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MedienethikDie beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz tagten am 16., 17. und 18. September 2008 in Bonn. Ausgesprochen wurden fünf Rügen, davon vier wegen Verletzung des Trennungsgrundsatzes. Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 80 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den Rügen noch 15 Missbilligungen und 15 Hinweise ausgesprochen. In 37 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. In drei Fällen hatten sich mehrere Beschwerdeführer gegen dieselbe Veröffentlichung beschwert, hier wird das Ergebnis jedoch nur einmal gezählt. weiter » Am 11., 12. und 13. März 2008 tagten die beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats sowie der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz in Bonn. Insgesamt wurden in den drei Beschwerdeausschüssen 88 Beschwerden behandelt. Dabei wurden neben den vier Rügen 13 Missbilligungen und 19 Hinweise ausgesprochen. In 32 Fällen wurden die Beschwerden als unbegründet erachtet. Fünf Fälle waren begründet, auf eine Maßnahme wurde jedoch verzichtet, da die Redaktion ihren Fehler jeweils selbst berichtigt hatte. In einigen Fällen gab es mehrere Beschwerdeführer gegen gleiche Veröffentlichungen. weiter » Der Deutsche Presserat beabsichtigt, seine Zuständigkeit auf journalistisch-redaktionelle Inhalte der elektronischen Presse auszudehnen. Hierzu hat er eine Expertenkommission einberufen, die bereits am 3. März tagte. Neben der Klärung der Verantwortung für Inhalte und mögliche Ergänzungen des Pressekodex sind die Anforderungen an das Beschwerdeverfahren sowie der Umfang der Selbstverpflichtung der Verlage zu klären. Die Arbeitsgruppe wird im April weiter beraten und plant, Mitte dieses Jahres den Entschlussgremien des Presserats konkrete Vorschläge zur Erweiterung zu unterbreiten. Im Rahmen seiner Plenumssitzung diskutierte das Gremium ebenfalls über die Ziffer 12 und die Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Die Ziffer 12 des Pressekodex lautet:
In der Richtlinie heißt es: weiter »
Die medienethischen Leitlinien des Pressekodexes sollen künftig auch für professionell betriebene Onlinemedien gelten. Bis zum Sommer will der Deutsche Presserat einen entsprechenden Kodex erarbeiten. Das Medienmagazin Journalist geht in seiner März-Ausgabe den Fragen nach, welchen Anforderungen ein solcher Onlinekodex genügen müsste und wo Schwierigkeiten bei der Umsetzung liegen. Der Geschäftsführer des Presserats, Lutz Tillmanns, hält eine komplette Überarbeitung der Richtlinien für unnötig: "Wir müssen keinen neuen Pressekodex erfinden, die grundsätzlichen Prinzipien der journalistischen Arbeit sind ja schon einmal niedergeschrieben worden". Auch im Internet werde das Hauptaugenmerk des Selbstkontrollgremiums auf Texten liegen, so Tillmanns. "Web-TV und ähnliche Features sind erst einmal nicht unser Schwerpunkt". Bei der Frage, wie weit der Geltungsbereich eines Onlineregelwerks gehen sollte, äußert sich auch Focus-Online-Chefredakteur Jochen Wegner zurückhaltend. Selbst wenn auf Focus Online inzwischen Videoformate genauso zum Standard gehören wie Leserkommentare und Foreneinträge, dürften nicht alle Beiträge den gleichen Qualitätskriterien unterworfen sein: "Es wäre Unsinn, journalistische Standards für Userkommentare zu fordern. Wenn wir jede Behauptung auf ihren Inhalt kontrollieren müssten, dann müssten wir die Kommentare abschalten". weiter » Im Dezember 2007 erwirkte die Firma "Callactive" eine einstweilige Verfügung gegen den bekannten Medienjournalisten und Blogger Stefan Niggemeier. Mitte Februar legte das Gericht nun die schriftliche Urteilsbegründung vor, die einige bemerkenswerte Feststellungen enthält (Geschäfts-Nr.: 324 O 794/07). Das Landgericht Hamburg argumentiert, der Betreiber eines Blogs müsse um so mehr Aufwand für Prüfungen auf sich nehmen, je mehr die Gefahr bestehe, dass es in Kommentaren zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen Dritter komme. Dazu entwickelt das Landgericht das innovative Instrumentarium des "gleitenden Sorgfaltsmaßstabs", das unter Umständen eine "Dauer- und Vorabkontrollpflicht" umfassen könne. Diese setze jedoch voraus, so das LG Hamburg weiter, dass "mit großer Sicherheit vorhersehbar" sein müsse, dass es zu schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen werde. Welche fachlichen Qualifikationen für derartige Vorabkontrollen erforderlich sein könnten, führten die Hamburger leider nicht aus. Als erschwerend wertete das Gericht, dass Niggemeier Kommentare unter Verwendung von Pseudonymen zulasse: "Wer als Betreiber eines Forums oder Blogs die Verwendung von Pseudonymen zulässt, muss daher eine erhöhte Sorgfalt bei der Überprüfung der Inhalte seines Angebotes walten lassen". Auch hier bleibt die entscheidende praktische Frage unbeantwortet: Selbst wenn man keine Pseudonyme zuließe, wie könnte dann eine rechtsverbindliche Identitätsfeststellung bewerkstelligt werden, wo doch selbst große Internet-Handelsplattformen das Problem des Identitätsdiebstahls nicht in den Griff bekommen? <!--break--> Das Landgericht Hamburg vertritt eine strenge Linie und erlegt den Nutzern eines noch relativ jungen Mediums höchste Anforderungen auf -- Anforderungen, die wohl deutlich über das hinausgehen dürften, was die konventionellen Massenmedien tagtäglich praktizieren. Unter medienethischen Aspekten ruft das Gericht damit zu einem sorgsameren Umgang mit einem emergierenden Medium der Massen auf, das jedoch kein Massenmedium ist. Diese Erinnerung des Gerichts an eine gehobene Medienethik ist grundsätzlich zu begrüßen. Noch mehr wäre jedoch zu begrüßen, wenn die Hamburger Richter vergleichbar hohe Anforderungen auch an die wirtschaftskräftigen Produkte der großen Medienstadt Hamburg anlegen würden, nicht nur an privat betriebene Weblogs und Foren. Damit Recht auch gerecht sein kann, wird immer eine Abwägung zwischen verschiedenen Interessen und Bedürfnissen erforderlich sein. Wenn einerseits die Prüf- und Sorgfaltspflichten für die Betreiber von Weblogs und Foren angehoben werden, muß dem Internet-Publizisten andererseits auch ermöglicht werden, von seiner verfassungsrechtlich verankerten Meinungsäußerungsfreiheit überhaupt noch Gebrauch zu machen. Wer im Internet publiziert, trägt beispielsweise durch den so genannten "fliegenden Gerichtsstand" ein kaum kalkulierbares Rechtsrisiko, weil er jederzeit nach einem beliebigen Recht beklagt werden kann; wer die Risiken des Publizierens im Internet auf sich nimmt, sollte daher auch ein Minimum an rechtlichen Schutz genießen dürfen. Bleibt eine solche Abwägung aus, werden Interpretationen des Gesetzes zunächst medien- und technikfeindlich. Und irgendwann dann auch ungerecht. Im Fall Niggemeier argumentiert das Landgericht Hamburg:
Das leuchtet zunächst ein, verursacht mir in seinen radikalen Konsequenzen jedoch Kopfschmerzen: Dürfte ein Staat seine Bevölkerung auf ein solches Maß anwachsen lassen, daß es ihm nicht mehr möglich wäre, die eigene Bevölkerung angemessen zu kontrollieren, um schweren Gefahren durch Kriminalität vorzubeugen? Oder würden für die Gesamtbevölkerung eines Staats keine, für die statistisch gesehen häufiger kriminalitätsaffinen Ausländer dagegen verschärfte Kontroll- und damit auch Zuwachsbegrenzungen gelten? Steht wirklich ein solches Denken hinter der Argumentation der Hamburger Richter, wie man es aus der obigen Urteilsbegründung herauslesen könnte? Wieder bezogen auf den Bereich der Technik: Kann ein munter vor sich hinwachsender Internetdienst wie Google, der ja erklärtermaßen kaum redaktionell kontrolliert wird, in der Logik der Hamburger Richter überhaupt legal sein? Auch der pragmatische Aspekt bleibt unbeantwortet: Was kann man eigentlich dagegen unternehmen, dass ein öffentliches Diskussionsforum auf ein nicht mehr angemessen kontrollierbares Maß anwächst? Führt man Bandbreitenbegrenzungen ein, um die Menge der Rezipienten zu kappen? Erlaubt man nur jedem zehnten Besucher nach dem Zufallsverfahren, einen Kommentar zu hinterlassen? Mit derartigen Banalitäten beschäftigen sich Gerichte selten. Die Rechtssicherheit wird dadurch nicht eben erhöht, die Akzeptanz für geltendes Recht wohl auch nicht. Unbefriedigend ist ein Gerichtsurteil in jedem Fall, wenn es mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Der Rechtsstreit Callactive ./. Niggemeier ist ein solcher Fall: Es gibt Medienschelte für die Besonderheiten eines jungen Mediums, aber keine Lösungen, um die vom Gericht entdeckten "Fehler" zu vermeiden. Die Konsequenzen sind jedoch zwingend, falls das Urteil Bestand haben sollte:
Was bedeuten die Konsequenzen des Urteils gegen Stefan Niggemeier im Klartext? Neuen medialen Angeboten mit (a) Benutzerbeteiligung und (b) ohne haftungsrechtlich tragbare Organisationsform wird die Basis entzogen, indem Sorgfaltspflichten konstruiert werden, die diese Medienformen prinzipbedingt nicht erfüllen können. Eben diese Merkmale, der emanzipative und nichtkommerzielle Charakter unterscheiden die neuen Alternativmedien jedoch von ihren etablierten Vorgängern: Für redaktionell ausgewählte und zusammengekürzte Leserbriefe braucht man kein Internet. Stefan Niggemeier hat einem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich nicht zugestimmt, weil es ihm "ums Prinzip" geht. Er hat daher Berufung angekündigt. Stefan hat recht: Es geht ums Prinzip. Ich wünsche ihm daher von ganzem Herzen Erfolg bei seinem Berufungsverfahren! Netmarks
Aus der Berichterstattung der BILD-Zeitung vom 29.11.2007 (›Irre! Presserat rügt BILD wegen dieses Brandstifters‹) geht nicht hervor, weshalb der Deutsche Presserat - bereits im September - gegen BILD eine Rüge ausgesprochen hat. Deshalb stellt der Presserat allen interessierten Lesern die komplette Entscheidung des Beschwerdeausschusses 1 vom 11.09.2007 nachfolgend zur Verfügung: A. Zusammenfassung des Sachverhalts BILD veröffentlicht in der Ausgabe vom 19.05.2007 unter der Überschrift "Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?" einen Artikel über Khaled al-Masri und seine gegenwärtige Situation. In der Überschrift wird die Frage gestellt: "Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren?" Al-Masri wird weiter im Text als "irrer Deutsch-Libanese" und "Islamist" bezeichnet. Gleichzeitig wird die Behauptung aufgestellt, er sei ein "durchgeknallter Schläger", "Querulant" und "Brandstifter" und es wird gefragt, ob er auch ein "Lügner" sei. Seine Verschleppung wird als "Versehen" bezeichnet. Zudem wird die Aussage getroffen, er sei der "Verursacher des ganzen Chaos", und mitgeteilt, dass er sich zur Zeit in einer "Psychoklinik in Kaufbeuren" aufhalte. weiter » Der Online-Journalismus hat seinen festen Platz im deutschen Medienangebot. Ohne Medienethik ist er nicht denkbar. Zu diesem Fazit kamen die über 100 Teilnehmer der DJV-Fachtagung "Ethik 2.0 - Schöne neue Online-Welt?" am vergangenen Samstag in Heidelberg. Zu der Veranstaltung hatten der DJV-Landesverband Baden-Württemberg und der Bundesfachausschuss Online des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) eingeladen. "Die Online-Journalistinnen und Journalisten streben nach gemeinsamen Grundlagen des Zusammenlebens", erklärte der baden-württembergische DJV-Landesvorsitzende Karl Geibel. "Es ist Aufgabe des DJV, diese Grundlagen zu gestalten". Über die Akzeptanz von Online-Medien bei den Nutzern entschieden in immer stärkerem Maße ihre journalistische und damit medienethische Qualität. Die wichtigsten Elemente des Web 2.0 skizzierte der Medienwissenschaftler Bernhard Debatin aus Athens/Ohio. Die wichtigsten Kriterien des Web 2.0 seien soziale Netzwerke und Partizipation der User, Lügen, falsche Beschuldigungen und Verletzungen der Privatsphäre die negativen Begleiterscheinungen. Deshalb plädierte er nicht für eine neue Ethik, sondern für präzisere Grundwerte, die die technologischen Entwicklungen berücksichtigten. Sabine Trepte, Professorin an der Hamburg Media School, fand in Untersuchungen heraus, dass die Web 2.0-Nutzer zwar höhere Qualitätskriterien an Zeitungen als an Online-Medien anlegten, dass ihnen aber Privatsphäre und Menschenwürde im Netz ebenso wichtig sind wie in den konventionellen Medien. weiter » "Ethik 2.0 - Schöne neue Online-Welt?" heißt die diesjährige Tagung im Rahmen der DJV-Reihe "Besser online" am 29. September in Heidelberg. Online-Journalistinnen und -Journalisten aus ganz Deutschland sind dazu eingeladen, in Workshops und Plenumsveranstaltungen über die neuesten Trends, Herausforderungen und Chancen des Internet zu diskutieren. Im Mittelpunkt steht dabei das Spannungsfeld zwischen Medienethik und world wide web. Veranstalter der Heidelberger Tagung sind der DJV-Landesverband Baden-Württemberg und der DJV-Bundesfachausschuss Onlinejournalismus. weiter » |
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