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TerrorismusDer u.a. für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat den Beschwerden der ehemaligen RAF-Mitglieder Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts stattgegeben, mit denen sie sich gegen Erzwingungshaftanordnungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wenden. Dem Verfahren liegt folgendes zugrunde: Die Bundesanwaltschaft leitete im April 2007 Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige RAF-Mitglied Stefan Wisniewski wegen Verdachts des Mordes und des versuchten Mordes ein. Gegenstand dieser Verfahren sind der Anschlag auf Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter vom 7. April 1977 und der versuchte Granatwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft vom 25. August 1977. weiter » Anlässlich des morgigen Jahrestages der bundesweiten Razzien vor dem G8-Gipfel fordert das globalisierungskritische Netzwerk Attac, sämtliche bei den Durchsuchungen gesammelten Daten und Namen aus den Akten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz zu löschen. Der so genannte Terrorismus-Paragraf 129a sei als Einfallstor für polizeiliche Willkür abzuschaffen.
Am 9. Mai 2007 hatten rund 900 Polizisten auf Geheiß der Bundesanwaltschaft mehr als 40 Wohnungen, Büros, Läden und Kulturzentren von angeblichen G8-Gegnern durchsucht sowie Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Begründet wurden die Razzien mit Paragraf 129a des Strafgesetzbuches (Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung). Am 4. Januar 2008 erklärte der Bundesgerichtshof die Durchsuchungen für rechtswidrig. weiter » Wie das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten heute mitteilte, habe die Behörde damit begonnen, Abdrücke aller Finger von internationalen Besuchern zu erfassen, die am John F. Kennedy International Airport (JFK) in New York ankamen. Dieses veränderte Vorgehen, bei dem das Ministerium nun zehn anstelle von nur zwei Fingerabdrücken erfasst, soll die Sicherheit erhöhen und den legitimen Reiseverkehr vereinfachen. Dies erfolgt über eine genauere und effizientere Feststellung und Nachprüfung der Identität von Reisenden. Konsularbeamte des US-Aussenministeriums sowie Beamte der Zoll- und Grenzschutzbehörde der Vereinigten Staaten (U.S. Customs and Border Protection, CBP), haben seit über vier Jahren zur Erfassung biometrische Daten (mit einigen Ausnahmen) alle Nicht-US-Staatsbürger im Alter von 14 und 79 Jahren einer Abnahme des digitale Fingerabdrucks und Fotos unterzogen, wenn diese ein Einreisevisum beantragt haben oder in die USA eingereist sind. Im Rahmen des US-VISIT-Programms des Ministeriums werden Fingerabdrücke von Besuchern derzeit mit denen von DHS-Aufzeichnungen von Personen, die gegen die Einwanderungsbestimmungen verstossen haben, und mit Daten des Federal Bureau of Investigations (FBI) von gesuchten Personen und bekannten oder mutmasslichen Terroristen verglichen. weiter » Mangelhafte richterliche Kontrolle, veraltete Software und technische Schwierigkeiten - Juristen am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg haben die Rasterfahndung auf ihre Effizienz hin untersucht und ziehen eine kritische Bilanz. Die Rasterfahndung befindet sich seit vielen Jahren wieder im Blickpunkt rechtspolitischer Diskussionen. Vor allem seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und dem damit verbundenen Bedrohung durch islamistischen Terror erlebte diese polizeiliche Fahndungsmethode ihre Renaissance, nachdem sie in den 70er-Jahren in Deutschland zur Bekämpfung des RAF-Terrorismus erstmals in großem Umfang eingesetzt wurde. Ziel der Rasterfahndung ist es meist, über Datenabgleich von Behörden und polizeiinterner Informationsquellen Beteiligte einer Straftat ausfindig zu machen, die bestimmte, für die Ermittlungen relevante Merkmale aufweisen. Aber sie dienen auch dazu, einen Sachverhalt zu erforschen, Bandenstrukturen offenzulegen oder den Aufenthaltsort von Verdächtigen zu ermitteln. Oft kommt die Rasterfahndung im Vorfeld von groß angelegten DNA-Analysen zum Einsatz. Mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2006 wurde der präventiven Rasterfahndung nach dem 11. September 2001 ein Riegel vorgeschoben. Nur wenn eine konkrete Gefahr "für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes, eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" gegeben ist, dürfe eine präventive Rasterfahndung eingeleitet werden, so das Bundesverfassungsgericht. Eine allgemeine Gefahrenlage reiche für die Anwendung der Rasterfahndung nicht aus. Die Fahndungsmethode darf seitdem nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" angewandt werden. weiter » Ab dem 15. Dezember 2007 gelten verschärfte Gesetze im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Europäische Banken müssen ab diesem Stichtag ihre Kunden und Transaktionen noch genauer unter die Lupe nehmen. Gleiches gilt für die von den Instituten und ihren Kunden genutzten Bankprodukte. Deutsche Banken erfüllen bereits einen Großteil der strengeren Vorschriften, die über die 3. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Beim Aufspüren von Geldwäscherisiken bestehen allerdings noch einige Lücken. Dazu gehören beispielsweise Defizite bei der Identitätsprüfung und dem Erkennen von Hochrisikokunden. Das Einbeziehen von Tochtergesellschaften in die Geldwäscheprävention können beispielsweise rund 30 Prozent der Institute noch nicht in vollem Umgang sicherstellen. Das sind die Ergebnisse einer Marktstudie zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie, die Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in Deutschland durchgeführt hat. weiter » Der Hightech-Verband BITKOM hat dazu aufgefordert, auch die Risiken einer Online-Durchsuchung sachlich zu diskutieren. „Zuerst müssen wir klären, ob der Nutzen überwiegt, ehe das Innenministerium die Technik dazu entwickeln lässt“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Auch sollte in die personelle und technische Ausstattung der Polizei investiert werden, bevor neue Gesetze formuliert werden“. Heute beraten die Innenminister von Bund und Ländern zu dem Thema. Der BITKOM gibt zu bedenken, dass bei einer Online-Durchsuchung in hohem Maße Daten Unschuldiger betroffen sein könnten. „Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen“, erklärt Rohleder. Der aktuelle Gesetzentwurf lässt digitale Razzien nicht nur auf PCs möglicher Terroristen zu. Ein direkter Zugriff auf Server von E-Mail-Anbietern wäre ebenfalls denkbar. „Eine digitale Hintertür für die Polizei könnte prinzipiell auch missbraucht werden“, gibt der BITKOM-Hauptgeschäftsführer zu bedenken. Zudem dürften Anbieter von Virenscannern und anderer PC-Programme nicht gezwungen werden, eine Polizei-Schnittstelle einzubauen. „Das international hohe Renommee deutscher Anbieter von Sicherheitssoftware wäre in Gefahr“. weiter » Der Heimatschutz in den USA treibt wieder neue Blüten. Der Messaging-Experte Retarus weist darauf hin, dass die National Security Agency E-Mails und Telefonate von Ausländern jetzt ohne richterliche Aufsicht abhören und auswerten darf. Diese Regelung betrifft auch deutsche Privatpersonen und Unternehmen - selbst dann, wenn sie gar keine Kontakte in die Vereinigten Staaten unterhalten. Die National Security Agency (NSA) hat vom amerikanischen Kongress die Genehmigung bekommen, sowohl E-Mails als auch Telefonate von Ausländern ohne richterliche Kontrolle abzuhören. Damit möchte man den Krieg gegen den Terrorismus unterstützen, de facto wird damit aber auch die Wirtschaftsspionage erleichtert. Das Gesetz hebelt das Rechtsstaatsprinzip, das eine Kontrolle von Überwachungen durch die "Jede Mail, die zwischen Deutschland und den USA verschickt wird, fällt unter das Gesetz. Noch gravierender ist es, wenn man seinen Service-Provider in den Staaten hat. In dem Fall hat die NSA Zugriff auf den gesamten Mailverkehr von Privatpersonen und - was noch viel kritischer ist - auch auf die Mails von Unternehmen. Nicht einmal der interne Mailverkehr eine Firma ist davor geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftsspionage ist das sehr bedenklich", kommentiert Retarus-Geschäftsführer Martin Hager die Neuregelung. weiter » Mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB sind am 30. und 31. Juli vier Personen festgenommen worden. Der Wissenschaftliche Beirat von Attac verurteilt das aktuelle Verfahren und die Begründung der Haftbefehle. Sie verlassen den Boden der Rechtsstaatlichkeit und stehen für eine Ausweitung der Terrorismus-Ausnahmegesetzgebung. Wie die Verteidiger formulieren: Es wird das "versuchte In-Brand-Setzen von drei Auto unter Ausschluss einer Personengefährdung als Terrorismus" bezeichnet. Der Wissenschaftliche Beirat von Attac kritisiert insbesondere, dass die wissenschaftliche Tätigkeit von Andrej. H. als Begründung für den ergangenen Haftbefehl herangezogen wird: weiter » Die künstliche Vernebelung von Atomkraftwerken bietet keinen ausreichenden Schutz vor Terrorangriffen aus der Luft. Das Risiko für die Bevölkerung wird bei einem Anschlag nicht verringert. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace, die heute veröffentlicht wurde. In Kürze soll am Atomkraftwerk Grohnde des Energieversorgers Eon eine Pilotanlage mit Nebelgranaten zur Abwehr von Angriffen aus der Luft bestückt werden. Damit geben die Betreiber nun die Terrorgefahr offiziell zu, die sie bis jetzt immer verschwiegen hatten. weiter » Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) lehnt Hafterleichterungen für den früheren RAF-Terroristen Christian Klar ab. Vor dem Hintergrund einer Grußbotschaft Klars an die Rosa-Luxemburg-Konferenz vom 13. Januar 2007, in der Klar die Auswüchse des Kapitalismus scharf attackiert hatte, habe sich eine neue Situation ergeben.
Ein zweites Gutachten soll nun klären, ob Klar trotz seiner Kapitalismuskritik Hafterleichterungen gewährt werden können. Unterdessen missbilligte der Vorsitzende der Linkspartei-Fraktion, Gregor Gysi, die Entscheidung des Justizministers und warf ihm vor, die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und das Grundgesetz zu missachten. Die politische Gesinnung Klars dürfe nicht ausschlaggebend für die Frage der Hafterleichterung sein. Vielmehr könne allein der „Grad der Gefährdung der Gesellschaft“ von Belang sein. „Ob jemand pro- oder antikapitalistisch ist, spricht weder für noch gegen Hafterleichterungen, ist für die Frage ohne Relevanz“, so Gysi in einer Stellungnahme. weiter » |
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