen einen höheren Beitrag, bei denen die Entwicklung der Beschäftigung hinter der der Wertschöpfun zurückbleibt, während im umgekehrten Fall eine Beitragsermäßigung stattfindet. Auf diese Weise werden Entlassungen in gewissem Umfang sanktioniert und Einstellungen honoriert.
  • Schrittweise Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenzen: Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Jahresverdienst von 2.400 Euro. Bis zu einem Jahresverdienst von 4.800 Euro sind die Beiträge ausschließlich durch die Arbeitgeberseite zu entrichten.

Diese Grundlinien wurden auch im Memorandum 2006 [#] beibehalten und erheblich ausgebaut. Ergänzend wurde auf die Notwendigkeit der Einführung von Midnestlöhnen und einer »armutsfesten Grundsicherung« hingewiesen.

Systeminterne Alternativen stützen tendenziell den status quo und sollen nur Verbesserungen in einzelnen Bereichen bringen. Ein Systemwechsel wird hier weder angestrebt noch ist direkt vorgezeichnet. Dennoch sind Übergänge zu systemexternen Alternativen möglich (bspw. Fortentwicklung von Hartz IV/ALG II zu einem ›Bürgergeld‹).

Problematisch ist die geringe Höhe der AlG-II-Sätze nicht nur für die Betroffenen: Sie sichern zwar deren physisches Existenzminimum, ob sie jedoch auch tatsächlich das soziokulturelle Existenzminimum decken, ist mehr als fraglich. Das ist auch genau so mit den Regelsätzen beabsichtigt, denn der Leistungsempfänger soll ja 'motiviert' werden, Lebeneinnahmen zu erzielen.

Ungünstig gelöst sind dabei jedoch die Abschläge bei Nebeneinkünften, die durch ihre drei Stufen ausgesprochen unflexibel sind; wer 80 oder gar 90 Prozent seiner erzielten Einnahmen ›abgeben‹ muß, also durch Arbeit keine spürbare Verbesserung seiner Lebenssituation erzielen kann, wird zwangsläufig darüber nachdenken, ob es sich überhaupt lohnt zu arbeiten.

Diese demotivierende oder gar potenziell ›kriminalisierende‹ Wirkung [#] erscheint zwingend, kann aber unmöglich im Sinne der Hartz-Reformen sein; progressive Abschläge von einer Sozialleistung sind natürlich im Sinne der Reformen sinnvoll, die unflexiblen Stufen sind jedoch absolut kontraproduktiv. Sinnvoller wären differenzierte progressive Abzüge, die beispielsweise bei geringen Nebenverdiensten (100-200 Euro) und 10 Prozent Abschlag beginnen und bei höheren Nebenverdiensten (über 900 Euro) bis auf 90 Prozent ansteigen könnten.

Nähme man die ›aktivierenden‹ und leistungsorientierten Aussagen des Hartz-Konzeptes wirklich ernst, müsste man sogar über leistungsorientierte degressive Abschäge nachdenken: Je weniger ein Bedürftiger dazuverdient, desto höher sind seine Abschläge; gelingt es einem ALG II-Empfänger dagegen, nennenswerte Nebeneinnahmen zu erzielen, müsste dies im Sinne eines tatsächlich ›aktivierenden‹ und motivierenden Konzeptes sogar mit einem Bonus honoriert werden.

In der jetzigen Form bewirken die Hartz-Regelungen jedoch genau das Gegenteil dessen, was sie angeblich bewirken sollen; wer Möglichkeiten hat, Nebeneinkünfte zu erzielen, wird vermutlich nach Möglichkeiten suchen, die Einnahmen mit geringeren Abschlägen zu erzielen. ›Schwarzarbeit‹ wird jedenfalls mit derartigen Regelungen sicherlich nicht eingedämmt.

Logischerweise muß also der Grad an Kontrolle und Repression steigen – eine Entwicklung, die nicht nur bei Hartz IV zu beobachten ist: »Soziale Probleme werden zunehmend kriminalisiert« [#]. Während diese Ausgrenzung und Kriminalisierung bisher überwiegend soziale ›Randgruppen‹ wie Bettler, Obdachlose und Asylbewerber betraf, ist es Leistung der Hartz-Reformen, diesen Trend bis in bürgerliche Mittelschichten getragen zu haben:

»Die Unterdrückung nimmt zu und ersetzt das Mitgefühl. Vorhandene Probleme, zum Beispiel ein klapper Wohnungsmarkt und hohe Arbeitslosigkeit in den Städten [...] werden ignoriert, und zwar zugunsten von politischen Konzepten, die auf Disziplin, Eindämmung und Kontrolle setzen« [#].

Die Hartz-Reformen brechen in vielen Bereichen mit bewährten Prinzipien des deutschen Sozialsystems; so wurde beispielsweise das bedeutende Prinzip der Lebensstandardsicherung bzw. des Statuserhalts ersatzlos liquidiert und das der Armutsvermeidung bis zur Unkenntlichkeit verwässert [#].

Obwohl zunächst von offizieller Seite abgestritten, führten die Hartz-IV-Regelungen sowohl zu Einkommensverschlechterungen bei der Mehrheit der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger als auch bei den meisten Sozialhilfeempfängern:

  • Obwohl der ALG-II-Regelsatz geringfügig über dem vorherigen Sozialhilfesatz liegt, ergeben sich für ehemalige Sozialhilfeempfänger meist deutliche Einkommensverschlechterungen durch die niedrige Pauschalierung353 der sog. wiederkehrenden Einmalleistungen; wie Rainer Roth argwöhnt, war dies auch das eigentliche Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe [#]: entsprechende Untersuchungen wurden durch die Unternehmensberatung Mummert und Partner durchgeführt, die Ergebnisse sind jedoch nicht öffentlich zugänglich.
  • Für ehemalige Arbeitslosenhilfeempfänger ergeben sich praktisch immer deutliche Einkommensverschlechterungen; die Differenz ist dabei um so drastischer, je höher das zuletzt bezogene Erwerbseinkommen (= Leistungsentgelt) war. Das alte Alg betrug 60 Prozent des Leistungsentgelts (= allgemeiner Leistungssatz), die alte Alhi betrug im Regelfall 53 Prozent des Bemessungsentgelts [#], ALG II ist jedoch vollständig entkoppelt vom ehemaligen Leistungsentgelt. Ebenfalls dramatisch verringert hat sich nach einer Studie des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Sozialforschung (IAB) das Einkommen vieler älterer Arbeitsloser (durchschnittlich-20 Prozent) [#].

Weiterhin führt Hartz IV objektiv in oder zumindest an die Grenze zur Armut, wenn man die für die Bundesregierung verbindliche Armutsdefinition der EU ansetzt: Demnach liegt die Armutsgrenze bei 60 Prozent des Nettoäquivalenzeinkommens. Für die alten Bundesländer liegt die so berechnete Armutsgrenze somit bei 730,20 Euro bzw. bei 604,80 Euro für Ostdeutschland (Alleinlebender). Der ALG-II-Regelsatz liegt seit 2006 bei 345 Euro, das enspricht inklusive gemittelter Unterbringungskosten etwa 662 Euro in Westdeutschland, liegt also unterhalb der Armutsgrenze nach EU-Kriterien [#]. Dies betraf im Oktober 2005 rund 6,4 Millionen Personen, die entweder ALG II oder (als Familienangehörige) Sozialgeld bezogen [#].

Das Leben mit diesem Regelsatz bedeutet [#]:

  • 4,23 Euro am Tag für Ernährung und Getränke, darunter 88 Cent für Frühstück und je 1,57 für Mittag- und Abendessen.
  • 0,34 tgl. für Cafe- und Kneipenbesuche (? ein Cappuccino pro Woche)
  • 60 Cent tgl. für öffentlichen Nahverkehr (? eine Fahrt in der Woche hin- und zurück
  • 60 Cent für Telefonkosten incl. Grundgebühren (? 7 Cent täglich für Gespräche)
  • 34 Cent für Zeitungen/Zeitschriften (? einmal in der Woche eine Tageszeitung)
  • 15 Cent für Sport- und Freizeitveranstaltungen (? alle zwei Monate einmal Kino)

Das Prinzip der Lebensstandardsicherung wird nicht nur durch die niedrigen Regelsätze und den Zwang zur Aufgabe einer zu teuren Wohnung aufgelöst, sondern auch durch den Zwang, »das gesamte verwertbare Vermögen« (§ 90 Abs. 1 SGB XII) einzusetzen, bevor Leistungen nach SGB II beantragt werden können; dies umfasst sowohl Geld- als auch Sachvermögen [#] und damit auch die Altersvorsorge - spätere Altersarmut ist also vorptgrammiert.

Für das geschützte Barvermögen (sog. »Schonvermögen«) wird ein Grundfreibetrag von 200 Euro je vollendetem Lebensjahr, mindestens jedoch 4.100 Euro angesetzt (cf. § 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II). Dieser Vermögensfreibetrag wurde durch das Fortentwicklungsgesetz abgesenkt auf 150 Euro pro Lebensjahr.

Ebenfalls dramatisch waren die Einschnitte für Haushalte mit einem Erwerbstätigen und einem (Langzeit-) Arbeitslosen: Durch Konstrukte wie die ›eheähnliche Gemeinschaft‹ entfielen hier in den meisten Fällen jegliche Mittel für den Arbeitslosen, da nach Gesetz »der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen« [#]; dies wird angenommen, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenleben, ein Kind haben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. Diese Gruppe macht rund 15 Prozent der ehemalige Bezieher von Arbeitslosenhilfe aus. Von den bisherigen Alhi-Beziehern haben nur 63 Prozent der Paare ohne Kinder nach dem 1.1.2005 einen Anspruch auf ALG II, während dieser Anteil bei Alleinstehenden 93 Prozent beträgt.

Mit dem Fortentwicklungsgesetz wurde zusätzlich noch eine Beweislastumkehr vorgenommen, d.h. die Behörde muß nun das Vorliegen einer eheähnlichen (Einstands-) Gemeinschaft nicht mehr beweisen. Diese Regelungen richten sich explizit gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass die genannten Kriterien als nicht ausreichend erachtet hatte.

Der Deutsche Mieterbund rechnet mit Steigerungen von zehn bis 15 Prozent Wohnungslosigkeit als Folge von Hartz IV: »Verschärfend kommt hinzu, dass die Kommunen als Folge zunehmender Privatisierung ihrer Wohnungen nicht mehr genügend Wohnraum für Härtefälle vorhalten werden« [#].

Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II ist eine weitere Zunahme der Familienarmut zu erwarten, da die Leistungen des ALG II deutlich unterhalb des zuvorigen Sozialhilfeniveaus liegen und familiäre Bedarfe weitgehend unberücksichtigt lassen: »Auch hier gilt: je größer die Familie, desto geringer das Leistungsniveau« [#].

Bereits vor den Hartz-Reformen führte die BRD – neben Irland – führt die europäische Kinderarmutsstatistik an; mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Kinder auf 1,5 Mio. ansteigen: »Jedes zehnte Kind wird dann auf Sozialhilfeniveau leben müssen« [#].

Selbst der DGB, der ursprünglich die Hartz-Reformen nahezu bedingungslos unterstützt hatte, ging Anfang 2005 auf Distanz, nachdem klar wurde, dass die ›Hartz-Gesetze‹ »den Trend zu prekären Beschäftigungsformen und einen Ausbau des Niedriglohnsektors« verstärkten: »Die Beschäftigungsstruktur verschiebt sich, ohne dass wirklich zusätzliche Beschäftigung entsteht« [#].

Demgegenüber steht beispielsweise bereits längst die Höhe der Reglsätze zur Diskussion; unter Verweis auf Asylbewerber fordert beispielsweise der BDA, die Regelsätze auf 225 Euro abzusenken; dies sei auch »unter Anreizgesichtspunkten sinnvoll, um die Beschäftigung im Niedriglohnbereich zu erhöhen« [#]. Wie diese Entlohnung im Niedriglohnbereich zunächst aussehen soll, erläutert die DIHK: »Es muss selbstverständlich und ›zumutbar‹ werden, Jobs zu Stundenlöhnen von zum Beispiel 3 oder 4 Euro anzunehmen« [#].

Die Hartz-IV-Regelungen können daher zu Recht als gezielte Verarmungsstrategie bezeichnet werden: »Es geht mit Hartz IV nicht um die Konsolidierung des Sozialstaates, sondern Sozial- und Personalabbau, damit die bisherigen Gewinnsteuersenkungen refinanziert und neue Gewinnsteuersenkungen vorbereitet werden können« [#].

Abgesehen von den individuellen Einkommensverschlechterungen ist auch noch ein volkswirtschaflicher ›Kollateralschaden‹ der Reform zu beachten: Durch die verringerte Kaufkraft der rund 4,89 Millionen ALG-II-Empfänger im Jahr 2005 wurde auch die Binnennachfrage eines weiteren ›Standbeins‹ beraubt, was tendenziell wieder mehr Arbeitslosigkeit schafft – ein offensichtlich gezielt eingesetztes ›Rädchen‹, um die Krise weiter anzuheizen.

[Abbildung]

Weiterhin zu erwarten ist eine zunehmende Prekarisierung [#] der ALG-II-Empfänger; mit einer dauerhaften Rückkehr in ein Normalarbeitsverhältnis auf den ›ersten Arbeitsmarkt‹ ist im Regelfall nicht zu rechnen und die Existenzgründung wird nicht gefördert, daher kann ALG II als ›Sackgasse‹ und ›Endstation‹ betrachtet werden. Möglich sind hier allenfalls noch sporadische Tätigkeiten im Niedriglohnsektor oder ›Ein-Euro-Jobs‹ als Zuverdienst, aber: Solche Nebenbeschäftigungen bedeuten auch »weniger Chancen, von Arbeit selbständig, d.h. ohne Unterstützung leben zu können« [#].

Obwohl die Hartz-Reformen eine Weiterbildung der Betroffenen vorsehen, gibt es faktisch nahezu keine Angebote seitens der Behörde; Nachfragen nach der Kostenübernahme von Schulungen oder Zertifizierungen, die der ALG II-Empfänger eigenständig recherchiert hat, werden regelmäßig abgelehnt: die Budgets seien erschöpft, nur ganz bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen könnten überhaupt finanziert werden, doch die verbessern die Chancen des Arbeitssuchenden häufig überhaupt nicht.

Die Stiftung Warentest fasst zusammen:

»Angebote zur Qualifizierung und Beschäftigung waren selten. Besonders weit liegen Anspruch und Wirklichkeit bei der Betreuung von Arbeitsuchenden unter 25 Jahren auseinander. Das Gesetz schreibt vor, ihnen unverzüglich eine Beschäftigung anzubieten. Doch nur gut ein Drittel der Befragten in dieser Altersklasse erhielten überhaupt ein Angebot. Für jeden Zweiten davon war es ein Ein-Euro-Job. Laut Gesetz ist das eigentlich das absolut letzte Mittel, wenn sonst nichts geht« [#].

Da mit den Hartz-Reformen auch die ehemaligen Grundsätze des Berufsschutzes (§ 10 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) sowie des Qualifikationsschutzes (§ 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB II) aufgehoben werden, handelt es sich häufig um eine ›Endstation‹ für den Betroffenen, aus der es nur noch ›abwärts‹ weitergeht.

Einen Qualifikations- oder Berufsschutz gibt es für ALG-II-Empfänger nicht; es wurden auch praktisch alle Zumutbarkeitskriterien aufgehoben – bis auf die Kriterien der Sittenwidrigkeit und des offensichtlichen Lohndumpings. Dennoch sind die sog. ›Arbeitsgelegenheiten‹ (Ein-Euro-Jobs, EEJ) nach SGB II nur das letzte Mittel zur »Eingliederung in Arbeit«:

»Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene Arbeitsgelegenheit zu übernehmen« - aber eben nur nach Erstellen einer Progrnose durch den Träger und Ausschöpfen aller Mittel durch den Leistungsempfänger (§ 2 Abs. 1. Satz 3 SGB II).

Die Praxis der EEJ sieht jedoch anders aus; vielfach wird diese »Leistung der Eingliederung in Arbeit« zur Überbrückung von Defiziten im öffentlichen Dienst eingesetzt oder sogar lediglich als Disziplinierungsmittel mißbraucht. Nicht zuletzt werden regelmäßig die notwendigen Kriterien für EEJ - »öffentliches Interesse« und vor allem »Zusätzlichkeit« - ignoriert. Um ›Zwangsarbeit‹ handelt es sich nach ILO-Definition jedoch dennoch wahrscheinlich nicht, da Art. 2 Abs. 2 des Übereinkommens über Zwangs- und Pflichtarbeit ausdrücklich »übliche Bürgerpflichten« die »Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient«.

Von grundsätzlichen Einwänden gegen disziplinierende Zwangsmaßnahmen abgesehen gibt es auch noch eine Reihe weiterer Einwände gegen die EEJ:

Die Maßnahmen sollen der »Eingliederung in Arbeit« dienen, sie sind also kein Selbstzweck; dennoch wird es dem Ein-Euro-Jobber im Regelfall nicht gelingen, durch den EEJ den Sprung auf den ›ersten Arbeitsmarkt‹ zu schaffen.

Die aus Steuermitteln finanzierten EEJ setzen vor allem den öffentlichen Beschäftigungssektor sowie den Niedriglohnbereich unter Druck; es sind bereits zahlreiche Fälle bekannt geworden, in denen EEJ reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzt haben – allerdings auf deutlich niedrigerem Lohnniveau.

Frank-Jürgen Weise, Leiter der Bundesagentur für Arbeit (BA):

»Das Projekt [1-Euro-Jobs] droht auszufransen. Schon heute neigt manche Kommune dazu, die eigene Infrastruktur von Ein-Euro-Jobbern sanieren zu lassen. Das verdrängt handwerkliche Arbeit« [#].

Gravierende Mängel bestätigte auch der Bundesrechnungshof: Ein Viertel der Stellen verstoße gegen die gesetzlichen Anforderungen; die Arbeitslosen werden für Tätigkeiten eingesetzt, die nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral sind. Bei weiteren 50 Prozent konnte erst gar nicht geprüft werden, ob die Stellen dem Gesetz entsprechen, weil es keine verlässlichen Erkenntnisse gab [#].

Die Hartz-Kommission verfehlte ihren selbsterklärten Anpruch sowie ihre Zielvorgaben in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bestand der Auftrag der Kommission »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« lediglich darin, Reformvorschläge für einen wirtschaflicheren Betrieb der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu entwickeln, nicht jedoch, das Sozialsystem der BRD umzukrempeln. Die Reform der BA sparte jedoch keine Kosten ein, sondern verursachte vielmehr erhebliche Mehrkosten – nicht zuletzt aufgrund von nicht öffentlich ausgeschriebenen Beratungsverträgen mit Unternehmen, die wohl nicht zufällig in der Kommission vertreten waren.

Auch den scheinbar selbstgesetzten Anspruch, Teile der sozialen Sicherungsysteme der BRD neu zu konzipieren, mehr Eigeninitiative bei Erwerbslosen zu fördern, die Arbeitslosenquote zu verringern etc. verfehlte die Kommission auf der ganzen Linie – nicht zuletzt, da sie versuchte, mit betriebswirtschaftlichen Instrumenten strukturelle Probleme einer Volkswirtschaft zu lösen, die erst durch Anwendung betriebswirtschaflicher Prämissen geschaffen wurden.

Erschwerend kommt hinzu, dass die legislative Umsetzung der Hartz-Konzepte keineswegs »eins zu eins« (Gerhard Schröder), sondern eher selektiv, und das auch noch ausgesprochen mangelbehaftet erfolgte. Ergebnis war eine Fülle von Problemen, angefangen bei Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten bis hin zu kollisionsrechtlichen und sogar verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten. Ob diese ›Patzer‹ allein dem hohen Zeit- und Erwartungsdruck geschuldet waren oder ob andere ›Erfordernisse‹ eine solide Umsetzung in geltendes Recht verhinderten, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden; sicher ist jedoch, dass diese wohl größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht mit der ihr gebührenden Sorgfalt und Ernsthaftigkeit umgesetzt wurde.

Zugutehalten muß man den Reformen in ihrem derzeitigen status nascendi jedoch, dass die schlimmsten Angriffe vorerst abgewehrt wurden, namentlich:

  • Abschaffung des Arbeitslosengeldes (Bertelsmann-Stiftung via Capital),
  • Abschaffung der staatlichen Arbeitsvermittlung,
  • Abschaffung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik,
  • Abschaffung des Eckregelsatzes (Bertelsmann-Stiftung via Capital),
  • Absenkung des Regelsatzes um 25-30 Prozent (Arbeitgeberverbände, Sachverständigenrat),
  • Übertragung der ›Lohnnebenkosten‹ vom Unternehmer auf den Arbeitnehmer u.a.
  • Abschaffung aller »leistungsfeindlichen Zuschläge« und »Zusatzleistungen, die über die Grundsicherung hinausgehen« (BDA),
  • ›regionale Differenzierung‹ der »Fürsorgeleistungen« (BDA),
  • Gegenseitige Unterhaltsrückgriffe für Eltern und Kindern (BDA).
  • Abschaffung sozialversicherungspflichtiger ABM (BDA) u.a.
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