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DatenschutzWer im Internet selbst Informationen über sich preisgibt, hat es schwer, im Nachhinein Löschansprüche durchzusetzen. Vor allem bei Meinungsäußerungen in Internetforen fehlt hier eine generelle gesetzliche Grundlage, schreibt das IT-Profimagazin iX in Ausgabe 8/2008. In Deutschland ist man durch das Datenschutzgesetz schon vergleichsweise gut gegen den Missbrauch eigener personenbezogener Daten und Informationen geschützt. Vor beleidigenden Meinungsäußerungen gegen die eigene Person schützen Strafgesetzbuch sowie Bürgerliches Gesetzbuch. Wer aber selbst sensible Daten über sich veröffentlicht, hat es schon schwerer, seine Interessen rechtlich durchzusetzen. Auf der eigenen Webseite kann man heikle Passagen einfach ändern oder vom Netz nehmen. Problematisch sind dann nur noch die Onlinearchive, da man mit ihrer Hilfe Webseiten auch noch Jahre nach dem Entfernen ausfindig machen und anzeigen lassen kann. weiter » In letzter Zeit ist es seitens der Anbieter recht still um die RFID-Technologie (Radio Frequency Identification) geworden. Eine der wenigen Meldungen war, dass RFID-Vorreiter METRO Group mit Wirkung zum 1. Juli 2008 die 245 Extra-Verbrauchermärkte an die REWE Group verkauft. Metro konzentriert sich also im Lebensmitteleinzelhandel klar auf das real SB-Warenhaus. Damit verbunden ist, dass Metro seinen Future Store von Rheinberg in einen real-Markt in Tönisvorst bei Krefeld verlegte. Der RFID-Einsatz beschränkt sich hier vordergründig auf Bereiche, die dem Konsumenten mehr Komfort bieten. Hierzu gehören unter anderem: weiter »
Gut 85 Prozent aller Unternehmen und Behörden in Deutschland, die durch den Einsatz von Dialoginstrumenten personenbezogene Daten ihrer Website-Besucher sammeln, verzichten auf jegliche Information dahingehend, was mit diesen Daten geschieht. So lautet das Ergebnis einer repräsentativen Studie der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, bei der im Februar 2008 mehr als 815.000 Webseiten privater Firmen und öffentlicher Institutionen begutachtet wurden. Ignoriert wird die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung einer Datenschutzerklärung demnach keinesfalls nur von unbekannten Website-Betreibern: Auch die Bundesregierung und das Auswärtige Amt beispielsweise bleiben im Internet jegliche Erklärung zur Nutzung der von ihnen abgefragten Personendaten schuldig. Sowohl im privatwirtschaftlichen, als auch im öffentlichen Sektor geht diese Form der Datenerhebung bereits mit einem spürbaren Vertrauensverlust seitens der Bürger bzw. Kunden einher: Wie eine 2007 veröffentlichte Allensbach-Untersuchung zeigte, befürchten 54 Prozent der deutschen Internet-Nutzer, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt sind. Die Konsequenz: Gut jeder dritte User gab schon damals an, aus Sicherheitsgründen auf den Einkauf im Internet zu verzichten. weiter » Das Fernsehmagazin ARD Report aus München berichtete am Montag, den 23. Juni 2008 von einem schwerwiegenden Fall der Verletzung des Datenschutzes bei Behörden. Die Journalisten hatten offene Zugänge zu Meldedaten bei den Meldeämtern verschiedener Städte und Gemeinden festgestellt. Der Zugang zu einem Auskunftssystem war nur mit dem Startbenutzer und Startkennwort des Softwarelieferanten geschützt, und der Softwarelieferant hatte diese Angaben zeitweise auf seiner Website unter dem Link zu den Installationen öffentlich einsehbar gemacht. Dieser scheinbar offenkundige Fehler des Softwarelieferanten hat viele Bürger aufschreien lassen. Sogar die betroffenen Behörden äußerten sich erbost - über den Lieferanten. Dies lenkt aber vom eigentlichen Problem ab. Es muss festgestellt werden, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes beim Betreiber eines Informationssystems liegt, nicht beim Lieferanten. Wenn eine Behörde oder ein Unternehmen eine Datenbank einrichtet mit personenbezogenen Daten, müssen die Verantwortlichen auf die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen achten und bestehen. In diesem spektakulären Fall lag für das installierte System ein Kurzgutachten des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein vor, das dem System eine datenschutzrechtlich einwandfreie Funktionsweise attestiert. Das ist gut, aber es bezieht sich auf das Grundsystem und Konzept, nicht auf die einzelne Installation in einem Meldeamt. Was die Datenschutzprüfer nicht zu prüfen hatten, und nicht ahnen konnten, ist, dass die Installateure das System wohl regelmäßig mit einem Standardbenutzer und Standardstartkennwort installierten, und die Kommunen es dabei beließen, und in vilelen Kommunen weder Datenschutz noch IT-Grundschutz geprüft wurden. weiter » Vor massiven Nachteilen für Unternehmen und Verbraucher durch die geplante Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) warnt der renommierte Datenschutz-Experte Professor Dr. Ralf B. Abel. In der neuen Ausgabe des in Düsseldorf erscheinenden Informationsdienstes „Datenschutz-Berater“ weist er auf mehrere Ungereimtheiten und eklatante Mängel des Anfang Mai 2008 veröffentlichten Referentenentwurfs des Bundesministeriums des Inneren (BMI) hin. Professor Abel, der Öffentliches Recht, Medien- und Datenschutzrecht am Fachbereich Wirtschaftsrecht der Fachhochschule Schmalkalden lehrt und zu den seit Jahren gefragten Experten und Gutachtern auf diesem Gebiet zählt, warnt: Würden die Vorschläge der Novelle umgesetzt, sei nicht nur mit einer massiven Schlechterstellung deutscher Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern zu rechnen. Auch der Verbraucher, der eigentlich durch die Novelle zum Beispiel beim Onlinekauf oder beim Abschluss von Verträgen besser geschützt werden solle, müsse mit Nachteilen rechnen. Grund dafür sei unter anderem der Wegfall bewährter Regelungen bei den üblichen Bonitäts-Auskünften, die Firmen bislang einholen konnten, wenn Kunden Waren bestellen oder einen Handy-Vertrag abschließen. So solle nach der geplanten Novelle unter anderem die Positiv-Auskunft - also die Aussage, dass der Kunde über volle Bonität verfügt - wegfallen. Künftig müssten Firmen also dazu übergehen, Waren nur nach Vorkasse oder per Nachnahme zu senden, da sie bei allen Kunden davon auszugehen hätten, dass die Bonität nicht ausreiche. weiter » Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) fordert die Rücknahme des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz verhindert nach Ansicht des Verbandes die vertrauliche Kommunikation von Informanten zu Journalisten und gefährdet somit die Pressefreiheit in Deutschland. Die Ergebnisse einer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktuell vorgestellten Forsa-Umfrage belegen, dass die Bürger aufgrund der Vorratsdatenspeicherung davon absehen, sensible Informationen an Vertrauenspersonen weiterzugeben. So gaben in der Umfrage 51,5 Prozent der Befragten an, wegen der Vorratsdatenspeicherung davon abzusehen, per Telefon, E-Mail oder Handy Kontakt zu einer Eheberatungsstelle, einem Psychotherapeuten oder einer Drogenberatungsstelle aufzunehmen, wenn sie deren Rat benötigten. Laut den Ergebnissen der Umfrage verhindert das Gesetz somit den vertraulichen Austausch von Informationen. Dadurch werden auch Journalisten einer wichtigen Informationsquelle - dem vertraulichen Gespräch mit Informanten - beraubt. weiter »
Internetrecht - Eine praxisorientierte Einführung ist ein Lehrbuch von Prof. Dr. Andreas Wien aus dem Jahr 2008. Das Internet gewinnt in der Wirtschaft und Gesellschaft zunehmend an Bedeutung und ist aus vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken. Durch eine Flut von Gesetzen und der in vielen Bereichen des Internetrechts noch nicht gefestigten Rechtsprechung besteht bisweilen große Unsicherheit bei den Nutzern. Dieses Lehrbuch gibt eine leicht verständliche und zugleich fundierte Einführung in alle wichtigen Themen des Internetrechts. Besonderen Wert legt der Autor auf einen hohen Praxisbezug. Anhand vieler Beispielfälle wird ein konkreter Einblick in die Anwendungsmöglichkeiten und Einsatzfelder vermittelt. weiter » Ob Schwachstellen, verwundbare Webanwendungen oder versehentlich ins Netz gestellte persönliche Daten: Mit dem Programm ›Goolag‹ können Systemverantwortliche Sicherheitslücken aufspüren, schreibt das IT-Profimagazin iX in der aktuellen Ausgabe 6/2008. Für das gezielte Aufspüren sensibler Informationen und bekannter Applikations- oder Konfigurationsschwachstellen hat sich sowohl in der Hacker-Szene als auch in der IT-Sicherheitsindustrie das sogenannte "Google-Hacking" etabliert. Die Kunst besteht darin, passende Suchanfragen zu formulieren, um die relevanten Seiten aufzuspüren. Mit der kostenlosen Windows-Anwendung Goolag] können Systemverantwortliche das Google-Hacking auf ihren eigenen Webseiten automatisiert durchführen und sehen, welche Informationen oder Einfallstore ein Angreifer vorfinden würde. Das .net-Programm durchforstet knapp 1500 vorkonfigurierte Google-Suchanfragen, die in 14 Kategorien wie "Files Containing Passwords" oder "Sensitive Directories" unterteilt sind. Die Bedienung des Werkzeugs ist intuitiv. Binnen weniger Minuten kann der Anwender den Funktionsumfang erfassen und verstehen. weiter » Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) kritisiert zum Welttag der Pressefreiheit am 3. Mai die Bestrebungen der Regierung, unter Berufung auf vermeintliche Sicherheitsaspekte, die Pressefreiheit in Deutschland weiter auszuhöhlen. Besonders beunruhigend ist nach Ansicht des Verbands die fortgesetzte Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND), die in den letzten Tagen öffentlich wurde. Nachdem der BND - trotz seiner Zusicherung keine Journalisten mehr zu bespitzeln - zunächst eine Journalistin des Nachrichtenmagazins Der Spiegel weiterhin ausforschte, wurde nun bekannt, dass auch im Falle eines Journalisten der Berliner Zeitung die Beobachtung durch den BND weitaus intensiver war als bisher bekannt. Auch gefährdet das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, nach Ansicht des DFJV die Anonymität von journalistischen Quellen. Durch die Vorratsdatenspeicherung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können. Aufgrund dieser Entwicklungen ist es durchaus nachvollziehbar, dass Deutschland auf der Rangliste der Pressefreiheit der Organisation Reporter ohne Grenzen nur den 20. Platz belegt. weiter » Sich vor Gefahren aus dem Internet zu schützen, wird mit der steigenden Anzahl der Nutzungsmöglichkeiten immer wichtiger. "Ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit sowie eine gesunde Portion Misstrauen im Umgang mit dem Internet sind grundsätzlich angebracht", sagt Bettina Seute vom Online-Magazin Teltarif.de. Zum Schutz des Computers vor Schädlingen und Angriffen aus dem Internet ist die Kombination verschiedener Maßnahmen empfehlenswert. Eine Anti-Viren-Software sowie eine Firewall sind nach wie vor unerlässlich. Entsprechende Programme sind sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig erhältlich. Vorteil der kostenpflichtigen Varianten ist, dass sie teilweise einfacher zu handhaben sind und häufig einen umfangreicheren Schutz bieten als die kostenfreien. Zusätzlich zum Anti-Viren-Programm sollten Verbraucher Komponenten wie Betriebssystem, installierte Programme und Browser regelmäßig aktualisieren. Diese Updates beseitigen Schwachstellen in der Software, über die Viren, Würmer oder Trojaner auf den PC gelangen können. "Vorsicht bei der Nutzung des Internets ist vor allem geboten, wenn es um die Herausgabe persönlicher Daten geht. Denn viele Internet-Kriminelle hoffen auf die Unachtsamkeit und Leichtfertigkeit der Nutzer", erläutert Seute. Eine Gefahr ist hier das so genannte Phishing. Internet-Betrüger locken Verbraucher beispielsweise per E-Mail auf das Duplikat einer Bank-Homepage, auf der sie Konto- und Zugangsdaten abfragen. Die Daten werden abgefangen und zur Plünderung des Kontos missbraucht. Banken machen deshalb immer wieder darauf aufmerksam, dass sie ihre Kunden niemals auf diese Weise zur Angabe ihrer Daten im Internet auffordern. weiter » |
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