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Second HandQuoka.de ist größter Kleinanzeigenmarktplatz in DeutschlandOnline-Kleinanzeigen werden zu einer Alternative zu Auktionsplattformen
Online-Kleinanzeigen werden zu einer Alternative zu Auktionsplattformen
Quoka.de, der Marktplatz für Online-Kleinanzeigen, überschritt nach einer Erhebung der IVW im September die Zahl von fünf Millionen Seitenbesuchen; mit mehr als 5,3 Millionen Visits wurde der Wert vom August um fast eine halbe Million Besuche gesteigert. Nach Angaben von Quoka besuchten insgesamt über 3,4 Millionen Unique User das Portal im September. Der Kleinanzeigenmarkt von Quoka bringt mit mehr als 1,9 Millionen Anzeigen die mit Abstand meisten Anzeigen in den deutschen Markt. Pro Woche finden sich mehr als 250.000 frische Angebote auf dem Portal. Erfolgsrezept von Quoka ist vor allem das Inserieren in zwei einfachen Schritten und das langjährige Know-how im Kleinanzeigensegment. Die bekannten Kleinanzeigen-Printtitel wie "SperrMüll" oder "Kurz & Fündig" sorgen auch heute noch für beste Reichweite. Nach einer Quoka-Vergleichsstudie wird über online veröffentlichte Anzeigen deutlich mehr Resonanz erzielt als bei anderen Anzeigen-Plattformen. weiter » Microsoft hat auffällig gewordene Produktkeys in Zusammenhang mit der Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen gesperrt. Bei Testkäufen und durch Informationen von Kunden hatte Microsoft festgestellt, dass zur Aktivierung von Software bei verschiedenen Unternehmen identische Produktkeys verwendet wurden, was deutlich auf Unregelmäßigkeiten bei der Übertragung von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hindeutet. Die Übertragung gebrauchter Lizenzen aus Volumenlizenzverträgen ist nach Auffassung von Microsoft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich. Denn nach dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der Firma UsedSoft bedarf eine Übertragung ausdrücklich der «Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers» (Az. 6 U 2759/07). Zudem habe die Fa. UsedSoft kein vorrangiges Recht, «einen Geschäftsbetrieb zu eröffnen, der explizit in fremde Urheberechte eingreifen will», so die Begründung des Gerichts. Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte eines Softwareherstellers seien wegen ihrer besonderen Verletzlichkeit besonders schutzbedürftig. Kritisch sei der Handel mit gebrauchten Lizenzen, die Bestandteil eines Volumenlizenzvertrags sind, wie sie große Unternehmen mit den Softwareherstellern abschließen. Darf die Softwarelizenz laut Vertragstext nur nach Zustimmung des Herstellers übertragen werden und wird diese Zustimmung nicht eingeholt, erwerbe der Käufer der gebrauchten Lizenz kein wirksames Nutzungsrecht und sei damit möglicherweise nicht richtig lizenziert. weiter » Der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ist rechtswidrig; das bestätigte das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07). Geklagt hatte der amerikanische Software-Anbieter Oracle International Corp. als Inhaber der Urheberrechte gegen die usedSoft GmbH aus München. usedSoft ist auf den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert; Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft. Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass dies eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt, was durch das Urteil des Landgerichts München I im Hauptsacheverfahren im vergangenen Jahr bestätigt wurde. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. weiter » Für Produkte von geringem Wert lohnt sich der Aufwand einer Internet-Auktion meist nicht. Denn Musik-CDs, Bücher oder Computerspiele erzielen oft nur geringe Gebote, die in keinem Verhältnis zu den anfallenden Provisionsgebühren stehen. Eine interessante Alternative zu Ebay oder dem Gebrauchtwarenmarkt bei Amazon sind legale Tauschbörsen, bei denen Artikel nicht gegen Geld sondern gegen virtuelle Tauschpunkte den Besitzer wechseln. Das berichtet die PC-Wwelt in Ausgabe 7/2008. Die zwei bekanntesten Tauschbörsen im deutschsprachigen Web sind Tauschticket und Hitflip. Anwender können dort ihre Produkte einstellen, kurz den Zustand beschreiben und festlegen, wie viele Tauschpunkte sie dafür haben möchten. Eine aufwändige Artikelbeschreibung wie bei Ebay entfällt. Andere Tauschbörsen-Mitglieder fordern bei Interesse die Artikel an und erhalten diese auf dem Postweg. Der Anbieter bekommt dafür die gewünschte Zahl an Tauschpunkten, so genannte Flips oder Tickets, gutgeschrieben, die er wiederum für andere Produkte verwenden kann. Bücher können auf diese Weise gegen DVDs, Computerspiele gegen CDs getauscht werden, so die PC-Welt. weiter » Im Oktober beginnt das neue Hochschulsemester in Deutschland. Das Wintersemester ist für mehrere tausend Studenten der Beginn des Studiums und oft genug Schritt in die erste Unabhängigkeit des Lebens. Von Kiel bis München bedürfen damit einige Studentenbuden einer passablen Einrichtung. Quoka.de, Deutschlands großes Webportal zum Kaufen und Verkaufen, bietet Alternativen zur traditionellen schwedischen Möbelfichte. Und das zu Preisen, bei denen auch dem BAföG-Budget nicht die Luft ausgeht. Dabei steht hinter Quoka ein Konzept, das noch älter als das deutsche Hochschulsystem ist. Bequemes, schnelles und umkompliziertes Kaufen und Verkaufen. Privatleute und Händler sind gleichermaßen willkommen. Während auf anderen Portalen ein paar Mausklicks die Preise in schwindelnde Höhen katapultieren und Sicherheitslücken für ausspionierte Nutzer sorgen, bahnt sich auf Quoka.de der Handel nur an. Käufer und Verkäufer können über das Portal in Kontakt treten, das eigentliche Geschäft wird klassisch und ohne Einmischung der Plattform auf persönlicher Ebene abgewickelt. Handeln ist wieder erlaubt, die wenigen der Mensa abgesparten Euros brauchen keinem dubiosen Bezahlsystem anvertraut zu werden. weiter » Neue Untersuchungen des Dienstleistungsunternehmens BT Group und der Universität Glamorgan (Wales), der Edith Cowan University (Australien) und der Longwood University (USA) haben ergeben, dass ein erheblicher Teil der auf dem Second-Hand-Markt gekauften Festplatten noch vertrauliche Firmeninterna und persönliche Daten enthalten. Auf den untersuchten Festplatten fanden sich u.a. Gehaltsdaten, Finanzdaten von Unternehmen, Angaben zu Bank- und Kreditkartenkonten, Krankenhaus-daten, medizinische Daten, Pornografie, Visumanträge und Angaben zu Online-Käufen. Bei der Untersuchung wurde herausgefunden, dass gut 37 Prozent der Festplatten persönliche Daten enthielten. Dies bedeutet, dass seit den in den Jahren 2006 und 2005 durchgeführten Untersuchungen keine wesentliche Verbesserung eingetreten ist; damals waren es 34 bzw. 52 Prozent. Die Ergebnisse belegen, dass nach wie vor erhebliche Mengen an vertraulichen Informationen preisgegeben werden und dass die Organisationen ihre Verfahren immer noch nicht dahingehend geändert haben, dass die Informationen vor der Entsorgung der Rechnerfestplatten gewissenhaft gelöscht werden. Bei einem großen Teil der untersuchten Festplatten waren die Informationen nicht gewissenhaft entfernt worden. Als Folge hiervon können Organisationen und Einzelpersonen leicht Opfer verschiedener Verbrechen werden. Die betreffenden Organisationen haben damit auch versäumt, ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. weiter » |
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