Überwachung

Die Telekom AG hat in den 90er Jahren Telefonate von Kunden aufzeichnen lassen und damit das Fernmeldegeheimnis verletzt. Dieser Verdacht ergibt sich aus internen Unterlagen des Konzerns, die dem ZDF und der WirtschaftsWoche vorliegen. Demnach soll die Abhörmaßnahme vom damaligen Vorstand Technische Dienste, Hagen Hultzsch, genehmigt worden sein. Der Vorstand Personal und Recht, Heinz Klinkhammer, soll später versucht haben, das rechtswidrige Vorgehen der Konzernsicherheit zu vertuschen - entgegen der ausdrücklichen Empfehlung von Mitarbeitern im Sicherheitsmanagement der Telekom.

Bei Ermittlungen des Unternehmens gegen mutmaßliche Hacker, die einen Angriff auf die Computersysteme der Telekom verübt haben sollen, gab Vorstandsmitglied Hultzsch nach einem internen Vermerk grünes Licht, "Telefon-Anschlüsse auf Überwachung zu legen". Er tat dies bei einer Krisensitzung am Abend des 11. Dezember 1996. Zuvor hatte der Justitiar der Telekom die Maßnahme mit Verweis auf den sogenannten "Notwehr"-Paragraphen - § 32 Strafgesetzbuch - gerechtfertigt, um schweren Schaden vom Netz der Telekom abzuwenden.

Nach den internen Dokumenten muss dann Unglaubliches geschehen sein: Am 12. Dezember 1996 habe die Telekom mit der elektronischen Überwachung von vier Telefonnummern im rheinischen Hennef begonnen, die insgesamt drei verdächtigen Personen zugeordnet wurden. Bei den Maßnahmen, die bis zum 16. Dezember 17.29 Uhr liefen, sollen insgesamt knapp 120 Anrufe erfasst worden sein. Dabei wurden offenbar auch die Gesprächsinhalte technisch verfügbar gemacht. Am Freitag, dem 13. Dezember hatten Mitarbeiter der Telekom vergeblich versucht, die Überwachung abzuschalten.  weiter »

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) fordert die Rücknahme des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz verhindert nach Ansicht des Verbandes die vertrauliche Kommunikation von Informanten zu Journalisten und gefährdet somit die Pressefreiheit in Deutschland.

Die Ergebnisse einer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktuell vorgestellten Forsa-Umfrage belegen, dass die Bürger aufgrund der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, sensible Informationen an Vertrauenspersonen weiterzugeben.

So gaben in der Umfrage 51,5 Prozent der Befragten an, wegen der Vorratsdatenspeicherung davon abzusehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Laut den Ergebnissen der Umfrage verhindert das Gesetz somit den vertraulichen Austausch von Informationen. Dadurch werden auch Journalisten einer wichtigen Informationsquelle - dem vertraulichen Gespräch mit Informanten - beraubt.  weiter »

Anlässlich des morgigen Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a sei als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen.

"Die Razzien waren illegal. Die rechtswidrig gewonnenen Daten haben in den Akten der Ermittlungsbehörden nichts verloren und dürfen nicht weiterhin benutzt werden, um politisch engagierte Menschen einzuschüchtern", sagte Pedram Shahyar vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis.

Am 9. Mai 2007 hatten rund 900 Polizisten auf Geheiß der Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen, Büros, Läden und Kulturzentren von angeblichen G8-Gegnern durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig.  weiter »

Bespitzelt der Vermieter seinen Mieter in dessen Wohnung, kann letzterer in krassen Fällen die Miete um 100 Prozent kürzen und auch eine Kündigung aussprechen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Mieter haben ein Recht darauf, dass Sie in ihrer Wohnung nicht bespitzelt werden können. Verstößt der Vermieter gegen das Mieter-Recht auf Privatsphäre, so hat der Mieter Anspruch auf eine 100-prozentige Mietminderung und kann die Wohnung auch kündigen, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 473 C 18682/06).

Im verhandelten Fall hatten mehrere Mieter Einzelzimmer in einer Wohnung angemietet, die gemeinsame Küche und das Bad konnten alle nutzen. Einer der Mieter entdeckte nach einiger Zeit seltsame Verfärbungen des Bad-Spiegels. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen so genannten venezianischen Spiegel handelte. Von einem für die Bewohner unzugänglichen Abstellraum aus konnte das gesamte Geschehen im Gemeinschaftsbad unbemerkt beobachtet werden. In diesem Raum entdeckte die Polizei sogar Hefte und Videos erotischen Inhalts.  weiter »

Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert zum Welttag der Pressefreiheit am 3. Mai die Bestrebungen der Regierung, unter Berufung auf vermeintliche Sicherheitsaspekte, die Pressefreiheit in Deutschland weiter auszuhöhlen.

Besonders beunruhigend ist nach Ansicht des Verbands die fortgesetzte Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND), die in den letzten Tagen öffentlich wurde. Nachdem der BND - trotz seiner Zusicherung keine Journalisten mehr zu bespitzeln - zunächst eine Journalistin des Nachrichtenmagazins Der Spiegel weiterhin ausforschte, wurde nun bekannt, dass auch im Falle eines Journalisten der Berliner Zeitung die Beobachtung durch den BND weitaus intensiver war als bisher bekannt.

Auch gefährdet das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, nach Ansicht des DFJV die Anonymität von journalistischen Quellen. Durch die Vorratsdatenspeicherung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können. Aufgrund dieser Entwicklungen ist es durchaus nachvollziehbar, dass Deutschland auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nur den 20. Platz belegt.  weiter »

Die Journalistenverbände Reporter ohne Grenzen (ROG), der Deutsche Journalistenverband (DJV), der Deutscher Fachjournalisten-Verband (DFJV) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordern, die BND-Überwachung der E-Mail-Kommunikation von Spiegel-Journalistin Susanne Koelbl lückenlos aufzuklären. Ebenso müsse untersucht werden, ob auch der ehemalige ZDF-Korrespondent Ulrich Tilgner abgehört wurde.

Am vergangenen Freitag war bekannt geworden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) im Jahr 2006 E-Mails zwischen Koelbl und einem afghanischen Politiker abgefangen hat. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages befasst sich derzeit mit dem Fall. "Das Gremium muss klären, auf welcher Rechtsgrundlage Koelbls Korrespondenz abgefangen wurde", verlangt Reporter ohne Grenzen. "Außerdem muss untersucht werden, ob weitere Journalisten betroffen waren oder sind".

Der frühere ZDF-Korrespondent Ulrich Tilgner äußerte die Vermutung, dass seine Kommunikation im Jahr 2007 abgehört wurde. Es soll sich etwa um seine Telefonate mit dem damals in Afghanistan entführten deutschen Ingenieur Rudolf Blechschmidt gehandelt haben. Die Rechtsgrundlage ist hier ebenfalls
unklar.  weiter »

Wie das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten heute mitteilte, habe die Behörde damit begonnen, Abdrücke aller Finger von internationalen Besuchern zu erfassen, die am John F. Kennedy International Airport (JFK) in New York ankamen. Dieses veränderte Vorgehen, bei dem das Ministerium nun zehn anstelle von nur zwei Fingerabdrücken erfasst, soll die Sicherheit erhöhen und den legitimen Reiseverkehr vereinfachen. Dies erfolgt über eine genauere und effizientere Feststellung und Nachprüfung der Identität von Reisenden.

Konsularbeamte des US-Aussenministeriums sowie Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP), haben seit über vier Jahren zur Erfassung biometrische Daten (mit einigen Ausnahmen) alle Nicht-US-Staatsbürger im Alter von 14 und 79 Jahren einer Abnahme des digitale Fingerabdrucks und Fotos unterzogen, wenn diese ein Einreisevisum beantragt haben oder in die USA eingereist sind.

Im Rahmen des US-VISIT-Programms des Ministeriums werden Fingerabdrücke von Besuchern derzeit mit denen von DHS-Aufzeichnungen von Personen, die gegen die Einwanderungsbestimmungen verstossen haben, und mit Daten des Federal Bureau of Investigations (FBI) von gesuchten Personen und bekannten oder mutmasslichen Terroristen verglichen.  weiter »

Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen, waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.

Die beanstandeten Regelungen genügen nicht dem Gebot der Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten dienen sollen.

Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren.  weiter »

Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung. "Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss", kommentierte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Ein grundsätzliches Nein sei aber nicht zu erwarten gewesen.

In dem Gerichtsverfahren ging es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die umstrittene Ermittlungsmethode erstmals ausdrücklich gestattet. Dieses erklärten die Richter für nichtig. Das Urteil gilt auch als wegweisend für eine künftige bundesweite Regelung der Online-Durchsuchung.

Die Meinung der Bevölkerung gegenüber Online-Durchsuchungen ist uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie ab, 46 Prozent sind mit der Methode einverstanden und 4 Prozent sind unentschieden. Das ergab eine repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des BITKOM. Dabei wurden mehr als 1.000 Bürger ab 14 Jahren befragt. "Die Bevölkerung ist in dieser Frage gespalten", so das Fazit von BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder. "Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet".  weiter »

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung und fordert den Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene auf, jetzt entsprechende Gesetzgebungsverfahren zurückzustellen und zunächst gründlich über die Risiken und Probleme dieser Ermittlungsmethode nachzudenken.

Dazu Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco: "Die Politik darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und gleich morgen nach Wegen suchen, das Verdikt aus Karlsruhe listenreich zu umschiffen. Das gebietet schon der Respekt vor dem höchsten Gericht, aber mehr noch ein Blick auf die Risiken dieser zu Recht höchst umstrittenen Ermittlungsmethode. Auf dem Spiel steht nicht zuletzt das Vertrauen der Internetnutzer in die Nutzung des Internets und der Neuen Medien, und damit auch die Akzeptanz von E-Business, E-Health und E-Government-Anwendungen".

Technisch gesehen ist eine Online-Durchsuchung nichts anderes als erfolgreiches Hacking. Der Staat nutzt vorhandene Sicherheitslücken in Programmen der Verdächtigen, um die Überwachungssoftware ("Bundestrojaner") einzuschleusen. Damit setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim halten und damit auch unbescholtene Internetnutzer zu gefährden. Auch sinkt das Vertrauen der Anwender in Online-Anwendungen von Behörden wie zum Beispiel die elektronische Steuererklärung ELSTER, wenn befürchtet werden kann, dass solche Anwendungen für die Online-Durchsuchung eingesetzt werden.  weiter »

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