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Die sogenannten legalen Drogen wie Alkohol, Tabak oder Medikamente verursachen weit mehr Krankheits- und Todesfälle in Deutschland als die illegalen Drogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum „Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch“ am 26. Juni 2008 mitteilt, sind im Jahr 2006 insgesamt 534.622 Patientinnen und Patienten vollstationär infolge des Konsums von legalen Drogen wie Alkohol und Tabak sowie infolge des Missbrauchs pharmazeutischer und chemischer Produkte behandelt worden.

Illegale Drogen wie unter anderem Heroin, Kokain, Opium und Cannabis waren hingegen in 38.164 Fällen verantwortlich für einen Krankenhausaufenthalt.

Darüber hinaus sind aufgrund von alkoholbedingten Krankheiten und an Krebserkrankungen, die mit dem Rauchen in Verbindung gebracht werden können, im Jahr 2006 insgesamt 57.900 Personen verstorben. Die Zahl der durch illegalen Drogenkonsum Verstorbenen beläuft sich auf insgesamt 1.466 Personen.  weiter »

›Philip Morris quält Tiere‹ (Deutscher Tierschutzbund)

Der Deutsche Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen den Zigarettenhersteller Philip Morris wegen fortgesetzter Tierquälerei und Tiertötung erstattet.

Brigitte Rusche, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, und der stellvertretende Leiter der Akademie für Tierschutz, Roman Kolar, machen auf das tausendfache Tierleid aufmerksam.

Abbildung: obs/Deutscher Tierschutzbund.

›Philip Morris quält Tiere‹ (Deutscher Tierschutzbund)

Der Deutsche Tierschutzbund hat Strafanzeige gegen den Zigarettenhersteller Philip Morris wegen fortgesetzter Tierquälerei und Tiertötung erstattet. Obwohl bei der Entwicklung von Tabakprodukten Tierversuche nach Tierschutzgesetz (TierSchG) verboten sind, seien allein in Deutschland mehr als 2.500 Ratten und Mäuse bei Philip Morris gequält und getötet worden.

Als Beispiel für gesetzwidrige Versuche zum Rauchen zitiert der Tierschutzbund eine Studie, welche die Philip Morris Laboratories GmbH in Köln zusammen mit der Universität Göttingen in diesem Jahr veröffentlicht hat. Nach dieser wurden circa 200 gentechnisch manipulierte Mäuse unterschiedlichen Konzentrationen von Zigarettenrauch für zehn Wochen ausgesetzt. Im Anschluss wurde den Mäusen unter Narkose die Hauptschlagader geschädigt und nach einer zweitägigen Erholungsphase die Zwangsinhalation von Zigarettenrauch für weitere sieben bis 21 Tage fortgesetzt.

Nach Angaben von Philip Morris zielen die Tierversuche auf neue Produktentwicklungen ab, wie auf der Webseite des Herstellers von Marken wie ›Marlboro‹, zu lesen ist: "Tierversuche sind daher ein wichtiger Bestandteil bei der Entwicklung von Tabakprodukten, die über das Potenzial verfügen, durch Tabakkonsum verursachte Krankheiten zu verringern".  weiter »

Ein Blick in die amtlichen Statistiken anlässlich des Weltnichtrauchertages am 31. Mai zeigt ein durchwachsenes Bild zum Rauchverhalten in Deutschland: Während in den letzten Jahren sowohl die Einfuhr als auch der Verbrauch von versteuerten Zigaretten zurückgingen, hat der Konsum anderer Tabakwaren sowie die Zahl der in der Folge von Tabakkonsum Verstorbenen zugenommen.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, starben im Jahr 2006 bundesweit 42 348 Personen (30.249 Männer und 12.099 Frauen) an Krebserkrankungen, die in Zusammenhang mit dem Konsum von Tabakprodukten gebracht werden können. Das waren 5,1% aller Sterbefälle. Im Vergleich zum Jahr 2000 sind damit 4,5% mehr Personen an diesen Krankheiten (Lungen-, Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs) gestorben. Damals starben 40 553 Personen (30 526 Männer und 10 027 Frauen), dies waren 4,8% aller Gestorbenen. Diese Steigerung wurde vor allem durch eine Zunahme der Frauen unter den Gestorbenen getragen, deren Anteil seit 2000 um 3,9 Prozentpunkte von 24,7% auf 28,6% gestiegen ist.

Das durchschnittliche Alter der an Lungen-, Kehlkopf- und Luftröhrenkrebs Gestorbenen lag 2006 mit 69,5 Jahren um sieben Jahre niedriger als das der Gestorbenen insgesamt mit 76,5 Jahren. Es muss außerdem davon ausgegangen werden, dass bei einer Vielzahl von weiteren Todesfällen wie beispielsweise bei Verstorbenen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) der Konsum von Tabak mit zum Tode beigetragen hat.  weiter »

Eine Zigarette enthält ungefähr 50 krebserregende Stoffe. Dementsprechend hoch ist die Zahl der Erkrankungen und Todesfälle, die auf das Rauchen zurückzuführen sind. Schätzungen zufolge ist das Risiko, an Krebs zu erkranken, bei Rauchern bis zu vierfach erhöht; die Anzahl der durch das Rauchen ausgelösten Todesfälle liegt in Deutschland bei jährlich mindestens 110.000 Menschen. Grund genug, um mit dem Rauchen endgültig aufzuhören. Doch das ist leichter gesagt als getan. "Der Suchtfaktor einer Zigarette wird häufig unterschätzt", erklärt Dr. Ulrike Roth, Arbeitsmedizinerin von TÜV Rheinland. "Tatsächlich ist die Abhängigkeit mit der von Kokainsüchtigen oder Heroin-Abhängigen vergleichbar."

Zum körperlichen Verlangen nach Nikotin kommt die psychische Abhängigkeit. Die Betroffenen verknüpfen Situationen, Gefühle und Bedürfnisse mit dem Griff zum Glimmstängel. Diese Situationen oder Bedürfnisse lösen dann unmittelbar das Verlangen nach einer Zigarette aus. Das gilt beispielsweise für die Tasse Kaffee nach dem Essen oder das Zurücklehnen im Schreibtischstuhl nach einem anstrengenden beruflichen Telefonat. Darüber hinaus verstärken die als angenehm empfundenen Folgen des Tabakkonsums - vor allem das Gefühl der Entspannung - das Rauchverhalten. "Wenn ich jetzt rauche, fühle ich mich besser", glauben Raucher dann.

Bei der Entwöhnung von der Zigarette sollten beide Aspekte - der physische und der psychische - berücksichtigt werden. Viele ehemalige Raucher berichten, dass ihnen der Verzicht auf die gewohnte Zigarette in belastenden Situationen, in denen sie früher zum Glimmstängel gegriffen haben, besonders schwer fiel. Unterstützung finden Raucher in zahlreichen Programmen. Einige, wie "Happy End" von TÜV Rheinland, setzen im Job an. Denn am Arbeitsplatz verbringen viele Raucher einen großen Teil ihrer Zeit und sind vor allem in Stresssituationen überdurchschnittlich stark für Rückfälle empfänglich.  weiter »

Beim Thema Rauchen im Büro hört der Spaß unter Kollegen in den meisten Fällen auf. Schließlich ist der Nichtraucherschutz seit 2002 Teil der Arbeitsstättenverordnung und kann von jedem Angestellten in Deutschland eingefordert werden.

Ein Großteil der Unternehmen ist bei diesem Thema deshalb offenbar zu keinen Kompromissen mehr bereit: 62 Prozent der Teilnehmer einer aktuellen Umfrage des Online-Karriereportals Monster gaben an, dass die Mitarbeiter in ihrer Firma zum Rauchen vor die Tür gehen müssen.

Ein Viertel der Unternehmen hat für seine Angestellten Raucherzimmer eingerichtet, in ganz wenigen Fällen darf in der Teeküche geraucht werden. Immerhin noch zehn Prozent der Umfrageteilnehmer dürfen überall rauchen, sogar an ihrem Arbeitsplatz.  weiter »

In einer Online-Umfrage auf ›Toleranz für Raucher‹ lehnen 85 Prozent ein Rauchverbot in kleinen Kneipen ab, wenn diese nur über einen Gastraum verfügen und somit keinen Raucherraum einrichten können.

Die Mehrheit der Befragten gibt als Begründung an, dass das Rauchen für Raucher zum gesellschaftlichen Miteinander gehört. 77 Prozent der Befragten würden eine Gaststätte aufgrund des Rauchverbots nicht aufsuchen bzw. verlassen.

Zusammenfassung der Ergebnisse:  weiter »

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden im ersten Quartal 2008 in Deutschland Tabakwaren im Kleinverkaufswert (Verkaufswert im Handel) von 5,7 Milliarden Euro
versteuert, das waren 504 Millionen Euro oder 8,2 Prozent weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres
. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).

Während sich die Menge des versteuerten Pfeifentabaks im ersten Quartal 2008 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal fast verdreifacht hat, gab es bei den anderen Tabakerzeugnissen teilweise deutliche Rückgänge. Die Steuerwerte der abgesetzten Tabakwaren-Banderolen betrugen für das erste Quartal 2008 insgesamt 3,4 Milliarden Euro (- 8,8%).

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Detaillierte Informationen zur Tabaksteuerstatistik bietet die Fachserie 14, Reihe 9.1.1, die im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort "Absatz von Tabakwaren", kostenlos erhältlich ist.

Netmarks

  • www.destatis.de

Quelle

Das Rauchen von Wasserpfeifen, so genannten Shishas, ist genauso schädlich wie das Rauchen von Zigaretten. Tabakrauch, auch der einer Wasserpfeife, ist ein komplexes Gemisch aus giftigen Substanzen. Beim Verbrennen entstehen aus dem zugesetzten Zucker und Sirup krebserzeugende und schleimhautreizende Stoffe. Auch die dem Wasserpfeifentabak zugesetzten Feuchthaltemittel gelten als giftig und krebserzeugend.

Bundesweit repräsentative Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2007 zum Wasserpfeifenkonsum Jugendlicher zeigen, dass bereits 38 Prozent der Befragten im Alter von 12 bis 17 Jahren schon einmal Wasserpfeife geraucht haben. Der Anteil derer, die etwa einmal pro Woche Wasserpfeife rauchen, liegt bei 4 Prozent.

Die gesundheitlichen Gefahren, der sich eine Person beim Wasserpfeife-Rauchen aussetzt, reichen von einer Risikoerhöhung für Herzerkrankungen über ein erhöhtes Krebsrisiko für Lunge, Lippen, Mundhöhle und Harnblase. Auch existiert die Gefahr einer Übertragung von Lippenbläschen (Herpes), Gelbsucht (Hepatitis) und der Lungenkrankheit Tuberkulose, wenn das Mundstück nicht ausgewechselt wird.  weiter »

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob eine vom vertragsgemäßen Gebrauch einer gemieteten Wohnung nicht mehr umfasste Nutzung anzunehmen ist, wenn "exzessives" Rauchen des Mieters bereits nach kurzer Mietzeit einen erheblichen Renovierungsbedarf zur Folge hat.

Die Kläger waren von August 2002 bis Juli 2004 Mieter einer Wohnung der Beklagten. Mit der Klage haben die Kläger Rückzahlung der geleisteten Kaution verlangt. Die Beklagte hat die Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch erklärt. Sie hat behauptet, die Kläger hätten in der Wohnung stark geraucht. Bei deren Auszug seien Decken, Wände und Türen der Wohnung durch Zigarettenqualm stark vergilbt gewesen. Der Zigarettengeruch habe sich in die Tapeten "eingefressen". Dies habe eine Neutapezierung und Lackierarbeiten an den Türen erforderlich gemacht.

Die Vorinstanzen haben einen Schadensersatzanspruch der Beklagten verneint. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten ist zurückgewiesen worden.  weiter »

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