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DigitalisierungDie Bauer Media KG, Anzeigen- und Onlinevermarkter der Bauer Verlagsgruppe, veröffentlicht die Ergebnisse der Frühjahrswelle des TV Movie Online-Monitors Digitalisierung. Der TV Movie Online-Monitor Digitalisierung zeigt kurzfristige Trends und Entwicklungen des Nutzungs- und Kaufverhaltens im digitalen Markt. Darüber hinaus wird die Akzeptanz von neuen Übertragungs- und Hardwaretechniken dokumentiert. Die aktuelle Markterhebung informiert unter anderem gezielt über die Bereiche High Definition Fernsehen (HD-TV), Flachbildschirme und das Datenträgerformat Blu-Ray. Als Fazit konnten vier Thesen ermittelt werden: weiter » Der analoge UKW-Hörfunk schreibt seit 60 Jahren eine Erfolgsgeschichte in Deutschland. Auch wenn er manchmal kratzt und rauscht. Eigenschaften, die digitales Radio nicht hat. Doch das kommt meist per Satellit und hat nur wenige Nutzer. Eine neue digitale Ära im UKW-Bereich hat die Fachhochschule Kaiserslautern eingeläutet. Erste Ergebnisse des so genannten DRM+-Feldversuchs werden auf einem Fachsymposium am heutigen Donnerstag in Kaiserslautern vorgestellt. Seit März läuft an der Fachhochschule Kaiserslautern ein UKW-Versuchssender, der einen neuartigen digitalen Standard, genannt ›Digitale Radio Mondiale Plus‹ (DRM+), auf der UKW-Frequenz 87,6 Megaherz (MHz) ins Stadtgebiet und ins Umland abstrahlt. Bisher war das Ziel, den analogen UKW-Hörfunk durch digitales Radio (Digital Audio Broadcast, DAB) zu ersetzten, praktisch nicht umsetzbar. weiter »
Bei einigen Programmen von ARD Digital, der digitalen Programmfamilie der ARD, haben sich die Frequenzen geändert. Am Montag, 2. Juni um 3.00 Uhr morgens beginnt die Abschaltung der alten Programmplätze. Zuschauer, die ihre digitalen Empfangsgeräte noch nicht neu eingestellt haben, sollten sich beeilen, denn dann werden die Programme nur noch auf den neuen Frequenzen zu sehen sein. Um den Zuschauern, die digital über Satellit (DVB-S) oder Kabel (DVB-C) fernsehen, mehr Qualität und erweiterte Programmangebote zu bieten, schafft die ARD neue Übertragungskapazitäten auf den Astra-Satelliten. Nach einer Übergangsphase, in der viele Programme auf ihren alten und gleichzeitig auch auf den neuen Frequenzen übertragen wurden (Simulcast-Betrieb), beginnt am 2. Juni um 3.00 Uhr morgens die Abschaltung der alten Programmplätze. Den Anfang machen dabei die Programme EinsExtra, EinsFestival, EinsPlus, Arte, Phoenix und Radio Bremen TV. Sie sind ab dem 2. Juni nur noch über die neuen Frequenzen zu empfangen. Die Zuschauer sollten deshalb in den nächsten Tagen die neuen Programmplätze auf ihren DVB-S- bzw. DVB-C-Empfangsgeräten speichern. Am einfachsten geht das mit einem automatischen Programmsuchlauf. Wird der Suchlauf nicht bis zum 2. Juni durchgeführt, sind die Programme über ihre alten Programmplätze nicht mehr zu sehen. weiter » DEVA - das Projekt zur Digitalisierung, elektronischen Edition und Verfügbarmachung von Daten der Afrikawissenschaften - wird für zwei Jahre von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert und startet in diesen Tagen mit dem Ziel, das breite Spektrum der Forschungsergebnisse innerhalb der Bayreuther Afrikaforschung zu erfassen, zu archivieren und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der heterogene Datenbestand umfasst neben Schriftdokumenten auch Bild-, Ton- und Kartenmaterial. So warten nicht nur Feldforschungs-Notizbücher und Wortlisten zu afrikanischen Sprachen auf ihre Erschließung, sondern auch unveröffentlichte Dissertationen afrikanischer Universitäten, Hörspielmanuskripte, Interviews mit Künstlern und Politikern, Abhandlungen zu moderner afrikanischer Literatur, biografisches Material zu Autoren und ihren Werken, politische und religiöse Programme, Zeitungen und Zeitschriften, um nur die Schrift-Daten zu skizzieren. Ausgewählte Objekte von internationaler Bedeutung werden detailliert dokumentiert. Ein besonderes Highlight bildet hier die Sammlung von Briefen und Arbeiten des nigerianischen Schriftstellers und Literaturnobelpreisträgers aus dem Jahr 1986: Wole Soyinka, Ehrendoktor der Universität Bayreuth. weiter » Musikarchiv des Afrika- Kunst- und Kulturzentrums IWALEWA-Hauses
Die EMC Heritage Trust Initiative wird weltweit sieben lokale Initiativen zur Bewahrung und Digitalisierung von Kulturerbe fördern. Zu den Begünstigten gehört die U’mista Cultural Society aus Kanada, die mit Hilfe des Projektzuschusses die größte und älteste Sammlung der Kwakwaka’wakw Kultur der Ureinwohner British Columbias im Völkerkundemuseum in Berlin digitalisieren, dokumentieren und archivieren wird. 325 Bewerber aus 34 Ländern hatten sich für die insgesamt 100.000 US Dollar hohe Förderung des EMC Heritage Trust-Projekts beworben. Von diesen Bewerbungen erreichten 48 Projekte die Runde der Finalisten, darunter auch die Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg aus Frankfurt. weiter »
Seit zwei Jahren wickelt der Steirische Landtag Gesetzgebung und Schriftverkehr komplett digital ab. Da die Online-Anwendung überaus erfolgreich läuft, wollen weitere Parlamente dem Beispiel aus Österreich folgen, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner Ausgabe 4/08. Als erstes und einziges Parlament Europas hat das österreichische Bundesland die gesamte Gesetzgebung auf papierlose Prozesse umgestellt. Das Projekt trägt den Namen Pallast: ›Papierloser Landtag Steiermark‹. Mit dem Stichtag der Inbetriebnahme erhielten alle 56 Abgeordneten Laptops, die ihnen seitdem als Arbeitsgrundlage dienen. Die Pallast-Sicherheitsarchitektur garantiert den Schutz aller vertraulichen Informationen, da Datenmengen ausnahmslos verschlüsselt übertragen werden. Die Verlagerung aller Parlamentsprozesse und die Ablage der Daten erfolgt über ein zentrales Online-System. Damit umgeht man den Versand sensibler Dokumente per E-Mail oder Fax. Die Anwendung läuft seit über zwei Jahren anstandslos zur Zufriedenheit aller und wird permanent weiterentwickelt. weiter » In einem Update der von EMC gesponserten Studie „The Diverse and Exploding Digital Universe“ hat IDC neue Erkenntnisse zu Wachstum und Inhalten des weltweiten digitalen Datenvolumens bis 2011 veröffentlicht. Die Datenmenge des digitalen Universums betrug 2007 281 Exabyte und damit zehn Prozent mehr als ursprünglich vorhergesagt. Diese Massen finden auf rund 17 Milliarden iPhones mit 8-GB-Speicher Platz. Derzeit wächst die digitale Informationsflut jährlich um 60 Prozent und wird bis 2011 rund 1.800 Exabyte (1,8 Zettabytes) erreichen. Dies entspricht einer Verzehnfachung gegenüber 2006. Erstmals sprechen die Marktforscher in der Studie vom Phänomen des „Digitalen Schattens“, dem passiven Beitrag, den jeder Mensch täglich zum Informationswachstum leistet. Gemeint sind damit die Daten, die zum Beispiel bei der Benutzung einer Kreditkarte oder eines Handys entstehen, gespeicherte Websuchen, Gesundheitsdaten oder digitale Aufzeichnungen von öffentlichen Kameras. Der digitale Schatten jedes Einzelnen ist mehr als doppelt so groß wie die Informationsmenge, die wir täglich aktiv durch digitale Fotos, PC-Arbeit oder E-Mail-Versand erzeugen. weiter » Wer bestimmt, was wir erinnern? Das fragte kürzlich Joachim Jahn Dr. jur. Joachim Jahn von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: "Auf die Online-Archive der deutschen Medien rollt eine Gefahr zu, die bisher noch kaum bemerkt worden ist. Rechtskräftig verurteilte Straftäter verlangen nämlich die Tilgung der Berichterstattung über sich selbst". Was der promovierte Wirtschaftsjournalist Jahn so lapidar im Anwaltsblatt [1] konstatiert, haben in den vergangenen Monaten viele deutsche Medienverlage zu spüren bekommen: Meist vertreten von einer rührigen Frankfurter Anwaltskanzlei erwirkten die ehemaligen Schwerverbrecher Urteile zur rückwirkenden Tilgung von Online-Archiven. Im Google-Cache findet man derzeit noch manches authentische Material, das bereits in wenigen Tagen verschwunden sein dürfte: Die Medienhäuser knickten vor der Überzeugungskraft einstweiliger Anordnungen, hoher Streitwerte und umtriebiger Anwälte ein - zumindest vorerst, denn einige Verfahren gehen in die Berufungsinstanz. Bis der Sachverhalt höchstricherlich geklärt sein wird, gilt jedoch: Archive oder so genannten ›Online-Ablagen‹ sind nicht mehr unantastbar und enthalten nicht unbedingt genau das, was bei Erstveröffentlichung in den Artikeln stand. Zeitgeschichte wird so tendenziell zu einer Variablen, die an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und zukünftig vielleicht auch entsprechend anderer veränderlicher Interessenlagen oder Begehrlichkeiten umgeschrieben werden könnte. Ganz anders geht man derzeit noch in Österreich mit dem historischen Erbe um: Anläßlich der Digitalisierung des Bildarchivs der Österreichischen Nationalbibliothek erklärte Wolfgang Vyslozil von der Austria Presse Agentur (APA) das Bestreben, das "Gedächtnis der Nation" abbilden zu wollen und in den nächsten Jahren sogar das Papierarchiv der APA-Meldungen von 1955 bis 1985 online zugänglich machen zu wollen. Mancher deutsche Richter mag da angesichts der Flut neuer Gefahrenquellen missbilligend die Stirn runzeln und sich der eine oder andere Abmahnanwalt ob der neuen Einnahmequellen die Hände reiben. <!--break--> Freilich gab es schon immer kritische Stimmen, die nicht an historische Wahrheiten glauben wollten. Napoléon Bonaparte verspottete Geschichte als „Lüge, auf die man sich geeinigt hat“; und auch Bertolt Brecht äußerte in Verhör des Lukullus Zweifel:
Einen solchen Sieger, der die Geschichte des Besiegten zu schreiben versuchte, kennt man aus der jüngeren Geschichte: Im Stalinismus wurde nicht nur die ehemalige Politprominenz aus Gruppenporträts herausretuschiert, sondern auch die Inhalte der Большая Советская Энциклопедия (Große Sowjetische Enzyklopädie) manipuliert, wie der heutige Historiker hochnäsig formuliert [2]: Was unter Josef Stalin möglich war, ist in unserer freiheitlichen Demokratie undenkbar, denn das Grundgesetz schützt vor derartigen Willkürakten gegen Personen und historische Urkunden.
Abbildung 1: Petersburger revolutionärer Klub, 1897, kurz vor der Festnahme durch die russische Geheimpolizei. In der Bildmitte Lenin.
Abbildung 2: Nachdem Alexander Maltschenko 1930 bei Stalin in Ungnade gefallen war, wurde er auf dem Bild nachträglich entfernt. Aber ist es in Deutschland wirklich undenkbar, dass Archive und Enzyklopädien umgeschrieben werden? Beobachtet man derzeit den Google-Cache und die Versionsgeschichten einschlägiger Artikel in der Online-Enzyklopädie Wikipedia, könnte sich ein ganz anderer Eindruck aufdrängen: Die Tätigkeit von George Orwells Minitruth scheint längst eingesetzt zu haben. Schon heute wird man über manchen Mörder von gestern weder Namen noch Abbildungen recherchieren können: Im Interesse der Resozialisierung kann die identifizierende Berichterstattung seit dem so genannten Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1973) unzulässig sein. Im Geiste des Menschenbildes der bundesdeutschen Verfassung ist diese Schranke für die Presse- und Rundfunkfreiheit auch durchaus sinnvoll und die Argumentation der Karlsruher Richter aus den 1970er Jahren nicht von der Hand zu weisen: Nach Verstreichen einer gewissen Zeit lasse das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über Strafverfolgung und strafgerichtliche Verurteilung nach; darüber hinausgehende fortgesetzte oder wiederholte Eingriffe in den Persönlichkeitsbereich des Täters ließen sich dann in der Regel nicht mehr rechtfertigen, denn "sie würden namentlich bei Fernsehsendungen mit entsprechender Reichweite über den Täter eine erneute soziale Sanktion verhängen"; es überwiege zunehmend das Recht des Täters, "allein gelassen zu werden":
Allerdings zeigt sich im Menschenbild des bundesdeutschen Verfassungsgerichts aus den 1970er Jahren auch ein Zug, der nachdenkenswert ist: Nicht der mündige Bürger darf entscheiden, wie er mit dem verurteilten Schwerverbrecher in der Nachbarschaft umgehen möchte, sondern er muß bevormundet - nämlich unwissend gemacht - werden. Das ließe sich zwar auch auf dem Wege der Identitäsänderung des zu resozialisierenden Straftäters bewerkstelligen, die Verfassungsrichter hielten es jedoch offensichtlich für bedeutsam, der Rundfunkfreiheit im konkreten Einzelfall eine klare Schranke zu setzen. Freilich gin es im Lebach-Urteil um den speziellen Fall der erneuten Berichterstattung in Form einer Fernsehsendung; von der Notwendigkeit einer rückwirkenden Tilgung von Archiven war damals noch keine Rede, und eine jüngere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konkretisierte Lebach I auch in einigen Punkten. Und natürlich sollte man sich hüten, die stalinistischen Geschichtsfälschungen mit persönlichkeitsrechtsschützenden Archivmanipulationen über einen Kamm zu scheren: Die dahiner stehenden Motive sind grundsätzlich andere, wenngleich sich die Wirkungen ähneln. Das Bemühen, den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 1 Abs. 1 GG auch rückwirkend auf Presse- und Internetarchive auszuweiten, ist scheinbar ein Novum für die bundesdeutsche Rchtsordnung, das derzeit noch von verschiedenen Gerichten auf den jeweiligen Einzelfall bezogen sehr unterschiedlich gesehen wird. So bestehen nach Auffassung des OLG Frankfurt zwar keine persönlichkeitsrechtlichen Löschungsgspflichten für Online-Archive; einem verurteilten Straftäter könne jedoch zur Wahrung seines Persönlichkeitsrechts ein Unterlassungsanspruch gegen eine ihn identifizierende Berichterstattung zustehen - vorausgesetzt, die Veröffentlichung erreiche eine entsprechende Breiten- und Tiefenwirkung, die bei einigen Zeilen in einem Online-Archiv nicht gegeben sei [3]. Eine abweichende Auffassung vertritt das LG Hamburg; ein Beispiel für die Argumentation der Hanseaten [4]:
Diese Argumentation der Richter Buske, Dr. Weyhe und Dr. Korte der Zivilkammer 24 steht nur stellvertretend für eine Fülle inhaltlich ähnlicher Entscheidungen in vergleichbaren Fällen, deren Tenor lautet: So genannte ›Internet-Archive‹ oder ›Online-Ablagen‹ müssen kontinuierlich und rückwirkend auf Berichte geprüft werden, die zwar zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung zulässig waren, durch Entstehung eines zeitlichen Abstand jedoch unzulässig werden. Dies wirft eine Fülle von Fragen auf:
Netmarks
Fußnotenfn1. AnwBl 12008, 37 fn2. Wikipedia weiß zum Stichwort Große Sowjetische Enzyklopädie zu berichten: "Während und nach der Zeit von Josef Stalin wurde die Enzyklopädie zu einem Problem, wenn ein plötzlich zur persona non grata gewordener Zeitgenosse in der Enzyklopädie noch allzu ausführlich oder positiv gewürdigt wurde. So berichtet der Publizist Wolfgang Leonhard, dass die Abonnenten der Sowjetenzyklopädie nach Chruschtschows bekannter Tauwetter-Rede aufgefordert wurden, die Seiten mit dem Stichwort „Beria“, Stalins Geheimdienstchef, herauszutrennen und beim Verlag umzutauschen - zurückgekommen seien umfangreiche Papiere zum Thema Beringsee" (vgl. Spektrum 1998) fn3. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.05.2007, 11 U 72/06; Paraphrase nach Hoeren 2008: 388 fn4. Urteil vom 07.11.2006, Geschäfts-Nr. 324 O 521/06 |
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