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SchächtenAnlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes ab dem 20. Dezember fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte erneut die Bundesregierung auf, den Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz endlich zu ändern und damit den Bundesratsbeschluss vom vergangenen Juli umzusetzen. Der Bundesverband hat rechtswissenschaftlich belegt, dass für das Zögern der Regierung keine Grundlage besteht. Am 6. Juli forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, Paragraf 4 a Tierschutzgesetz so zu ändern, dass rituelles Schlachten (Schächten) ohne Betäubung nur genehmigt werden darf, wenn die Religionsgemeinschaft dies zwingend vorschreibt und den Tieren dabei nicht mehr Schmerzen zugefügt werden als bei einer Schlachtung mit Betäubung. Doch die Bundesregierung hatte dazu bisher verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, welche der Bundesverband nicht nachvollziehen kann. In einer rechtswissenschaftlichen Stellungnahme hat der Verband dagegen u.a. dargelegt, dass für die Bundesregierung eine Änderung des Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz schon nach ihren eigenen Prämissen unerlässlich sei. Denn nach der bisherigen Rechtslage muss zwischen der Religionsfreiheit und den durch betäubungsloses Schächten hervorgerufenen Schmerzen und Leiden der Tiere nicht abgewogen werden. Ein einseitiger Vorrang der Religionsfreiheit gegenüber dem Tierschutz entspricht seit der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetzt nicht mehr der Verfassungslage. Eine sofortige Änderung des Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz sei daher dringlich geboten, so der Bundesverband. weiter » |
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