Cybercrime

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Fast vier Millionen Deutsche sind schon einmal Opfer von Computer-Kriminalität geworden. Sieben Prozent aller Computernutzer ab 14 Jahre haben bereits einen finanziellen Schaden beispielsweise durch Viren, bei Online-Auktionen oder Online-Banking erlitten. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) in Berlin mit.

Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des BITKOM. Laut der Befragung nutzen knapp 80 Prozent aller 72 Millionen Deutschen über 14 Jahre privat oder beruflich einen Computer. 2 Prozent der Befragten gaben an, Viren hätten ihren Computer beschädigt. Je 1 Prozent aller Nutzer wurden Opfer bei einer Online-Auktion oder beim Online-Banking. 3 Prozent gaben Schäden "durch sonstige Umstände" an, also beispielsweise durch unseriöse Internet-Dialer.

Eine gute Sicherheitsausstattung ist besonders wichtig beim Umgang mit persönlichen Daten, etwa beim Internet-Banking oder Online-Shopping. Die Befragung ergab jedoch, dass Sicherheitsprogramme noch immer nicht zum Standard gehören. Zwar gaben 83 Prozent aller User an, ein Virenschutzprogramm auf ihrem privaten Rechner installiert zu haben. Aber nur 67 Prozent nutzten eine Firewall, lediglich 28 Prozent ein Verschlüsselungsprogramm. 7 Prozent der Nutzer gaben an, keines dieser Programme zu verwenden, 4 Prozent machten keine Angaben. Auffällig: Frauen nutzen diese Programme deutlich seltener als Männer.  weiter »

Sich vor Gefahren aus dem Internet zu schützen, wird mit der steigenden Anzahl der Nutzungsmöglichkeiten immer wichtiger. "Ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit sowie eine gesunde Portion Misstrauen im Umgang mit dem Internet sind grundsätzlich angebracht", sagt Bettina Seute vom Online-Magazin Teltarif.de.

Zum Schutz des Computers vor Schädlingen und Angriffen aus dem Internet ist die Kombination verschiedener Maßnahmen empfehlenswert. Eine Anti-Viren-Software sowie eine Firewall sind nach wie vor unerlässlich. Entsprechende Programme sind sowohl kostenfrei als auch kostenpflichtig erhältlich. Vorteil der kostenpflichtigen Varianten ist, dass sie teilweise einfacher zu handhaben sind und häufig einen umfangreicheren Schutz bieten als die kostenfreien. Zusätzlich zum Anti-Viren-Programm sollten Verbraucher Komponenten wie Betriebssystem, installierte Programme und Browser regelmäßig aktualisieren. Diese Updates beseitigen Schwachstellen in der Software, über die Viren, Würmer oder Trojaner auf den PC gelangen können.

"Vorsicht bei der Nutzung des Internets ist vor allem geboten, wenn es um die Herausgabe persönlicher Daten geht. Denn viele Internet-Kriminelle hoffen auf die Unachtsamkeit und Leichtfertigkeit der Nutzer", erläutert Seute. Eine Gefahr ist hier das so genannte Phishing. Internet-Betrüger locken Verbraucher beispielsweise per E-Mail auf das Duplikat einer Bank-Homepage, auf der sie Konto- und Zugangsdaten abfragen. Die Daten werden abgefangen und zur Plünderung des Kontos missbraucht. Banken machen deshalb immer wieder darauf aufmerksam, dass sie ihre Kunden niemals auf diese Weise zur Angabe ihrer Daten im Internet auffordern.  weiter »

Im Rahmen des Infosecurity European 2008-Kongresses in London hat Microsoft am 22. April 2008 die vierte Ausgabe seines halbjährlich erscheinenden Sicherheitsberichtes Security Intelligence Report (SIR) vorgestellt. Die Studie verdeutlicht, dass Schadsoftware sich mittlerweile als gängiges Werkzeug für Kriminelle mit entsprechendem Hintergrundwissen etabliert hat, um Computerbenutzer weltweit aus finanziellen Motiven anzugreifen.

Die neueste Ausgabe des SIR bietet eine umfassende, globale Übersicht über die akuten Bedrohungen in der zweiten Jahreshälfte 2007 und enthält Informationen über Sicherheitslücken und deren Ausnutzung, über Schadsoftware und andere unerwünschte Programme.

2007 brachte weltweit eine massive Zunahme des Malware-Typs "Trojan Downloader". Software dieser Art schleust Malware auf Rechner ein, indem es sie von speziellen Seiten herunterlädt oder selbst generiert. So wurde weltweit ein Zuwachs von 300 Prozent bei Trojan Downloadern und Droppern ausgemacht. Trojan Downloader machten in Deutschland im ersten Halbjahr 2007 noch 38,13 Prozent der entdeckten Malware aus, in der zweiten Jahreshälfte waren es nicht weniger als 51,87 Prozent. Insgesamt wurde bei einem von 226 Rechnern in Deutschland eine Infektion gefunden, weltweit war es ein Rechner von 123. Damit ist die Infektionsquote in Deutschland erheblich niedriger als der internationale Durchschnitt.  weiter »

Der u.a. für das Kennzeichen- und Namensrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Internet-Aktionshaus auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn auf seiner Plattform Namensrechte verletzt werden.

Die Beklagte betreibt die Internet-Auktionsplattform Ebay. Der Kläger, der selbst bei Ebay registriert war, dort aber keinen Handel trieb, wurde im November 2003 von unzufriedenen Käufern angerufen, die der Meinung waren, sie hätten bei ihm in einer Ebay-Auktion einen Pullover erworben. Wie sich herausstellte, hatte sich der Anbieter der Pullover – es handelte sich offenbar um ein Plagiat eines Markenpullovers – unter dem Decknamen universum3333 bei Ebay mit dem bürgerlichen Namen des Klägers registrieren lassen; auch der Wohnort und das Geburtsdatum des Klägers waren angegeben.

Nachdem der Kläger dies Ebay mitgeteilt und Ebay diesen Anbieter sofort gesperrt hatte, kam es in der Folge zu weiteren Anmeldungen, die sich unter Verwendung anderer Decknamen wiederum mit Name, Adresse, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Klägers registrieren ließen. Einzelne Käufer sandten dem Kläger als dem vermeintlichen Verkäufer die erworbenen Pullover zurück. Der Kläger hat daraufhin Ebay wegen der Verletzung seines Namensrechts als Störerin auf Unterlassung in Anspruch genommen.  weiter »

Google Kalender

Die Anti-Spam-Experten von BitDefender haben herausgefunden, dass sich die so genannte Nigeria-Connection bei Ihren Betrügereien inzwischen auch der Kalender-Funktion von Google bedient.

Der Betrug der Nigeria-Connection funktioniert fast immer nach dem gleichen Muster: dem Adressaten der Spam-Mail wird suggeriert, der Absender der E-Mail hätte geerbt oder wäre auf einem anderen Wege zu einer großen Summe Geld gelangt. Um den Transfer der Summe zu ermöglichen und damit an einen Teil des Geldes zu gelangen, müsse der Adressat zunächst aber eine "geringe Gebühr" überweisen.

Während es das Phänomen der Spam-Mails der Nigeria-Connection bereits seit Mitte der 90er Jahre gibt, ist die Taktik allerdings brandneu: Die E-Mails werden aus Google Kalender heraus als Einladungen zu Meetings versandt. Da die E-Mails personalisiert sind und jeder Empfänger einen eigenen Link erhält, sind sie von URL-basierten Spam-Filtern nur schwer herauszufiltern.  weiter »

Cybersquatting nimmt alarmierende Ausmaße an, das zeigt der aktuelle Brandjacking Index Winter 2007 von MarkMonitor: Allein im vergangenen Jahr stieg diese Art des Markenmissbrauchs um 33 Prozent. Zweithäufigstes Hosting-Land für Missbrauch-Websites ist Deutschland mit 9 Prozent, gefolgt von Großbritannien mit 4 Prozent. Den zweifelhaften ersten Platz halten weiterhin die USA mit 68 Prozent. Kriminelle wenden sich dabei zunehmend alltäglichen Konsummarken zu.

Erschreckend sind auch die neuen Phishing-Ergebnisse des Brandjacking Index: MarkMonitor stellte 533 Prozent mehr Phishing-Attacken gegen den Einzelhandels- und Dienstleistungssektor fest.

Positiv für Verbraucher ist der in jüngster Zeit signifikante Rückgang bei Domain-Kiting und dem damit oft verbundenen Pay-Per-Click-Missbrauch. Zwei Gründe kommen dafür in Frage: offensives gericht­liches Vorgehen einiger Firmen gegen den Missbrauch ihrer Marken sowie strengere Überprüfungs­methoden der ICANN bei der Registrierung neuer Domains.  weiter »

Im Jahr 2007 registrierte Kaspersky Lab so viele neue Schadprogramme wie noch nie zuvor. In den Datenbanken des Antiviren-Profis landeten sogar mehr Neuzugänge als sämtliche Schädlinge, die in den 15 Jahren zuvor erfasst wurden. Da es keinerlei Anzeichen gibt, dass sich die Situation in diesem Jahr bessert, besteht Anlass zu ernsthafter Sorge. Steigt die Virenzahl weiterhin so rasant, dürfte sich ihre Gesamtzahl binnen Jahresfrist erneut verdoppeln.

Das Jahr 2007 markiert das Ende der "nicht kommerziellen" Schadprogramme. Sämtliche registrierten Schadprogramme hatten einen finanziellen Hintergrund. Die aufgetretenen Viren-Epidemien waren allesamt lediglich von kurzer Dauer und traten nur lokal auf.

Aus der Masse der 2007 neu erschienenen Schadprogramme hebt sich der "Sturmwurm" deutlich hervor. Dieser von Kaspersky Lab als Zhelatin klassifizierte Schädling tauchte erstmals im Januar 2007 auf und kam im Laufe des Jahres unter zahlreichen Varianten in Umlauf. Mit Zhelatin setzten Virenprogrammierer zahlreiche Malware-Techniken erfolgreich um, die bis dato nur als Konzepte innerhalb der Szene kursierten. Egal, ob Rootkit-Technologien, Code-Verunreinigung, Botnetze mit Tarnmechanismus, Infektionen von Computern über P2P-Netze - mit Zhelatin ließ sich das alles realisieren und darüber hinaus auch noch dezentral steuern.  weiter »

cover of Thomas Volkmer, Mario Singer: Tatort Internet (2007)Tatort Internet

author: Mario Singer
Thomas Volkmer
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binding: Gebundene Ausgabe
amazon price: EUR 29,95 EUR


Tatort Internet ist ein Handbuch gegen Rufschädigung, Beleidigung und Betrug im Internet, das von Thomas Volkmer und Mario Singer herausgegeben wurde.

Wer online lebt, exponiert sich - ob über den obligatorischen Impressumseintrag seiner Website oder über einen emotionalen Forenbeitrag - und liefert damit manchem Zeitgenossen eine Steilvorlage für Hetze und sogar Betrug. Das kann bis zum Ruin des Opfers führen - denn wer ausser diesem kann schon beurteilen, ob das, was da online steht, bösartige Erfindungen oder echte Fakten sind? Und welche Chancen hat das Opfer, das Gegenteil zu beweisen?

Rufmordkampagnen und Betrug sind die Kehrseiten von Meinungsfreiheit und Anonymität im Internet - dieses Buch schildert authentische Fälle und zeigt Ihnen, wie Sie sich dagegen schützen können.  weiter »

Der Bundestag entscheidet am morgigen Freitag über das heftig umstrittene Gesetzesvorhaben zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Nachdem der Bundesrat keine Einwände gegen die geplanten gesetzlichen Regelungen erhoben hat, steht damit zu befürchten, dass auch der Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJ) trotz zahlreicher Proteste von Datenschützern, Journalisten und der
Wirtschaft
unverändert passieren lässt.

Bereits im Jahre 2004 hat der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. angemahnt, dass die angestrebte Speicherung von Vorratsdaten nicht nur die Grundrechte von unschuldigen Bürgern einschränken, sondern darüber hinaus die dadurch entstehende gigantische Datenmenge auch die Provider mit bis zu dreistelligen Millionenbeträgen belasten würde. Schon damals drängte sich der Eindruck auf, dass dem hektischen politischen Aktionismus mit sachlichen Argumenten nicht beizukommen ist. Dieser Eindruck wird sich aller Voraussicht nach morgen bestätigen. Die Verabschiedung kommt einer Zäsur gleich

In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 19. Januar 2007 hatte der BVDW noch einmal eindringlich auf die Missstände der vorgelegten gesetzlichen Regelungen sowie deren Unvereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Recht hingewiesen. So verstößt die vorgesehene verdachtsunabhängige Erhebung und Speicherung sensibler Verbindungs- und Standortdaten bei der elektronischen Kommunikation gegen das
Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG ) und gegen das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG). Das hat unweigerlich zur Folge, dass der Bürger faktisch unter einen Generalverdacht gestellt und zugleich die europarechtlich und grundgesetzlich verbürgte Unschuldsvermutung zwangsläufig ad absurdum geführt wird. Mit dieser Zäsur einher geht auch eine offensichtliche Verletzung des verfassungsmäßig garantierten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zwischen hoheitlichem Eingriff und Grundrechtsgarantie.  weiter »

Flächendeckend erhalten sächsische Verbraucher derzeit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen von Internetanbietern bzw. deren Rechtsanwälten. Hier geht es beispielsweise um Seiten wie routenplaner-server.com bzw. routenplaner-online.de, kochrezepte-server.com oder gedichte-server.com.

In letzter Zeit fällt besonders die Anwaltskanzlei Hoeller mit Sitz in Bonn mit ihrem so genannten „Inkassodezernat“ auf. Die Kanzlei treibt für Anbieter, die so genannte Internetkostenfallen wie berufs-wahl.de oder genealogie.de unterhalten, Forderungen ein.

Die Verbraucher hätten sich, so die Forderungsbegründung, in das auf der jeweiligen Startseite befindliche Kontaktformular eingetragen und sich damit zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verpflichtet. Die meisten von ihnen haben dabei den Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit übersehen. „Kein Wunder“, sagt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, „denn dieser wird erst sichtbar, wenn man ins Kleingedruckte schaut“.  weiter »

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