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SozialgerichtAnlässlich der heutigen Verabschiedung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes durch den Bundestag kritisierte der Sozialverband Deutschland (SoVD), dass bei Klagen an Sozialgerichten eine Berufung künftig nur noch ab einem Streitwert von 750 Euro möglich sei. Das werde vor allem Hartz IV-Empfänger treffen, da es bei diesen Verfahren oft um relativ niedrige Summen gehe, die aber für den Einzelnen von großer Bedeutung seien. Die SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz führte weiter aus: "Mit dem Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsänderungsgesetz, das heute vom Bundestag verabschiedet wird, wird der Schwellenwert von derzeit 500 auf 750 Euro hochgesetzt. Damit wird der Rechtsschutz vor den Sozialgerichten ausgerechnet für die Menschen ausgehöhlt, die auf Sozialleistungen existentiell angewiesen sind". Bei einem Streitwert unter 750 Euro sei es künftig nicht mehr möglich, eine Entscheidung der ersten Instanz vor dem Landessozialgericht überprüfen zu lassen. Davon ausgenommen seien grundsätzliche Fragen. Es sei ein falsches Signal, dass die Entlastung der Sozialgerichte in diesem Punkt den Rechtsschutz der Kläger beschneide, so Saarholz weiter. weiter » |
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