Rentenversicherung

Finanztest Spezial Altersvorsorge

Sicher sparen mit staatlicher Förderung

Finanztest Spezial Altersvorsorge 11/2008, Cover
Sicher sparen mit staatlicher Förderung

Die gesetzliche Rente allein wird in Zukunft nicht mehr reichen, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Besonders bei jungen Menschen könnte die Rentenlücke einmal groß sein. Im Sonderheft „Altersvorsorge“ zeigt Finanztest, wie man mit den richtigen Verträgen und Strategien für das Alter vorsorgen kann – je nachdem, ob man Single ist oder Familie hat, ob man als Beamter oder selbständig arbeitet oder gerade erst in den Beruf eingestiegen ist.  weiter »


Noch knapp zwei Monate bis 2009: Abgeltungsteuer, Gesundheitsfonds oder Wechsel der KfZ-Versicherung sind nur drei Stichpunkte für den jährlichen Finanzcheck. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende vor allem achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt.

Plansecur rät, letzte Vorbereitungen auf die Abgeltungsteuer zu treffen und weist darauf hin, dass der Krankengeldanspruch in der GKV für Selbstständige endet. Weiterhin sollte vor Start des Gesundheitsfonds ein Wechsel in die PKV überdacht werden, so der Finanzdienstleister.

Auch im Bereich der Altersvorsorge sind Änderungen zu beachten: Bis Jahresende können noch die volle Zulage für Riester-Verträge gesichert und Einmalzahlung in die Rürup-Rente geleistet werden. Weitere Hinweise von Plansecure betreffen Bausparen und Wohnungsbauprämie, die Kfz-Versicherung sowie einen eventuellen Wechsel der Steuerklasse.  weiter »

Riester-Renten: Verheimlichte Gewinne der Versicherungen

Neuer Öko-Test-Ratgeber ›Riester, Rürup, Rente‹ zur Altersvorsorge

Öko-Test Ratgeber Riester, Ruerup, Rente (10/2008)
Neuer Öko-Test-Ratgeber ›Riester, Rürup, Rente‹ zur Altersvorsorge

Mit Riester-Renten können Frauen ›sehr gute‹ Renditen erzielen. Für Männer dagegen sind sie ein schlechtes bis sehr schlechtes Geschäft. Doch egal ob Männer oder Frauen - für die Versicherungsunternehmen sind Riester-Sparer wahre Goldesel. Das zeigt die Untersuchung von Riester-Renten im aktuellen Öko-Test-Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen.

Bei den Frauen erreichten immerhin 28 der untersuchten 316 Tarife ein sehr gutes oder gutes Gesamturteil (1. bzw. 2. Rang). Weitere 54 erreichten den 3. Rang. Dagegen schnitten die Männer-Tarife bestenfalls ausreichend ab, sechs fielen vollständig durch. Der Grund. Gesetzlich vorgeschrieben sind bei Riester-Renten Unisex-Tarife. Das heißt: Bei gleicher Beitragsleistung bekommen Frauen und Männer die gleiche Monatsrente. Da Frauen jedoch wesentlich länger leben und Rente bekommen als Männer, erzielen sie eine wesentlich bessere Rendite.

Noch lukrativer sind die Riester-Renten allerdings für die Versicherungen. Denn sie unterstellen Riester-Sparern - wie allen Vorsorgesparern - eine überdurchschnittlich lange Lebensdauer. Entsprechend niedrig fällt die monatlich zu zahlende Rente aus. Tatsächlich schließen - das zeigen die Statistiken der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) - überwiegend Geringverdiener Riester-Renten ab.  weiter »

Der Jahresanfang ist die richtige Zeit, um zu prüfen, ob der Versicherungsumfang bei Hausrat-Police oder Krankentagegeld noch den aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen entspricht. Wer mit der Riester-Rente vorsorgt, sollte Veränderungen bei Einkommen oder Kinderzahl dem Versicherer melden.

Die ersten Tage und Wochen des neuen Jahres hinterlassen bei den meisten einen tiefen Eindruck - auf dem Kontoauszug. Jährlich fällige Mitgliedschaftsgebühren werden jetzt abgebucht, die Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge. Viele dürfen sich jedoch auch über eine höhere Summe beim Gehaltseingang freuen oder über die schönen neuen Dinge, die gerade erst der Weihnachtsmann gebracht hat. In jedem Fall bietet der erste Kassensturz des Jahres die praktische Gelegenheit, auch die Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen und sie an aktuelle Gegebenheiten und Bedürfnisse anzupassen.

So sollte, wer nun mehr verdient, auch daran denken, die Beiträge zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riester-Rente) anzupassen. Um 2008 die Grundzulage von 154 Euro und die weitere Zulage von 300 Euro je Kind zu erhalten, müssen Riester-Kunden vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der individuellen Grund- und Kinderzulage in den Vertrag einbezahlen.  weiter »

Das nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zu Neuregelungen für Erwerbslose schafft große Verunsicherung bei Betroffenen und scheinbar auch bei der Bundesagentur für Arbeit. Nun sind die ersten Fälle bekannt geworden, bei denen ältere Arbeitslose vergeblich einen Antrag auf verlängerten Bezug von Arbeitslosengeld I stellen und sich vorsorglich arbeitsuchend melden wollten. Die zuständigen Arbeitsagenturen haben die Entgegennahme von Antrag und Arbeitssuchmeldung einfach verweigert.

Auf diese Problematik hatten die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) und der Erwerbslosenverein Verein Tacheles e.V. bereits zum Jahreswechsel in einer gemeinsamen Erklärung aufmerksam gemacht (1 und 2). Die beiden Erwerbslosenverbände raten Betroffenen, Widerspruch einzulegen und sich an die Sozialgerichte zu wenden, um Einbußen abzuwenden. Die längeren Bezugszeiten beim Arbeitslosengeld (ALG I) sowie die neuen Regeln zur Zwangsverrentung waren Ende letzten Jahres nicht mehr wie ursprünglich angekündigt vom Bundestag verabschiedet worden.

Die Ämter können zurzeit bereits Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) ab dem 60. statt wie zukünftig dem 63. Geburtstag auffordern, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Die KOS empfiehlt Erwerbslosen generell gegen solche Aufforderungen Widerspruch einzulegen. „Ein Widerspruch lohnt immer und ist bares Geld wert“ erläutert Martin Künkler von der KOS. Denn der Widerspruch habe aufschiebende Wirkung. Damit werde der Rentenbeginn zumindest hinausgezögert und die Rentenabschläge verringert. Auch würden die Sozialgerichte voraussichtlich in vielen Fällen die Zwangsverrentung untersagen, wenn sie erhebliche und unzumutbare Nachteile bringe, so Künkler.  weiter »

Die Förderung durch die Riester-Rente hat bisher nicht dazu geführt, dass einkommensschwache Haushalte mehr für das Alter sparen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Freien Universität Berlin, die ZEIT online vorliegt: "Die Förderung hat in erster Linie Mitnahmeeffekte", sagt Giacomo Corneo, Professor für Finanzwissenschaft an der Freien Universität Berlin und einer der Autoren der Studie.

Demnach hätten weder mehr Haushalte gespart, noch sei die Sparquote der untersuchten Haushalte angestiegen. Profitiert hätten vielmehr solche Haushalte, die ohnehin schon für das Alter vorsorgen. Diese hätten Gelder aus anderen Anlageformen umgeschichtet, ohne dass das gesamte Sparvolumen angestiegen sei, so das Fazit der Studie.

Die 2002 eingeführte, nach dem damaligen Sozialminister benannte Riester-Rente, sollte den Pflichtversicherten die Möglichkeit bieten, Verluste bei ihren Rentenansprüchen auszugleichen. Damals erwartete die Bundesregierung jährliche Steuerausfälle in Höhe von 12,5 Milliarden Euro vom Jahr 2009 an. Der Staat fördert die Riester-Rente als zusätzliche Rücklage für den Ruhestand mit Zuschüssen oder Steuervergünstigungen. Die Autoren hatten untersucht, ob diese Anreize das Sparvolumen der einkommensschwachen Haushalte zwischen den Jahren 2001 und 2005 erhöht haben.  weiter »

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, schlossen die Haushalte der gesetzlichen Sozialversicherung - Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, die Bundesknappschaft, die Altershilfe für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit - in finanzstatistischer Abgrenzung 2006 mit einem Überschuss in Höhe von 20,5 Milliarden Euro ab. Im Vorjahr hatte es noch ein Defizit von 3,3 Milliarden Euro gegeben.

Das positive Ergebnis ist zum einen die Folge einer günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zum anderen aber auch bedingt durch die Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu Jahresbeginn.  weiter »

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