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Bundesministerium der JustizDas Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein (Selbstdarstellung). Website: www.bmj.bund.de. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen. Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem großen Problem entwickelt: Nach einer Umfrage des forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor. Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten. weiter » Der Deutsche Bundestag hat am Freitag das „Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.
Die Gesetzesänderungen beruhen auf den Vorschlägen einer Expertengruppe, der insbesondere Praktiker aus den Familiengerichten und der Kinder- und Jugendhilfe angehörten. Aus dem Abschlussbericht dieser Experten ergibt sich, dass Familiengerichte bei Kindeswohlgefährdungen häufig viel zu spät angerufen werden - so spät, dass die Gerichte den Eltern nicht selten nur noch die Sorge entziehen können. Wird das Familiengericht dagegen frühzeitig angerufen, kann den Familien durch andere Maßnahmen geholfen werden, damit Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden müssen. weiter » Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat schärfere Maßnahmen gegen missbräuchliche Aktionärsklagen vorgestellt. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie sieht außerdem vor, dass Aktionäre bei börsennotierten Aktiengesellschaften ihre Stimme künftig auch elektronisch abgeben können und stärkt die Präsenz in der Hauptversammlung. weiter »
Der Deutschen Bundestag hat heute das Gesetz zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie verabschiedet. Das Gesetz soll den Kampf gegen Produktpiraterie erleichtern und damit das geistige Eigentum stärken. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden weitgehend wortgleich geändert. Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an. Diese Verordnung sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Vernichtung von Piraterieware nach Beschlagnahme durch den Zoll vor. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Anpassung an eine EG-Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und schließt hinsichtlich der unberechtigten Verwendung von geographischen Herkunftsangaben eine Strafbarkeitslücke. weiter » Anlässlich des fünfundzwanzigsten Weltverbrauchertages am 15. März 2008 hob Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Bedeutung des Verbraucherschutzes in der Rechtspolitik hervor: „Unser Leitbild ist der mündige Verbraucher und die mündige Verbraucherin. Deshalb setzen wir auf ihre Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung. Aber auch die Belange der Wirtschaft müssen angemessen berücksichtigt werden. Unsere rechtspolitischen Vorhaben tragen dem Rechnung: Sie erhöhen die Rechtssicherheit und die Transparenz für Verbraucher ohne die Wirtschaft mit unverhältnismäßigen Auflagen zu belasten“, sagte die Ministerin. „Zum Jahresbeginn sind zwei wichtige Reformvorhaben in Kraft getreten: Der zweite Korb der Urheberrechtsnovelle bringt die Interessen der Verbraucher, der Urheber und die Belange der Geräteindustrie und der Wissenschaft in einen angemessenen Ausgleich. Und mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts werden die Versicherten bei der Lebensversicherung an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen beteiligt. Außerdem wurde die Beratung und Information der Kunden beim Abschluss von Versicherungen deutlich verbessert. Diesen erfolgreichen Kurs werden wir mit unseren aktuellen Vorhaben zum Verbraucherschutz fortsetzen“, so Zypries weiter. Zu den diesen Projekten zählen: weiter » |
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