Systeminterne Alternativen

Systeminterne Alternativen stützen tendenziell den status quo und sollen nur Verbesserungen in einzelnen Bereichen bringen. Ein Systemwechsel wird hier weder angestrebt noch ist direkt vorgezeichnet. Dennoch sind Übergänge zu systemexternen Alternativen möglich (bspw. Fortentwicklung von Hartz IV/ALG II zu einem ›Bürgergeld‹).

Beratung durch Selbsthilfe

Bei ALG-II-Antragstellern herrscht ein enormer Beratungsbedarf; Maßnahmen zur Verbesserung der Informations- und Beratungssituation wirken zwar zunächst systemstabilisierend, stellen jedoch gleichzeitig auch einen ersten und notwendigen Schritt für mehr Aufklärung dar.

Gleichzeitig wäre es möglich, die Selbstvertretung der Erwerbslosen zu stärken.

Konzeptskizze: »Bund der Erwerbslosen«

Wohnungsmieter haben sich bereits vor Jahrzehnten erfolgreich in den Mietervereinen zusammengeschlossen und bundesweit im Deutschen Mieterbund439 organisiert – insgesamt gibt es rund 1,3 Millionen Haushalte bzw. 3 Millionen Mieterinnen und Mieter, die in einem der örtlichen Mietervereine Mitglied sind. Für Mitglieder wird eine kostenlose Rechtsberatung und preiswertere Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten geboten. Finanziell tragen sich die Vereine überwiegend durch – relativ niedrige – Mitgliedbeiträge und ohne staatliche Unterstützung. Die Arbeit der Mieterorganisation wird von 1.300 hauptberuflichen und etwa 2.500 ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen, die jährlich 1,1 Millionen Rechtsberatungen leisten.

Verstreute Informationsangebote gibt es auch für Erwerbslose440, sogar bundesweite Zusammenschlüsse existieren441; eine Kohäsion (wie beim Deutschen Mieterbund und seinen angeschlossenen Langesvereinen) ist jedoch ebensowenig erkennbar wie Informations- und Beratungsangebote, die qualitativ oder quantitativ mit denen der Mietervereine vergleichbar wären.

Historisch entstanden die ersten Mietervereine als Selbsthilfeeinrichtungen in den 1860er Jahren, die durch »Wohnungselend und eine weitgehende Rechtlosigkeit der Mieter« gekennzeichnet waren442. Erwerbslose befinden sich heute in einer zwar keineswegs identischen, aber durchaus vergleichbaren Situation, die durch zunehmende Verarmung und Entrechtung gekennzeichnet ist; es existiert zwar ein Rechtsanspruch auf Grundsicherung für Bedürftige, die Arbeitslosenverwaltungen können und wollen jedoch ihren Auskunfts- und Beratungsverpflichtungen nicht nachkommen. Es existiert daher ein enormes Informationsdefizit bei den Betroffenen.

Bundesweit existiert kein Zusammenschluß, der mit dem vor allem in Wuppertal vorbildliche Arbeit leistenden Verein Tacheles e.V. vergleichbar wäre; das muß jedoch nicht so bleiben. Organisiert werden könnte ein solcher »Bund der Erwerbslosen« beispielsweise nach dem Muster der Mietervereine oder vielleicht auch der Verbraucherzentralen: mit regionalen Zweigen und einem bundeseinheitlichen ›Dach‹.

Wie könnte ein solcher Verein auf Landesebene aufgebaut werden?

  • Anteilige oder vollständige Finanzierung über Mitgliedschaft, etwa 30-40 Euro p.a.
  • in der Mitgliedsgebühr enthalten: Beratung (je nach finanzieller und personeller Machbarkeit)
  • Perspektivisch: ›Rechtsschutz‹ für fachkundige Beratung in Sozialrechtsstreitigkeiten.

Wer könnte die Rechtsberatung in solchen Vereinen übernehmen? Denkbar wäre es, mit motivierten Rechtsanwälten auf einer Art pro bono-Basis zu kooperieren – sicherlich gibt es Rechtsanwälte, die neben ihrem Tagesgeschäft auch bereit sind, sich zivilgesellschaflich und/oder für wohltätige Zwecke zu engagieren. Zwingend notwendig erscheint eine überwiegend ehrenamtliche Tätigkeit jedoch nicht, wenn man sich am Beispiel der Mietervereine orientiert.

Ein Beispiel: Der Berliner Mieterverein e.V. hat nach eigenen Angaben rund 150.000 Mitglieder, denen folgende Leistungen geboten werden [#]:

Leistungen sofort ab Beitritt:

  • persönliche Mietrechtsberatung in allen Bezirken
  • telefonische Mietrechtsberatung
  • Korrespondenz mit Vermietern und Behörden
  • Betreuung von Mietergemeinschaften
  • Energieberatung
  • Fachgutachtervermittlung
  • Hilfen zur Wohnungsabnahme
  • Mediation bei Konfliktsituation mit Nachbarn
  • monatliche Informationen durch das MieterMagazin
  • Infoblätter zu mietrechtlichen Problemen

Leistungen mit Wartefrist:

  • Prozesskostenversicherung nach einer dreimonatigen Wartefrist für mietvertragliche Streitfälle, die nicht bereits schwelen.

Viele dieser Mitglieder dürften lediglich aus prophylaktischen Gründen Mitglied im Mieterverein sein; d.h., konkreter Beratungsbedarf dürfte nur bei einem Bruchteil dieser Mitglieder anfallen; andererseits zeigt dies auch, dass ein relativ viele Mieter das Bedürfnis haben, sich gegen eventuelle Konflikte mit dem Vermieter abzusichern – und auch bereit sind, dafür eine finanzielle Gegenleistung zu entrichten.

Die Mitgliedsgebühren für diese Leistungen betragen monatlich [#]:

  • 7,50 Euro (Beitragsermäßigung nach 5, 10, 15, 20, 25 Jahren Mitgliedschaft)
  • 3,50 Euro bei niedrigem Einkommen auf Antrag und Nachweis (Schüler, Student oder Mitglied mit geringem Einkommen)
  • 6,00 Euro für Mitglieder in Mietergemeinschaften (mindestens 10 Mitgliederhaushalte pro Wohnanlage)
  • 7,50 Euro einmalige Aufnahmegebühr bei Eintritt in den Berliner Mieterverein e.V.

Wenn man davon ausgeht, das die Mitglieder durchschnittlich fünf Euro Monatsgebühr entrichten, also jährlich 60 Euro aufbringen, entspricht dies immerhin einem Beitragsaufkommen i.H.v. neun Millionen Euro pro Jahr bei 150.000 Mitgliedern. Selbst bei dem Mindestsatz von 3,50 Euro pro Monat wären das noch 6,3 Millionen Euro Mitgliedsbeiträge pro Jahr.

Mit Hilfe dieser Gebühren betriebt der Berliner Mieterverein insgesamt 32 Beratungsstellen:

  • Charlottenburg-Wilmersdorf: 3
  • Friedrichshain-Kreuzberg: 2
  • Lichtenberg (Hohenschönhausen, Lichtenberg): 5
  • Marzahn-Hellersdorf: 3
  • Mitte (Mitte, Tiergarten, Wedding): 4
  • Neukölln: 1
  • Pankow (Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee): 3
  • Reinickendorf: 2
  • Spandau: 2
  • Steglitz-Zehlendorf: 2
  • Tempelhof-Schöneberg: 3
  • Treptow-Köpenick: 2

Da es definitiv einen immensen Beratungsbedarf gibt, sollte es bspw. sogar möglich sein, eine gebührenpflichtige Telefonhotline für akute ›Notfälle‹ mit einem spezialisierten Rechtsanwalt einzurichten, an die sich Nicht-Mitglieder wenden können; gegen ein paar Euro könnten sich diese zumindest gegen gravierende Fehlentscheidungen absichern, und eine solche Hotline könnte sich durch als Telekommunikations-Mehrwertdienst vermutlich sogar finanziell selbst tragen.

Ein Beispiel: Die Verbraucherzentrale Berlin bietet eine Reihe von telefonischen Beratungen an, beispielsweise mit den Schwerpunkten Rechtsberatung, Versicherungsberatung, Altersvorsorge und Anlageberatung, Mieterberatung, Patienten- und Pflegeberatung sowie Bau- und Baufinanzierungsberatung; diese Beratungsleistungen werden für Nicht-Mitglieder angeboten und über Telekommunikations-Mehrwertdienste vergütet. Eine Gesprächsminute aus dem deutschen Festnetz kostet hier EUR 1,86445, ein fünfminütiges Gespräch kostet hier also EUR 9,30 – recht teuer für einen Erwerbslosen, aber eine tragfähige Möglichkeit zur Refinanzierung hochwertiger Beratungsdienste: Bei Vollauslastung wird hier ein stündlicher Umsatz von EUR 111,60 erwirtschaftet. Nach eigenen Angaben suchen täglich »mehr als 2.000 Berliner den telefonischen Kontakt mit der Verbraucherzentrale«446.

Im Jahr 2006 bezogen 316.789 Haushalte in Berlin ALG II; diese gut 300.000 Haushalte entsprechen dem (Gesamt-) Potential an Mitgliedern eines »Bundes der Erwerbslosen« für das Land Berlin, wenn man davon ausgeht, dass nur wenige ALG-I-Empfänger oder Erwerbstätige interessiert sein werden, sich in einem Erwerbslosenselbsthilfeverein zu organisieren; angesichts der hohen sozialen Verunsicherung und unzulänglichen Interessenvertretung durch etablierte Institutionen wie Parteien und Gewerkschaften ist jedoch auch durchaus denkbar, dass es ein weitaus höheres Potenzial gebenkönnte – man denke beispielsweise an den gesamten Bereich der prekär Beschäftigten, die faktisch keinerlei Interessenvertretung besitzen.

Strukturelle Unterschiede gäbe es sicherlich in drei Bereichen bezüglich der Mitglieder:

  • Vorübergehende Lebenssituation.
Während Mitglieder in einem Mieterverein tendenziell eher die Absicht haben, ein Mietverhältnis längerfristig beizubehalten und überwiegend Mieter bleiben wollen und werden, dürfte die Mehrheit der ALG-II-Empfänger ihre Bedürftigkeit als vorübergehende Lebenssituation betrachten. Für die Klientel des Mietervereins geht es also eher darum, eine Situation dauerhaft zu stabilisieren, während der »Bund der Erwerbslosen« seinen Mitgliedern Angebote offerieren müßte, die über die akute Notsituation hinausreichen. Denkbar wäre daher bspw. eine Ausweitung der Beratungsangebote auf Existenzgründungen, die Unterstützung von Kooperativen etc.
  • Potenziell höheres Beratungsaufkommen.
Das Beratungsaufkommen könnte für ALG-II-Kandidaten höher ausfallen als für die im Mieterverein prophylaktisch organisierten Mieter: Bei ALG-Antragstellern oder -Empfängern existiert bereits eine konkrete Notsituation. Mit einem deutlich verringerten Beratungsaufkommen ist dagegen bei einfachen Verlängerungsanträgen zu erwarten; es ist auch denkbar, dass sich die Fehlerquote bei den Arbeitslosenverwaltungen mit der Zeit reduziert.
  • Potenziell niedrigere Mitgliedgebühren.
Die Höhe der Mitgliedsgebühren wäre zu prüfen; per derfinitonem würde es sich bei den potenziellen Mitgliedern eines »Bundes der Erwerbslosen« um Personen mit niedrigem Einkommen handeln. Ein Mitgliedsbetrag von EUR 3,50 pro Monat sollten jedoch im Regelfall auch für ALG-II-Empfänger keine entscheidende Hürde darstellen – zumindest dann nicht, wenn konkrete und nützliche Informations- und Beratungsleistungen damit verbunden sind.

Könnte ein Berliner Landesverband im »Bund der Erwerbslosen« schätzungsweise 10 Prozent der ALG-II-Empfänger erreichen, entspräche dies etwa 30.000 Mitgliedern. Bei einem Monatsbeitrag von EUR 3,50 (EUR 42,00 p.a.) entspräche dies einem Jahresbudget von immerhin 1,26 Mio. Euro. Mit diesem Budget könnten bereits vier Zweigstellen (Regionen Süd, Nord, Ost und West) mit einem Jahresbudget von jeweils 315.000 Euro eingerichtet werden.

Mit diesem Budget solltes es möglich sein, je Niederlassung mehrere Volljuristen anzustellen; nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit liegen die Brutto-Jahresgehälter von Rechtsanwälten bei Festeinstellungen »teils deutlich unter 20.000 Euro«447. Könnte das vollständige Budget für Rechtsanwälte aufgewendet werden, entspräche dies 15 vollen Stellen zu einem Jahresbrutto à 20.000 Euro. Ein Vollzeit-Betrieb einer Beratungsstelle ließe sich jedoch zweifellos auch beispielsweise mit drei Volljuristen und drei sonstigen Beratern – keine Rechtsberatung, aber Hilfe bei Antragstellung und Widersprüchen – aufrechterhalten.

Einzurechnen wäre jedoch noch verschiedene weitere Posten wie Verwaltungspersonal (Sekretariat, ›Front Desk‹), Mieten und Werbekosten. Steuern etc.; notwendig wäre mittelfristig sicherlich auch eine Hauptgeschäftsstelle mit einem Archivar und/oder einem wissenschaftlich ausgebildeten Spezialisten für ›Grundlagenforschung‹, Dokumentation und Erstellung von Informationsmaterial sowie ggf. eine Stelle für Öffentlichkeitsarbeit.

Steuern etc. sollten für den Verein nicht anfallen, da raschestmöglich eine Gemeinnützigkeit nach § 52 Abgabenordnung (AO)448 anzustreben wäre; dies beträfe vor allem Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie ggf. auch Umsatzsteuern449.

Selbst wenn das hier angenommene Mitgliederpotenzial von 10 Prozent der ALG-II-Empfänger übersetzt sein sollte, wäre der Betrieb von vier Geschäftsstellen – wenn auch mit verringertem Leistungsangebot – noch immer möglich. Mit weniger als vier Geschäftsstellen wäre ein Mitglieder-orientierter Betrieb jedoch kaumnoch sinnvoll.

Auf der anderen Seite könnte das Potenzial von 30.000 Mitgliedern auch deutlich untersetzt sein, wenn der Verein von Anfang an etwas ›ausfransend‹ angelegt werden und sich nicht ausschließlich auf ALG-II-Empfänger konzentrieren würde; zwar würde sich der Aufgabenkreis enorm und möglicherweise auch problematisch ausweiten, es könnten jedoch auch große Teile anderer sozail Benachteiligter und prekarisierter Bevölkerungsschichten erreicht werden: Rentner, Sozialgeldempfänger, Asylbewerber, prekär Beschäftige, ALG-I-Empfänger, von Kündigung bedrohte Arbeitnehmer u.a. – potenziel könnte statt eines »Bundes der Erwerbslosen« auch eine Alternativ-›Gewerkschaft‹ der Bedrohten und Entrechteten angestrebt werden – wenn auch vermutlich mit abnehmender Erfolgswahrscheinlichkeit, je weiter sich der Kreis der potenziell zu betreuenden Mitglieder ausweitet.

Unbekannt ist, ob es bereits früher Versuche gegeben hat, derartige Vereine zu gründen, und woran diese Versuche ggf. gescheitert sind.

Klassische Instrumente der Arbeitsmarktpolitik

Nachfrageorientierte, aktive Arbeitsmarktpolitik

Staatsinterventionistische Maßnahmen (Keynesianismus), teilweise bei Erhöhung der staatlichen Ausgaben [#], z.B.

  • verstärkte Lohnsubventionierung, z.B. lohnergänzende Zuschüsse413 oder Übernahme eines Teils der Beitragszahlungen zu den Sozialversicherungen414 (z.B. ›Mainzer Modell‹ und Modell der Saar-Gemeinschaftsinitiative, ›SGI-Modell‹) im Niedriglohnsektor,
  • Steuervergünstigungen,
  • Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors,
  • Investitionen zum Ausbau der staatlichen Infrastruktur
  • Arbeitsvermittlung und Berufsberatung
  • berufsfördernde Maßnahmen der Rehabilitation
  • Hilfen zur Förderung der Arbeitsaufnahme u.a.

Kritik:

»Kern des Keynesianismus ist die Abschöpfung von Profiten durch Steuererhöhungen, die den Staat dazu befähigen sollen, selbst zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. [...] Der Keynesianismus ist mausetot, weil er im Gesamtinteresse des Kapitals auftritt und das Kapital unglücklicherweise heute angesichts erheblich gefallener Profitraten völlig andere Interessen hat, als steigende Steuersätze« [#].

Mindestlohn

Auch wenn das Ifo-Institut einen ›faktischen‹ Mindestlohn herbeireden möchten: Ein solches gesetzlich festgeschriebenes Arbeitsentgelt gibt es weder in Deutschland noch in Österreich noch in der Schweiz – ganz im Gegensatz zu weltweit 90% aller Staaten, in denen es nach Angaben der ILO eine solche Mindestlohnsicherung gibt416. Auch die meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn417.

Die Festsetzung eines gesetzlichen Mindestlohns kann Verarmung von Berufstätigen vermeiden, Marktversagen abfedern, die Kaufkraft erhöhen und bei der Entlohnung die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern, weist also sozialpolitisch zumindest potenziell überwiegend erstrebenswerte Effekte auf.

Ob Mindestlöhne Arbeitslosigkeit verursachen oder beseitigen ist in der wissenschaftlichen Forschung umstritten [#]; in Ländern mit Mindestlohnregelungen wie den Vereinigten Staaten, Frankreich oder Großbritannien konnten jedoch keine signifikanten Verschlechterungen der Arbeitsmarktsituation nachgewiesen werden. Sowohl die ILO419 als auch die OECD420 gehen daher mittlerweile davon aus, dass es keinen direkten Einfluss von Mindestlöhnen auf Arbeitslosigkeit gibt.

Mindestlöhne weisen dennoch eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Funktion auf, da sie ein unbegrenztes Lohndumping verhindern. Da durch die ›Ein-Euro-Jobs‹ der Hartz-Reformen die Löhne von Teilen des Dienstleistungs- und des öffentlichen Beschäftigungssektors unter Druck geraten sind, wäre die Einführung von Mindeslöhnen unbedingt erstrebenswert, um die negativen Auswirkungen der Hartz-Reformen auf den ›ersten Arbeitsmarkt‹ zu begrenzen.

Entsprechend erbittert bekämpfen die Interessenvertretungen der Wirtschaft jegliche Pläne zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, so bspw. der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK):

»[...] die Mindestlohndebatte führt in eine gefährliche Sackgasse. Wer neue Mindestlöhne über das Entsendegesetz einführt, schafft eine populistische Beruhigungspille, die gut klingt, letztlich aber die Hürde für den Einstieg in den Arbeitsmarkt erhöht und hunderttausende von bestehenden Arbeitsplätzen gefährdet«.
»Wir brauchen stattdessen eine Politik für mehr Beschäftigung – auch im Niedriglohnbereich. Eine Abkopplung der Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsverhältnis, mit niedrigeren Lohnzusatzkosten sowie ein Niedriglohnsektor aufgestockt um Mittel von ALG II – das würde wirklich eine Perspektive eröffnen. Also, nicht erst den Anspruch formulieren und dann Hinzuverdienstmöglichkeiten geben, sondern erst verdienen und dann aufstocken, wenn es nicht reicht« [#].

Im Klartext bedeutet diese Forderung des DIHK: Kein Mindestlohn für Arbeitnehmer, dafür weitestgehende Abschaffung der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers (= drastische Lohnkürzungen für den Arbeitnehmer), Aufstocken zum Existenzminimum nach dem Modell eines ›Kombilohns‹ durch staatliche Mittel.

Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik: Investitionsprogramm

Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (AAW) schlug in ihrem Memorandum 2004 [#] ein öffentliches Investitionsprogramm mit einem Finanzvolumen von jährlich 75 Mrd. Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren vor; ausgebaut werden soll vor allem die öffentliche Beschäftigung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Weiterhin gefordert wird u.a. eine Verkürzung der individuellen Arbeitszeiten.

Bei der Finanzierung setzt die AAW zum einen auf ›Selbstfinanzierungseffekte‹ durch höhere Beschäftigung und höheres Wachstum sowie zum anderen auf »mehr Effizienz und Gerechtigkeit in der Steuerpolitik« und eine kurzfristige Ausweitung der öffentlichen Neuverschuldung.

Im Memorandum 2005 [#] beschäftigte sich die AAW mit den Finanzproblemen der Arbeitslosenversicherung, den durch Leistungskürzungen (ALG II), durch Billigmaßnahmen (Ein-Euro-Jobs) und durch Anreize, das Versicherungssystem zu verlassen (Ich-AG), gelöst werden sollen; die AAW lehnt all diese Maßnahmen aus ökologischen und sozialen Gründen ab und unterbreitet eine Reihe von Reformvorschlägen:

  • Ausweitung der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitsförderung auf alle anderen Erwerbspersonen neben Arbeitgebern und Arbeitnehmern in ein umfassendes gesetzliches Pflichtversicherungssystem;
  • Stützung der Finanzierung von Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung durch alle Einkommensarten (Löhne, Gehälter, Gewinne, Mieten und alle Arten Kapital- und Vermögenseinkommen);
  • Anhebung des Finanzierungsanteils der Arbeitgeberseite über die gegenwärtig geltenden 50 Prozent hinaus;
  • Berechnung der Arbeitgeberbeiträge durch eine individuelle Differenzierung der Durchschnittsbeiträge nach amerikanischem Muster; dabei zahlen diejenigen Unternehmen einen höheren Beitrag, bei denen die Entwicklung der Beschäftigung hinter der der Wertschöpfun zurückbleibt, während im umgekehrten Fall eine Beitragsermäßigung stattfindet. Auf diese Weise werden Entlassungen in gewissem Umfang sanktioniert und Einstellungen honoriert.
  • Schrittweise Verdoppelung der Beitragsbemessungsgrenzen: Die Versicherungspflicht beginnt ab einem Jahresverdienst von 2.400 Euro. Bis zu einem Jahresverdienst von 4.800 Euro sind die Beiträge ausschließlich durch die Arbeitgeberseite zu entrichten.

Diese Grundlinien wurden auch im Memorandum 2006 [#] beibehalten und erheblich ausgebaut. Ergänzend wurde auf die Notwendigkeit der Einführung von Midnestlöhnen und einer »armutsfesten Grundsicherung« hingewiesen.

Systemausbau

Bürgerversicherung

Als Bürgerversicherung oder Volksversicherung bezeichnet man eigentlich Vorschläge für eine Umgestaltung der Krankenversicherung oder teilweise auch der Rentenversicherung; einen weiter reichenden Vorschlag verabschiedete jedoch Bündnis90/Die Grünen im März 2002. Der Vorschlag sah eine Abkopplung der sozial Sicherung von der Erwerbsarbeit durch eine Wertschöpfungsabgabe vor [#]:

»Alle Einkommenformen müssen sozialversicherungspflichtig sein. Sonderregelungen für Beamte, Selbständige und Besserverdienende sollen aufgehoben werden. Die autonome, beitragsfinanzierte Sozialversicherung mit erweiterten Bemessungsgrenzen und ohne Aussparen bestimmter Einkommensarten kann ein dynamisches, finanzierbares und hocheffizientes System der Sozialversicherung begründen« [#].

In den nachfolgenden Diskussionen wurde das Bürgerverischerungsmodell jedoch auch bei den Grünen wieder auf eine reine Alternative zum Krankenversicherungssystem zurückgestutzt.

Auch Christoph Butterwegge favorisiert das Modell einer allgemeinen, einheitlichen und solidarischen Bürgerversicherung, das er auf »sämtliche geeigneten Versicherungszweige« ausdehnen möchte: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung433. Ausgeklammert bleibt ffensichtlich auch hier – im Gegensatz zu älteren Ansätzen434 – die Absicherung gegen das »Standardrisiko Arbeitslosigkeit«.

Ausweitung der Sozialversicherungspflicht

Die im Grünbuch zum Arbeitsrecht der EU-Kommission [#] angedachte Ausweitung der Arbeitnehmerschutzrechte auf Selbstständige würde die Basis der Sozialsysteme verbreitern und könnte diese stärken. Das Grünbuch sieht auch in verschiedenen anderen Bereichen einen Nachholbedarf an Regulierungen.

Entsprechend kritisch aüßern sich Vertreter der Wirtschaft zu einzelnen Vorschlägen; so beispielsweise Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK),: »Mit dem Grünbuch zum Arbeitsrecht dürfen keinesfalls Arbeitnehmerschutzrechte auf Selbstständige ausgedehnt werden« [#].

Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnt davor, dass entsprechende Vorschläge aus dem Grünbuch zum »Bremsklotz für Lissabonprozess« werden könnten:

»''Schon heute besteht aber ein Höchstmaß von Arbeitnehmerschutzregulierungen sowohl auf europäischer Ebene durch zahlreiche Richtlinien als auch auf nationaler Ebene durch die Umsetzung europäischer Vor-schriften und rein nationale Arbeitnehmerschutzsysteme. Zusätzliche Beschäftigung und die Steigerung von Wettbewerbsfähigkeit kann nur durch den Abbau von Regulierung und die Schaffung von Flexibilität erreicht werden« [#].

Dem gegenüber werden Modelle der sog. ›Flexicurity‹ gesetzt.

Ausbau des öffentlichen Beschäftigungssektors

Als Schwerpunkte zur Ausweitung der öffentlichen und sozialen Dienstleistungen schlagen Hans-Christian Harten und Elisabeth Flitner vor [#]:

  • Verbesserung infrastruktureller Bedingungen der Produktion,
  • Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Produktion
  • Verbesserung der kommunalen Infrastruktur,
  • Ausbau sozialer Dienstleistungen
  • Verbesserungen im Bildungswesen
  • Ausbau der Entwicklungshilfe

Umverteilungskonzepte

Umverteilung von Arbeit

Die Verlängerung der Arbeitszeit und das Heraufsetzen des Renteneintrittsalters sind arbeitsmarktpolitisch kontraproduktive Maßnahmen, da sie offensichtlich nur zu noch mehr Arbeitslosigkeit führen.

Klassische Alternativen sind daher

  • drastische Arbeitszeitverkürzung,
  • Teilzeitarbeit,
  • Abbau von Überstunden,
  • Arbeitsplatzteilung [#] sowie
  • die die »Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze« [#].

Umverteilung von Einkommen

Die Umverteilung von Einkommen stützt sich vor allem auf zwei Säulen:

Durch eine umfassende Reform der Unternehmensbesteuerung, Wiedereinführung der 1997 abgeschafften Vermögenssteuer und keine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes könnten jährlich mindestens Mehreinnahmen i.H.v. 70 Milliarden Euro erwirtschaftet werden [#]. Sinnvoll wäre auch die Einführung von internationalen Kapitalsteuern.

Stärkung der Massenkaufkraft

Ausweitung der gesamtgesellschaflichen Nachfrage durch Stärkung der Massenkaufkraft428 durch

  • Besteuerung der Unternehmensgewinne (siehe »Umverteilungskonzepte«),
  • Steuererleichterungen/-senkungen,
  • Ausweitung staatlicher Transferleistungen.

Frankfurter Appell (2004)

Der Frankfurter Appell gegen Sozial- und Lohnabbau ist ein von breiten gesellschaflichen Kräften getragener Minimalkonsens, der im Kern fordert, die Maßnahmen zur Umsetzung der Agenda 2010 rückgängig zu machen [#]. Der Frankfurter Appell – nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Appell zur Rechtschreibreform – wurde auf der Aktionskonferenz »Alle gemeinsam gegen den Sozialkahlschlag« am 17./18. Januar 2004 in Frankfurt verabschiedet und auf der Aktionskonferenz vom 18./19. September 2004 behutsam aktualisiert [#].

Zu den Erstunterzeichner zählten u.a.: Dr. Thomas Böhm (Bezirksvorsitzender ver.di Stuttgart; Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen, Frankfurt/Main); Hartmut Drewes (Pfarrer i.R.); Norbert Koczicki (Bezirksvorsitzender ver.di Herne); H.G. Lang (Gewerkschaftslinke); Sabine Leidig (attac); Dr. Gerd-Erich Neumann (Erwerbslosenbeirat Mecklenburg Vorpommern); Peter Rauscher (Stadtrat Nürtingen); Bernd Riexinger (Geschäftsführer ver.di Bezirk Stuttgart); Prof. Rainer Roth Sowzialwissenschaftler, Frankfurt/Main); Gabi Schönfeld (IGM Ortsfrauenausschuss Reutlingen/Tübingen); Gerald Wolf (Kabarettist); Mag Wompel (Labournet).

Forderungen (vermerkt in [eckigen Klammern] sind Textänderungen der überarbeiteten Neufassung von September 2004):

  • Gesetzlicher Mindestlohn, der zum Leben reicht [wenigstens 10 Euro die Stunde],
  • Ausreichendes garantiertes Mindesteinkommen für alle Erwerbslosen, ohne Bedürftigkeitsprüfung,
  • die Senkung des Renteneintrittsalters auf 60 Jahre, ohne Abschläge
  • eine einheitliche, bedarfsdeckende Krankenversicherung.
  • die Rücknahme der Gewinnsteuersenkungen und die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer,
  • den uneingeschränkten Zugang zu und den Ausbau von Bildungs-, Erziehungs- und Kultureinrichtungen (keine Studiengebühren und andere Gebührenerhöhungen, keine Eliteuniversitäten)
  • keine Privatisierung der Sozialversicherung und der öffentlichen Einrichtungen
  • massive Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich [30-Stundenwoche bei vollem Lohn-und Personalausgleich]
  • qualifizierte Ausbildungsplätze für alle Jugendlichen.

Netmarks

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