Konzept: Bund der Arbeitslosen nach Muster der Mietervereine

Wohnungsmieter haben sich bereits vor Jahrzehnten erfolgreich in den Mietervereinen zusammengeschlossen und bundesweit im Deutschen Mieterbund organisiert - insgesamt gibt es rund 1,3 Millionen Haushalte oder 3 Millionen Mieterinnen und Mieter, die in einem der örtlichen Mietervereine Mitglied sind. Für Mitglieder wird eine kostenlose Rechtsberatung und preiswertere Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten geboten. Finanziell tragen sich die Vereine überwiegend durch - relativ geringe - Mitgliedbeiträge und ohne staatliche Unterstützung. Die Arbeit der Mieterorganisation wird von 1.300 hauptberuflichen und etwa 2.500 ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen, die jährlich 1,1 Millionen Rechtsberatungen leisten.

Verstreute Informationsangebote gibt es auch für Erwerbslose [1], sogar bundesweite Zusammenschlüsse existieren [2]; ein Zusammenhalt (wie beim Deutschen Mieterbund) ist jedoch ebensowenig erkennbar wie Informations- und Beratungsangebote, die mit denen der Mietervereine vergleichbar wären.

Historisch entstanden die ersten Mietervereine als Selbsthilfeeinrichtungen in den 1860er Jahren, die durch "Wohnungselend und eine weitgehende Rechtlosigkeit der Mieter" gekennzeichnet war [3]. Erwerbslose befinden sich heute in einer ähnlichen Situation, die durch zunehmende Verarmung und Entrechtung gekennzeichnet ist; es existiert zwar ein Rechtsanspruch auf Grundsicherung für Bedürftige, die Arbeitslosenverwaltungen können und wollen jedoch ihren Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es existiert daher ein enormes Informationsdefizit bei den Betroffenen.

Nun stellt sich die Frage, warum es so etwas wie den Verein Tacheles e.V. nicht bundesweit gibt; organisiert werden könnte ein solcher "Bund der Erwerbslosen" beispielsweise nach dem Muster der Mietervereine oder vielleicht auch der Verbraucherzentralen: Mit regionalen Zweigen und einem bundeseinheitlichen "Dach".

Wie könnte ein solcher Verein auf Landesebene aufgebaut werden?

  • Anteilige Finanzierung über Mitgliedschaft, etwa 15-25 Euro im Jahr
  • in der Mietgliedsgebühr enthalten: Beratung (je nach finanzieller und personeller Machbarkeit)
  • Perspektivisch: "Rechtsschutz" für fachkundige Beratung in Rechtsstreitigkeiten.

Wer könnte die Rechtsbereatung in solchen Vereinen übernehmen? Denkbar wäre es, mit motivierten Rechtsanwälten auf einer Art pro bono-Basis zu kooperieren - sicherlich gibt es Rechtsanwälte, die neben ihrem Tagesgeschäft auch bereit sind, sich zivilgesellschaflich zu engagieren.

Da es definitiv einen immensen Beratungsbedarf gibt, sollte es bspw. sogar möglich sein, eine gebührenpflichtige Telefonhotline für akute "Notfälle" mit einem spezialisierten Rechtsanwalt einzurichten, an die sich Nicht-Mitglieder wenden können; gegen ein paar Euro könnten sich diese zumindest gegen gravierende Fehlentscheidungen absichern.

Ein Beispiel: Der Berliner Mieterverein e.V. hat nach eigenen Angaben rund 150.000 Mitglieder, denen folgende Leistungen geboten werden (Angaben nach 1):

Leistungen sofort ab Beitritt:

  • persönliche Mietrechtsberatung in allen Bezirken
  • telefonische Mietrechtsberatung
  • Korrespondenz mit Vermietern und Behörden
  • Betreuung von Mietergemeinschaften
  • Energieberatung
  • Fachgutachtervermittlung
  • Hilfen zur Wohnungsabnahme
  • Mediation bei Konfliktsituation mit Nachbarn
  • monatliche Informationen durch das MieterMagazin
  • Infoblätter zu mietrechtlichen Problemen

Leistungen mit Wartefrist

  • Prozesskostenversicherung nach einer dreimonatigen Wartefrist

für mietvertragliche Streitfälle, die nicht bereits schwelen

Viele dieser Mitglieder dürften lediglich aus prophylaktischen Gründen Mitglied im Mieterverein sein; d.h., konkreter Beratungsbedarf dürfte nur bei einem Bruchteil dieser Mitglieder anfallen; andererseits zeigt dies auch, dass ein relativ viele Mieter das Bedürfnis haben, sich gegen eventuelle Konflikte mit dem Vermieter abzusichern - und auch bereits sind, dafür eine finanzielle Gegenleistung zu entrichten.

Die Mitgliedsgebühren für diese Leistungen betragen monatlich (Angaben nach 2):

  • 7,50 Euro (Beitragsermäßigung nach 5, 10, 15, 20, 25 Jahren Mitgliedschaft)
  • 3,50 Euro bei niedrigem Einkommen auf Antrag und Nachweis (Schüler, Student oder Mitglied mit geringem Einkommen)
  • 6,00 Euro für Mitglieder in Mietergemeinschaften (mindestens 10 Mitgliederhaushalte pro Wohnanlage)
  • 7,50 Euro einmalige Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Berliner Mieterverein e.V.

Schätzen wir einmal, dass die Mitglieder durchschnittlich fünf Euro Monatsgebühr entwichten, das entspricht 60 Euro im Jahr bzw. immerhin etwa 9 Millionen Euro pro Jahr bei 150.000 Mitgliedern. Selbst bei dem Mindestsatz von 3,50 Euro pro Monat wären das noch 6,3 Millionen Euro Mitgliedsbeiträge pro Jahr.

2006 bezogen in Berlin 316.789 Haushalte ALG II; diese gut 300.000 Haushalte entsprechen dem (Gesamt-) Potential an Mitgliedern eines "Bundes der Erwerbslosen" für das Land Berlin, wenn man davon ausgeht, dass nur wenige ALG-I-Empfänger oder Erwerbstätige interessiert sein werden, sich in einem Erwerbslosenselbsthilfeverein zu organisieren; angesichts der hohen sozialen Verunsicherung und unzulänglichen Interessenvertretung durch etablierte Institutionen wie Parteien und Gewerkschaften ist jedoch auch durchaus denkbar, dass es ein weitaus höheres Potenzial gibt (man denke an den gesamten Bereich der prekär Beschäftigten, die faktisch keinerlei Interessenvertretung besitzen).

Strukturelle Unterschiede gäbe es sicherlich in zwei Bereichen bezüglich der Mitglieder:

  • Das Beratungsaufkommen dürfte für ALG-II-Kandidaten höher ausfallen als für im Mieterverein prophylaktisch organisierte Mieter;
  • Die Höhe der Mitgliedsgebühren wäre zu prüfen; 3,50 Euro sollte jedoch im Regelfall auch für ALG-II-Empfänger keine entscheidende Hürde darstellen, zumindest dann nicht, wenn konkrete Informations- und Beratungsleistungen damit verbunden sind.

Eine Frage bleibt nur offen: Sicherlich hat es schon früher Versuche gegeben, derartige Vereine zu gründen - nur: woran sind sie bisher gescheitert?

fn1. Beispielsweise http://www.tacheles-sozialhilfe.de/, http://www.arbeitslosen.info/, http://www.gegen-hartz.de/ und http://www.erwerbslosenforum.de/

fn2. Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI), http://www.bag-shi.de/

fn3. Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Mieterbund

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