Rechtsschutz

Behörden müssen Gerichten Verwaltungsakten ungeschwärzt überlassen

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen Verbraucherschutzministerium durch

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Bundesverwaltungsgericht gegen Verbraucherschutzministerium durch

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat die Bundesregierung aufgefordert, ihre restriktive Informationspolitik gegenüber den Verbrauchern grundlegend zu ändern. Dazu seien im Einzelfall nicht einmal Gesetzesänderungen notwendig. Vielmehr müsse das geltende Umweltinformationsrecht nur korrekt angewandt werden. Zukünftig solle sich die Bundesregierung dabei an den berechtigten Interessen der Verbraucher orientieren und nicht wie bisher einseitig an denen der Industrie.

Anlass ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: BVerwG 20 F 2.08) im Zusammenhang mit der Belastung von kartonverpackten Frucht- und Gemüsesäften mit der Druckchemikalie ITX, die vor allem im ersten Halbjahr 2006 Schlagzeilen gemacht hatte. Damals hatte die DUH gegen das vom heutigen bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf Herausgabe von Daten zur ITX-Belastung von Frucht- und Gemüsesäften in Kartonverpackungen geklagt und parallel die Bevölkerung über von der DUH veranlasste Untersuchungen über hoch belastete Kartongetränke informiert.

Das Ministerium hatte die Informationsgewährung unter dem Hinweis verweigert, dass die Belastung eines Lebensmittels mit Druckchemikalien ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis des Herstellers darstelle. Auf die anschließende Anordnung des Gerichts, die Verwaltungsakten zur Überprüfung vorzulegen, reichte das Seehofer-Ministerium lediglich Unterlagen ein, die in wesentlichen Passagen geschwärzt waren. Nach dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nun auch das Bundesverwaltungsgericht dieser Praxis mit seiner Grundsatzentscheidung ein Ende bereitet. Zum Schutz des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz sei es notwendig, dem Gericht ungeschwärzte Akten vorzulegen, in die auch der Kläger Einsicht nehmen kann, urteilten die Bundesverwaltungsrichter.  weiter »

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