Verwaltung

Wenn Behörden, Ämter und Ministerien moderne Technik einkaufen, müssen sie auf komplizierte Regeln achten. Europäisches und deutsches Recht verbieten bei öffentlichen Ausschreibungen zum Beispiel die Nennung von Markennamen.

Bei der Bestellung von Informations- und Kommunikationstechnik ist das besonders knifflig, da hier oft bestimmte Marken gesucht werden. Eine Lösung bietet das neue Onlineportal ITK-Beschaffung.de, das nun in Berlin von öffentlicher Hand und BITKOM gemeinsam gestartet wurde.

In dem Portal finden Einkäufer stets verlässliche, verständliche und aktuelle Informationen für die produktneutrale Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik. Nicht nur die Verwaltung, auch Einkäufer aus Unternehmen und privaten Institutionen können sich hier informieren.  weiter »

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat heute in Berlin ein umfassendes rechts- und verwaltungswissenschaftliches Gutachten vorgelegt, wie die Arbeitsverwaltung zwischen Kommunen und Bundesagentur besser, effektiver und dauerhaft organisiert werden kann.

Hierzu besteht dringender Handlungsbedarf, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Zusammenarbeit in sog. vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften als unzulässige Mischverwaltung und Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung für verfassungswidrig erklärt und eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2010 bestimmt hat.

Der renommierte Verfassungsrechtler und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Albert von Mutius kommt in dem Gutachten für den Deutschen Städte- und Gemeindebund zu folgenden zentralen Ergebnissen:  weiter »

Rund 300 Vertreter von Unternehmen und Verbänden haben allein in den Jahren 2004 bis 2006 in Bundesministerien gearbeitet. Dabei wurden sie überwiegend von der Privatwirtschaft weiterbezahlt. Zu diesem Ergebnis kommt nach einem Bericht des ARD-Magazins Monitor eine interne Prüfung aller Bundesministerien durch den Bundesrechnungshof. Bislang war von der Bundesregierung nur die Zahl von rund 100 "externen Mitarbeitern" eingeräumt worden.

In dem vertraulichen Bericht wird scharfe Kritik an der gängigen Praxis geübt, Mitarbeiter weiter von Privatunternehmen bezahlen zu lassen: "Das Risiko von Interessenkonflikten" bestehe insbesondere beim Einsatz von Mitarbeitern "von Privatunternehmen und Verbänden, die naturgemäß eigene, häufig gewinnorientierte Interessen verfolgen", heißt es in dem Bericht.

Die Prüfer des Rechnungshofs kritisieren, dass die Mitarbeiter in staatlichen Aufsichtsbehörden arbeiteten und zum Teil direkt an Gesetzen und Verordnungen mitwirken. Ihre Bezahlung durch Unternehmen und Verbänden lasse "befürchten, dass Interessenkonflikte oder zumindest in der Außenwahrnehmung der 'böse Schein' fehlender Neutralität entstehen".  weiter »

Der Bundesrechnungshof hat die unzureichende Prüfung von sogenannten Einkommensmillionären kritisiert. Im ARD-Magazin Monitor beanstandeten die Rechnungsprüfer, dass die Bundesländer im Schnitt jährlich lediglich 15 Prozent der Einkommensmillionäre prüften. Dies widerspreche einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums, die eine regelmäßige Aussenprüfung aller Einkommensmillionäre vorsehe. Die Prüfquote schwanke zudem zwischen den Bundesländern zum Teil erheblich.

"Nach unseren Erkenntnissen ist es so, dass pro Prüfung eines Einkommensmillionärs, die sich über einen Zeitraum von drei Jahren erstreckt, ungefähr 130 bis 140.000 Euro herauskommen", erklärte der Sprecher des Bundesrechnungshofes Andreas Krull gegenüber Monitor. Bei schätzungsweise 15.400 Einkommensmillionären in Deutschland komme man auf ein Gesamtvolumen von über zwei Milliarden Euro, so Krull weiter. "Das Geld geht dem Fiskus verloren, weil die Länder nicht ordentlich prüfen".

Kritik äußert auch der bayerische Landesrechungshof. In einem Bericht, der Monitor vorliegt, heißt es: "Die auf Bund-Länderebene vereinbarte personelle Prüferbesetzung der Steuerfahndungsstellen ist in Bayern im Personalzuteilungssoll 2006 nur zu 77% und beim tatsächlichen Prüfereinsatz nur zu 70% umgesetzt worden".  weiter »

Die Bundesregierung hat sich auf ein Großprojekt zum Bürokratieabbau geeinigt. Mit dem so genannten Elena-Verfahren (elektronischer Einkommensnachweis) sollen mehr als 100 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten eingespart werden. Der Arbeitgeber übermittelt dabei Einkommens- und Beschäftigungsnachweise nicht mehr auf Papier, sondern auf elektronischem Weg an die Renten- und Sozialversicherungsträger. Beantragt ein Arbeitnehmer dann staatliche Leistungen, muss er die Abfrage seiner Daten mit einer elektronischen Unterschrift genehmigen. Das soll den Missbrauch der gespeicherten Daten verhindern. Dafür braucht jedoch jeder Bürger eine eigene Signaturkarte.

Mit der als fälschungssicher geltenden Signaturkarte sind auch andere Autorisierungen möglich. Ein analoges Verfahren existiert bereits seit längerem im Bereich des E-Banking. Dabei werden Kartenleser eingesetzt, um die Sicherheit im Vergleich zum gängigen PIN/TAN-Verfahren zu erhöhen. Dieses Verfahren stößt bei Bankkunden auf großes Interesse. 67 Prozent der deutschen Internet-Bevölkerung möchten diese Technik einsetzen.

Doch trotz des großen Potenzials haben die Kartenleser den Marktdurchbruch bisher noch nicht geschafft. Nur jeder dreizehnte Kunde nutzt solche Geräte. Der Grund: Bisher müssen die Anschaffungskosten dafür selbst getragen werden. Vier von fünf Privatkunden lehnen es ab, für die erhöhte Sicherheit selbst zu zahlen. Sie erwarten, dass ihre Bank ihnen die Sicherheitsverbesserungen kostenlos zu Verfügung stellt. Zu diesen Ergebnissen kommt die Trendstudie Bankpräferenzen des Beratungs- und Softwarehauses PPI AG in Kooperation mit handelsblatt.com, wiwo.de und dem IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung.  weiter »

Wer umziehen will, seinen Pkw neu zulässt oder ein Gewerbe anmeldet, kann die nötigen Formulare bis Ende 2009 in ganz Deutschland auch elektronisch einreichen. Bislang zählt dieser Service nur in großen und mittleren Städten und Gemeinden zum Standard. 88 Prozent der Kommunen wollen vor allem per E-Mail für Bürger und Unternehmen erreichbar sein. Nahezu jede Kommunalverwaltung erweitert darüber hinaus die Informationspalette für Bürger und Unternehmen. Online-Transaktionen, wie beispielsweise das Bezahlen von Gebühren, werden ebenfalls online möglich sein. Dies sind die Ergebnisse der Studie "Branchenkompass Public Services 2007" von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Mit den geplanten E-Government-Aktivitäten gehen die die deutschen Behörden sogar weiter, als sie eigentlich dazu aus Brüssel verpflichtet sind. So sieht die EU-Dienstleistungsrichtlinie nur vor, dass Unternehmen sämtliche Verwaltungsangelegenheiten zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit bis Ende 2009 EU-weit aus der Ferne und elektronisch abwickeln können. Beispielsweise soll die Kommunikation per E-Mail und über Internetportale Unternehmen einen Großteil der Besuche und Anrufe bei Behörden ersparen.

Daneben sollen elektronische Kommunikationswege Privatpersonen zur Verfügung stehen. Dies betrifft vor allem das Einwohnermeldewesen sowie das Übermitteln von Verwaltungs- und Steuerformularen, so die befragten Entscheider. Rund jede vierte Kommune plant hierfür, ihre Verwaltungsprozesse entsprechend anzupassen. Beispielsweise können Bürger ihren Reisepass oder Personalausweis per E-Mail beantragen, Dokumente einreichen und die anfallenden Gebühren via Online-Banking überweisen.  weiter »

Das Bezirksamt Neukölln von Berlin setzt als bundesweit erste Stadtbehörde eine Spracherkennungssoftware flächendeckend ein. Die Berliner Nehörde setzt dabei die Software Dragon NaturallySpeaking von Nuance Communications, Inc. ein, die künftig die tägliche Arbeit von über 150 Mitarbeitern in allen Geschäftsbereichen des Bezirksamtes unterstützen soll.

Mit Dragon NaturallySpeaking 9 Professional sind zunächst in einem Probelauf die Mitarbeiter des Bezirks-Jugendamtes ausgestattet worden. Zum Beispiel ist geplant, dass Sozialarbeiter gleich nach ihren Hausbesuchen ihre Berichte in ein mobiles Diktiergerät sprechen und, im Büro angekommen, auf Knopfdruck ihre fertig geschriebenen Berichte auf dem PC erhalten sollen.

Der Probelauf wurde von dem Neuköllner Nuance-Partner Abitz betreut und verlief so erfolgreich, dass nunmehr die gesamte Verwaltung des Bezirks sukzessive mit der Lösung ausgestattet werden wird: Nach einer individuellen Schulung, die etwa zwei bis drei Stunden in Anspruch nimmt, waren die Bezirksmitarbeiter bereits in der Lage, die Software effektiv einzusetzen.  weiter »

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(c) Statistisches Bundesamt Deutschland, Wiesbaden

Netmarks

Behörden und öffentliche Verwaltungen sind Vorreiter bei der Nutzung Linux- und OpenSource-basierter Lösungen. Neben der IT-Infrastruktur setzt der öffentliche Sektor zunehmend auch quelloffene E-Mail- und Groupwarelösungen ein.

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg, die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Landkreis Märkisch Oderland sind drei Beispiele für den erfolgreichen Einsatz von Open-Xchange Server in öffentlichen Einrichtungen.  weiter »

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Peter Badura
Peter M. Huber
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