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BundesratHeute hat der Bundesrat der Pflegereform zugestimmt, das Gesetz kann am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Ziel der Bundesregierung ist es, das bewährte Konzept der Pflegeversicherung fortzuschreiben und erkannte Defizite des Pflegesystems auszugleichen. Arbeitsrechtlich sind die Auswirkungen des Gesetzes erheblich: So kann ein Arbeitnehmer, der sich kurzfristig entscheidet, einen nahen Angehörigen pflegen zu wollen, eine so genannte "Pflegezeit" in Anspruch nehmen. Er fällt deshalb bis zu sechs Monate komplett aus, ohne dass der Arbeitgeber Einfluss nehmen kann. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber lediglich die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer mitteilen, einer ausdrücklichen Genehmigung bedarf es nicht. weiter » |
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