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SeuchenbekämpfungDer Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Geflügelhalter im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat sich bestätigt. Die zuständige Landesbehörde hat die Keulung von 160.000 Enten angeordnet und eine Schutzzone von drei Kilometern um den Betrieb eingerichtet. "Wir befürchten, dass nun sämtliches Geflügel innerhalb dieser Schutzzone vorsorglich getötet wird", erklärt Markus Pfeuffer, Leiter Tierschutzprogramme von Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz. "Vier Pfoten lehnt die präventive Keulung gesunder Geflügelbestände ab, auch wenn sich diese in einer Schutzzone befinden. Anstatt massenhaft Tiere auf Verdacht zu töten, muss mit konsequenter Abschottung, dem Verbot aller Transportaktivitäten und entsprechenden Desinfektionsmaßnahmen reagiert werden". Bricht in einem Nutzgeflügel-Bestand die Vogelgrippe aus, muss dieser Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet bzw. gekeult werden. Es ist jedoch Abwägungssache der verantwortlichen Landesbehörde, innerhalb einer Schutzzone die Keulung allen Geflügels - also auch gesunder Bestände - anzuordnen oder nicht. Aus Tierschutzsicht ist ein solches Vorgehen absolut unverhältnismäßig. weiter » |
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