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Klassische Instrumente der ArbeitsmarktpolitikNachfrageorientierte, aktive ArbeitsmarktpolitikStaatsinterventionistische Maßnahmen (Keynesianismus), teilweise bei Erhöhung der staatlichen Ausgaben [#], z.B.
Kritik:
MindestlohnAuch wenn das Ifo-Institut einen ›faktischen‹ Mindestlohn herbeireden möchten: Ein solches gesetzlich festgeschriebenes Arbeitsentgelt gibt es weder in Deutschland noch in Österreich noch in der Schweiz – ganz im Gegensatz zu weltweit 90% aller Staaten, in denen es nach Angaben der ILO eine solche Mindestlohnsicherung gibt416. Auch die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn417. Die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns kann Verarmung von Berufstätigen vermeiden, Marktversagen abfedern, die Kaufkraft erhöhen und bei der Entlohnung die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern, weist also sozialpolitisch zumindest potenziell überwiegend erstrebenswerte Effekte auf. Ob Mindestlöhne Arbeitslosigkeit verursachen oder beseitigen ist in der wissenschaftlichen Forschung umstritten [#]; in Ländern mit Mindestlohnregelungen wie den Vereinigten Staaten, Frankreich oder Großbritannien konnten jedoch keine signifikanten Verschlechterungen der Arbeitsmarktsituation nachgewiesen werden. Sowohl die ILO419 als auch die OECD420 gehen daher mittlerweile davon aus, dass es keinen direkten Einfluss von Mindestlöhnen auf Arbeitslosigkeit gibt. Mindestlöhne weisen dennoch eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Funktion auf, da sie ein unbegrenztes Lohndumping verhindern. Da durch die ›Ein-Euro-Jobs‹ der Hartz-Reformen die Löhne von Teilen des Dienstleistungs- und des öffentlichen Beschäftigungssektors unter Druck geraten sind, wäre die Einführung von Mindeslöhnen unbedingt erstrebenswert, um die negativen Auswirkungen der Hartz-Reformen auf den ›ersten Arbeitsmarkt‹ zu begrenzen. Entsprechend erbittert bekämpfen die Interessenvertretungen der Wirtschaft jegliche Pläne zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, so bspw. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK):
Im Klartext bedeutet diese Forderung des DIHK: Kein Mindestlohn für Arbeitnehmer, dafür weitestgehende Abschaffung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers (= drastische Lohnkürzungen für den Arbeitnehmer), Aufstocken zum Existenzminimum nach dem Modell eines ›Kombilohns‹ durch staatliche Mittel. Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: InvestitionsprogrammDie Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (AAW) schlug in ihrem Memorandum 2004 [#] ein öffentliches Investitionsprogramm mit einem Finanzvolumen von jährlich 75 Mrd. Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren vor; ausgebaut werden soll vor allem die öffentliche Beschäftigung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Weiterhin gefordert wird u.a. eine Verkürzung der individuellen Arbeitszeiten. Bei der Finanzierung setzt die AAW zum einen auf ›Selbstfinanzierungseffekte‹ durch höhere Beschäftigung und höheres Wachstum sowie zum anderen auf »mehr Effizienz und Gerechtigkeit in der Steuerpolitik« und eine kurzfristige Ausweitung der öffentlichen Neuverschuldung. Im Memorandum 2005 [#] beschäftigte sich die AAW mit den Finanzproblemen der Arbeitslosenversicherung, den durch Leistungskürzungen (ALG II), durch Billigmaßnahmen (Ein-Euro-Jobs) und durch Anreize, das Versicherungssystem zu verlassen (Ich-AG), gelöst werden sollen; die AAW lehnt all diese Maßnahmen aus ökologischen und sozialen Gründen ab und unterbreitet eine Reihe von Reformvorschlägen:
Diese Grundlinien wurden auch im Memorandum 2006 [#] beibehalten und erheblich ausgebaut. Ergänzend wurde auf die Notwendigkeit der Einführung von Midnestlöhnen und einer »armutsfesten Grundsicherung« hingewiesen. Ähnliche Beiträge
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