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RechtsprechungDie derzeit geltende Widerrufsbelehrung ist für Online-Händler ein echtes Ärgernis. Die aufgrund der unterschiedlichen aktuellen Rechtsprechung ungeklärte Frage, wie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung auszusehen hat, führt bei den betroffenen Shop-Betreibern nicht nur zu Rechtsunsicherheit, sondern ist nach aktuellen Untersuchungen auch der häufigste Grund für Abmahnungen. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber den bestehenden Missständen ein Ende setzt und für Klarheit sorgt. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) hat mit einer Stellungnahme das Bundesministerium der Justiz adressiert und sich mit konstruktiven Vorschlägen für eine Verbesserung der Rechtslage eingesetzt. Gleich mehrere Instanzgerichte haben die Musterwiderrufsbelehrung kritisiert oder für unwirksam erklärt, unter anderem mit dem Hinweis, dass sie den gesetzlichen Anforderungen des BGB nicht genügten. Andere Gerichte hingegen halten die derzeit vorhandenen Musterbelehrungen weiterhin für wirksam. Die Konsequenz liegt auf der Hand: Die betroffenen Distanzhändler, darunter immer mehr Online-Händler, sind verunsichert, denn schließlich laufen sie Gefahr, sich selbst bei der Verwendung des amtlichen Musters wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt zu sehen. „Aus Sicht der Shop-Betreiber sind die Widerrufsbelehrungen der häufigste Anlass für Abmahnungen und führen in vielen Fällen zu zusätzlichen Kosten“, fasst Roland Fesenmayr (OXID eSales AG), Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce das Dilemma zusammen. Laut einer Studie der Trusted Shops GmbH ist nach Auffassung etwa jedes vierten Online-Händlers das Widerrufsrecht der häufigste Grund für Abmahnungen. Für etwa die Hälfte der Befragten sind damit Kosten von mehr als 1.500 EUR verbunden. „Hinsichtlich des eigentlichen Zwecks der Musterbelehrungen, den Unternehmen eine ordnungsgemäße und rechtlich sichere Belehrung zu erleichtern, ist das absolut widersinnig“, so BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs. Auch mit dem vorliegenden Änderungsentwurf des Bundesjustizministeriums sieht er noch nicht alle Unklarheiten beseitigt. weiter » |
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