Stammzellgesetz

Im Hinblick auf die bevorstehende Debatte über das Stammzellgesetz (StzG) haben in einem gemeinsamen Aufruf 14 Initiativen, Arbeitsgruppen und Organisationen aus ganz Deutschland an die Mitglieder des Deutschen Bundestages appelliert, das bestehende Stammzellgesetz nicht zu ändern, auch nicht durch bloße Änderung des Stichtages. Stattdessen plädieren die Unterzeichner dafür, die öffentliche Förderung der Stammzellforschung in Deutschland verstärkt der Forschung an adulten Stammzellen zugute kommen zu lassen.

Zur Begründung für ihre Forderungen heißt es in dem Brief an die Abgeordneten: "Die deutsche Stammzellforschung hat sich in der Öffentlichkeit stets als betont therapie-orientiert dargestellt. In letzter Zeit hat sich jedoch herausgestellt, dass offenbar die Schwierigkeiten bei der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (hES) größer als erwartet sind (hohe Kanzerogenität und Differenzierungs-Instabilität von Transplantaten etc.). Heute wird der zeitliche Horizont für einen wissenschaftlichen Durchbruch von Fachleuten mit zehn bis zwanzig Jahren veranschlagt, wobei unsicher bleibt, ob es ihn überhaupt geben wird. Derzeit gibt es weder eine auf hES basierte Therapie noch eine erste klinische Studie am Menschen. Ob es therapeutische Erfolge im Tierversuch gibt, ist umstritten".

Der Wunsch deutscher hES-Forscher nach aus dem Ausland eingeführten frischen und hochwertigeren humanen embryonalen Stammzellen sei verständlich, er verkenne aber, dass es nicht nur um die bloße Verschiebung eines Datums geht, denn eines Tages werde es noch bessere Stammzellen geben. "Dann wird die nächste Forderung die übrigens schon heute zu hören ist, lauten, dass die deutschen Stammzellforscher ihr Arbeitsmaterial doch selbst sollten herstellen dürfen", so die Unterzeichner. Sie befürchten, dass "die innere Logik dieser Schritt-für-Schritt-Strategie" uns schon bald dazu zwingen werde, das Embryonenschutzgesetz selbst anzutasten, welches heute noch weitgehend als sakrosankt gelte.  weiter »

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