Im Jahr 2006 haben die Gerichte in Deutschland in rund 9.600 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bedeutet dies gegenüber 2005 eine Steigerung um 10,2% oder 900 Fälle. Gegenüber 2004 betrug der Anstieg der Sorgerechtsentzüge sogar knapp 19%.
Die Jugendämter haben im Jahr 2006 knapp 10.800 Anzeigen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an die Gerichte gestellt. Dies bedeutet eine Steigerung um 10,7% oder 1.000
Fälle gegenüber 2005 und um 22% gegenüber 2004.
Zwischen 2001 und 2004 waren die Zahlen der Sorgerechtsentzüge demgegenüber nahezu unverändert geblieben.
Quelle
- Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 27. Mai 2008