Weblog von asb

Die Freenet-Tochter Strato bietet ab sofort einen DSL-Anschluss mit maximal am Anschluss verfügbarer Bandbreite von bis zu 16.000 kBit/s, eine DSL- und eine Telefonflatrate für Gespräche ins deutsche Festnetz sowie in die Festnetze von weiteren sieben Ländern. Mit Strato DSL 3+ telefoniert der Kunde über den DSL-Anschluss und kann so auf den herkömmlichen Festnetzanschluss und die damit verbundene Anschlussgebühr verzichten.

Nach Angaben von Strato soll das Komplettpaket ab sofort deutschlandweit verfügbar sein; bislang mussten in einigen Regionen noch 16,37 Euro für einen herkömmlichen Telefonanschluss zusätzlich bezahlt werden. Das Strato DSL 3+-Paket kostet 24,95 Euro und enthält die so genannte ›Doppelflat‹; gegenüber den zuvor geltenden Preisen entspricht dies einer Ersparnis von bis zu 30 Prozent pro Monat.

Neben Anschluss und Flatrate umfasst das Komplettpaket auch einen kostenlos gestellten WLAN-Router mit integrierter Telefonanlage; wie bei ISDN gibt es bei Strato DSL 3+ drei Leitungen, für die unterschiedliche Rufnummern konfiguriert werden können. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Die Telefonflarate umfasst derzeit Gespräche in die Festnetze von Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Dänemark und Großbritannien.  weiter »

Secunia PSI - Overview

Secunia PSI (für Personal Software Inspector) ist eine Software, die "beim Schutz Ihres Computers vor Sicherheitslücken" helfen soll. Dazu werden nach Herstellerangaben 39.988.364 Anwendungen "überwacht". Das bedeutet, dass die Software eine Datenbank mit Versionsständen führt und diese mit frisch erschienenen Updates abgleicht.

Im Prinzip macht die Applikation dasselbe, was man unter einem Debian GNU/Linux mit einem <tt>apt-get update</tt> erledigt - mit dem kleinen Unterschied, dass Secunia PSI die Software nicht eigenständig aktualisieren kann. Also quasi ein <tt>apt</tt> ohne <tt>update</tt>- oder <tt>upgrade</tt>-Funktion.

Die Software ist für Privatanwender kostenlos und baut prinzipbedingt Verbindungen ins Internet auf; natürlich inventarisiert die Software - ebenfalls pronzipbedingt - möglichst lückenlos die installierten Anwendungsprogramme. Wer Secunia PSI also uneingeschränkten Zugriff auf seine Festplatte einräumt und den zur Gegenprüfung notwendigen Internetverkehr erlaubt, räumt dem tiemlich unbekannten Software-Anbieter ein sehr weitreichendes Vertauen ein.  weiter »

andLinux Desktop

andLinux ist eine GNU/Linux-Distribution, die ein Ubuntu nahtlos in den Windows-Desktop integriert. Die Hardware wird mittels coLinux virtualisiert und dabei Xming als X-Server sowie PulseAudio als Soundserver genutzt. Auf dieser Grundlage lassen sich nahezu beliebige Linux-Anwendungen direkt unter Windows nutzen; unterstützt werden Microsoft Windows 2000, XP und Vista; das auf dem Windows-Desktop verfügbare GNU/Linux basiert auf Ubuntu, und dieses wiederum basiert auf Debian GNU/Linux.

Durch die enge Verwandtschaft mit verbreiteten Linux-Distributionen stellt andLinux einen großen Software-Fundus bereit, der über die Bordmittel apt-get bzw. aptitude komfortabel installiert werden kann. Die Distrubution eignet sich somit nicht nur zum Ausprobieren einer Linux-Distribution, sondern auch zum virtualisierten Parallelbetrieb auf dem Windows-Desktop: Linux-Applikationen werden nahezu nahtlos in die Windows-Oberfläche integriert, und selbst Copy & Paste funktioniert häufig zwischen den verschiedenen Betriebssystemen.

Benötigt wird ausreichend Festplattenplatz - rund 2,5 Gigagbytes für die XFCE-Version bzw. 4,5 Gigabytes für die KDE-Version, das NTFS-Dateisystem, ausreichend Arbeitsspeicher sowie ein unterstütztes Windows-Betriebssystem. Das gesamte andLinux-Paket ist kostenlos, da nur quelloffene Software genutzt wird.  weiter »

Nachdem ich die durchwachsenen Erlebnisse meiner Erstebestellung bei PEARL verdaut und eine angenehmere Zweibestellung hinter mir hatte, schlossen sich weitere Bestellungen an. Hier zahlte ich mittels Bankeinzug, der Warenwert lag jeweils über der Versankostenbefreiungsgrenze (derzeit 150 Euro).

Auch die dritte und vierte Bestellung wurde insgesamt korrekt abgewickelt. In beiden Fällen befanden sich die bestellten Artikel in einem festen und vollständig geschlossenen Karton ohne Löcher, durch die kleine Gegenstände hindurchfallen könnten. Geliefert wurde zügig, jeweils etwa eine Woche nach Bestellung.

Bei einem Produkt war die Verpackung bereits aufgerissen; ob das beim Versand passiert ist oder einfach ein zurückgegebener Artikel erneut verkauft wurde, lässt sich natürlich nicht feststellen; das Gerät funktionierte jedoch, auch wenn es Kratzer bzw. Gebrauchsspuren aufwies

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Ein "Mini-Stativ", das als Aktionsgeschenk der Zeischrift Foto Hits offeriert wurde, konnte problemlos der Betsellung hinzugefügt werden; es wurde korrekt mit einem Warenwert von 0,00 Euro verbucht und auch tatsächlich mitgeliefert. Im zweiten Fall wurde in der Werbung von Pearl versprochen:

"Bestellen Sie jetzt und Sie erhalten 3 Taschenwärmer gratis"

Auch dieses Giveaway-Produkt ließ sich in den Warenkorb legen, wurde jedoch kommentarlos und ohne Begründung nicht geliefert. Der Aktionszeitraum lief bis zum 15. März, die Bestellung wurde am 15. März zugestellt - in jedem Fall war die Bestellung also vor Ablauf des Aktionszeitraums aufgegeben worden.

Ebenfalls mit bisher ungeklärter Ursache erhielt ich von Pearl keine Bestell- oder Versandbestätigungen via E-Mail, was bei Registrierung und Erstebestellung noch funktioniert hatte. Möglich ist, dass Mails von Pearl in irgendeinem Spamfilter bzw. Blocker hängenbleiben oder auf einer Blacklist stehen und daher nicht zugestellt werden. Hier muß ich noch etwas recherchieren.

Fazit

Nach vier Bestellungen bei Pearl bleibt das durchwachsene Bild bestehen: Gravierende Ungereimtheiten scheinen nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme darzustellen. Insgesamt funktionieren Bestellungen meist weitgehend ordentlich, kleinere Ungereimtheiten treten jedoch immer wieder auf, seien es die fehlenden Bestell- und Versandbestätigungen oder das "Vergessen" kostenloser Aktionsbeigaben.

Einen Kundenservice für Reklamationen gibt es - das muß heutzutage erwähnt werden, weil es keine Selbstverständlichkeit mehr zu sein scheint - das Niveau von Unternehmen wie Microsoft oder Amazon wird jedoch nicht erreicht.

Wenn ich Schulnoten vergeben müßte, würde ich dem Kundenservice von Pearl die Note "ausreichend", der Bestell- und Versandabwicklung die Note "gut" bis "befriedigend", der Lieferfähigkeit die Note "gut" bis "sehr gut" vergeben. Die Produkte von Pearl lassen sich nicht pauschalisiert, sondern nur im Einzelfall bewerten - das Spektrum umfasst alles von "sehr gut" bis "mangelhaft".

Wenn man Produktbewertungen ausklammerte, erhielte Pearl von mir insgesamt eine Schulnote zwischen "gut" und "befriedigend". Die Tatsache, dass ich wiederholt Bestellungen aufgab, deutet auch an, dass die Kaufzufriedenheit bisher tendenziell eher in Richtung "gut" tendiert.

Die Beklagte betreibt im Internet eine Auktionsplattform, bei der der Kläger als Nutzer mit einem abgekürtzen Mitgliedsnamen angemeldet war. Er sieht seine Rechte dadurch verletzt, dass mehrfach Anmeldungen unter Verwendung seines Namens und seiner Anschrift erfolgt seien, und nimmt die Beklagte als Störerin in Anspruch.

Das Landgericht und das Berufungsgericht haben der Klage stattgegeben. Die Beklagte sei im Rahmen der Störerhaftung für die Verletzungen des Namensrechts des Klägers verantwortlich. Zwar könne ihr nicht zugemutet werden, im voraus Prüfungen vorzunehmen. Allerdings setze eine Prüfungspflicht ein, wenn sie auf eine konkrete Rechtsverletzung hingewiesen werde. Dies sei im vorliegenden Fall geschehen, ohne dass die Beklagte (erfolgreiche) Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Namensrechtsverletzungen ergriffen habe.

Anmerkung (asb): Von dem Urteil ist Rechtssicherheit bezüglich der Prüfpflichten bei Rechtsverletzungen in Online-Angeboten zu erhoffen. Während die meisten deutschen Gerichte bisher von einer Störerhaftung erst nach Kenntnisnahme der Rechtsverletzung ausgehen, vertritt das LG Hamburg eine striktere Linie, die in einigen Fällen sogar Vorabkontrollen oder andauernede, rückwirkende Prüfpflichten annimmt. Verhandlungstermin zum o.g. Fall ist der 10. April 2008. Zum Urteil des BGH.  weiter »

Philips SPC 900NC - Camorama (320x240 Pixel)

Dieser Erfahrungsbericht zu Webcam-Software unter GNU/Linux ergänzt den Webcam-Erfahrungsbericht. Er bietet einen Überblick über das in Ubuntu verfügbare Angebot von Anwendungsprogrammen zum Betreiben einer Webcam.  weiter »

Webcam-Applikationen

Philips SPC 900NC - Camorama (320x240 Pixel)

Dieser Erfahrungsbericht zu Webcams unter GNU/Linux erläutert die notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme und Nutzung unter Ubuntu und geht auf die leider noch immer unvermeidlichen Probleme ein.

Es wird ein Überblick gegeben über das Spektrum der unter Ubuntu verfügbaren Anwendungssoftware, das von einfachen Kommandozeiten-Tools über Server-Daemons bis hin zu funktionsreichen Programmen mit grafischer Benutzeroberfläche reicht; die mit diesen Werkzeugen umsetzbaren Anwendungsszenarien werden skizziert und auf ihre Umsetzbarkeit unter einer GNU/Linux-Distribution geprüft.

Bei der verwendeten Webcam handelt es sich um ein aktuelles und handelübliches Modell, die Philips SPC 900NC, zu der auch ein separater Erfahrungsbericht verfügbar ist.

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Grundlagen

Treiber-Module

Die bange Frage bei neuer Hardware unter Linux laute ja meist: Wird das Ding überhaupt unterstützt? Nicht so bei Webcams, hier werden viele gängige Modelle bereits standardmäßig vom Kernel unterstützt, so auch die Philips SPC 900NC, die unter Ubuntu sofort nach dem Anstöpseln verfügbar ist.

Ist das nicht der Fall, sollte man zunächst beim GSPCA-Webcam-Treiber nachschauen, ob dort das eigene Webcam-Modell dabei ist. Das Kernel-Modul <tt>gspca</tt> wird bei den meisten Distributionen nicht mitgeliefert

Außerdem sollte man prüfen, ob die Kamera überhaupt als USB-Device erkannt wird:

<tt>lsusb</tt>
<tt> Bus 001 Device 003: ID 0471:0329 Philips</tt>

... und ob ein passendes Kernel-Modul geladen wurde, in unserem Falle also:

<tt># /sbin/lsmod | grep pwc</tt>
<tt>pwc 83840 0</tt>
<tt>compat_ioctl32 1408 1 pwc</tt>
<tt>videodev 27136 1 pwc</tt>
<tt>usbcore 131480 5 pwc,snd_usb_audio,snd_usb_lib,uhci_hcd</tt>

Suchen kann man beispielsweise auch nach <tt>sn9c</tt> oder eben <tt>gspca</tt>.

Selbst wenn die Webcam jetzt funktioniert und ein Bild anzeigt, bedeutet das noch nicht, dass sie wirklich funktioniert. Doch dazu später mehr...

Software

Bewegtbildaufzeichnung

Theoretisch sollte es nun mit MPlayer möglich sein, den Video-Stream einer Webcam anzuzeigen:

<tt>mplayer tv:// -tv driver=v4l:width=320:height=240:device=/dev/video0</tt>

Das funktioniert auch auf Anhieb, und das mit einer sehr anständigen Bildqualität - zumindest wenn man berücksichtigt, dass die Kamera ja sogar die doppelte Auflösung beherrschen würde, wenn man sie nur von Linux aus ansteuern könnte. So ist das Bild recht grobpixelig, aber durchaus akzeptabel.

Aber Achtung: <tt>/dev/video0</tt> muss keineswegs die Webcam sein:

Selected device: AverMedia M156 / Medion 2819
Capabilites: capture tuner teletext overlay clipping
Device type: 47
Supported sizes: 48x32 => 720x578
Inputs: 4
0: Television: tuner tv (tuner:1, norm:pal)
1: Composite1: (tuner:0, norm:pal)
2: Composite2: (tuner:0, norm:pal)
3: S-Video: (tuner:0, norm:pal)
Using input 'Television'

Hier ist <tt>/dev/video0</tt> eine TV-Karte; die Webcam ist <tt>/dev/video1</tt>:

Selected device: Philips SPC 900NC webcam
Capabilites: capture
Device type: 1
Supported sizes: 160x120 => 640x480
Inputs: 1
0: Webcam: (tuner:0, norm:pal)
Using input 'Webcam'

Mit MEncoder sollte dieser Video-Stream nun auch aufgezeichnet werden können, beispielsweise durch folgenden Aufruf (ohne Ton):

<tt>mencoder tv:// -tv driver=v4l:width=320:height=240:device=/dev/video0 -ovc lavc -o webcam.avi</tt>

Auch dies klappt wieder einwandfrei.

Und nun in Komplettversion mit Tonaufzeichnung:

<tt>mencoder tv:// -tv driver=v4l:width=320:height=240:device=/dev/video0:forceaudio:adevice=/dev/dsp1 -ovc lavc -oac mp3lame -lameopts cbr:br=64:mode=3 -o webcam.avi</tt>

Mit den Parametern <tt>width=320:height=240</tt> klappt allerdings gar nichts mehr:

Starting playback...
X11 error: BadAlloc (insufficient resources for operation)
MPlayer interrupted by signal 6 in module: vo_check_events
- MPlayer crashed. This shouldn't happen.
It can be a bug in the MPlayer code _or_ in your drivers _or_ in your
gcc version. If you think it's MPlayer's fault, please read
DOCS/HTML/en/bugreports.html and follow the instructions there. We can't and
won't help unless you provide this information when reporting a possible bug.
MJP: returning!

Nachdenkpause

Nach der zweiten Applikation, die mir erklären wollte, meine Kamera könne nur mit einer Auflösung von 320x240 Pixeln angesteuert werden, wurde ich stutzig; nachdem auch MPlayer keinen VGA-Stream ausspucken wollte war klar: Nicht die Software ist fehlerhaft, sondern der Treiber.

Der Entwickler des <tt>pwc</tt>-Treiber ist ein Holländer namens Nemosoft Unv.; er beschreibt auf seiner Homepage Auseinandersetzungen mit den Kernel-Maintainern, die schließlich zur Entfernung der Treiberunterstützung für <tt>pwc</tt>-Treiber aus dem Kernel führten. Ja, da war mal was... tatsächlich:

Nemosoft Unv. hatte mit seinem GPL-<tt>pwc</tt>-Treiber über irgendeinen Kernel-Hook das binäre Kernel-Modul <tt>pwcx</tt> nachgeladen, das die erweiterten Fähigkeiten der Philips-Webcams ausreizte; Kernel-Maintainer Greg Kroah-Hartman entfernte den entsprechenden Hook aus dem 2.6er-Kernel und verkrüppelte somit den <tt>pwc</tt>-Treiber. Der Kernel ist damit zwar frei(er) von proprietärem Code geworden, dafür lässt sich die Philips-Hardware unter Linux nicht mehr ausreizen. Das war vor vollen drei Jahren, und geändert hat sich in der Zwischenzeit anscheinend nichts - einen GPL-Ersatz für das <tt>pwcx</tt>-Treiber gibt es offensichtlich nicht. Die Entscheidung lautet also: "Will ich meine Hardware benutzen und brauche dafür ein geeignetes Betriebssystem, oder will ich ein Betriebssystem um seiner selbst benutzen, kann dabei jedoch nicht meine Hardware benutzen"?

Luc Saillard hat allerdings Anfang 2006 einen Fork des verwaisten <tt>pwc</tt>-Treibers begonnen, der immerhin Auflösungen bis zu 640x480 Pixeln unterstützen soll und dabei ohne binäres Zusatzmodul auskommt. Weiß der Teufel, warum das noch nicht längst im Kernel selbst oder wenigstens in einer Distribution wie Ubuntu enthalten ist... Kurze Antwort: Weil der Fork anscheinend auch schon wieder verwaist ist und unter neueren Kernel-Versionen - das aktuelle Ubuntu eingeschlossen - nicht mehr funktioniert. Ubuntu verwendet momentan, im Oktober 2007, den Kernel 2.6.20-16; die letzten Kernel-Patches von Luc Saillard wurden für Kernel 2.6.15 gebaut und datieren von Januar 2006. Entsprechendes gilt für den Sourcecode für das Kernel-Modul: Letzte stabile Version ist 10.0.11 vom 8. Januar 2006; die letzte Entwicklerversion ist 10.0.12-rc1 und wurde am 13. April 2006 veröffentlicht.

Wer das nicht glaubt, kann jederzeit den zwar funktional kastrierten, aber funktionierenden <tt>pwc</tt>-Treiber aus dem System schmeissen und fortan die Zeit totschlagen mit Kernel-Headern und -Sourcen; es gibt dazu auch eine - natürlich ebenfalls veraltete Installationsanleitung sowie ein ziemlich angeschimmeltes Dokumentations-Wiki mit einer Installationsanleitung vom 11. November 2004. Da muß man sich eigentlich nicht wundern, wenn nichts mehr funktioniert.

Bei solchen Radikalexperimenten sollte man auch bedenken, dass es zwar einfach ist, ein vorhandenes Kernel-Modul zu entfernen (<tt>find /lib/modules/`uname -r`/ -name "pwc*.ko*" ; rm <name of the file.ko> ; rmmod pwcx ; rmmod pwc</tt>), jedoch gar nicht so einfach, es wieder irgendwoher herbeizuzaubern - wenn man kein Backup angelegt hat.

Fazit

Das Betreiben einer Webcam unter GNU/Linux erscheint vielversprechend; das Angebot an Software ist umfagreich, wenn uch nicht üppig, es reicht von einfachen Kommantozeilentools über Server-Daemons bis hin zu komplexen Anwendugen mit grafischer Benutzeroberfläche. Sehr erfreulich war das - auch unter Ubuntu - noch ausgesprochen rare Erlebnis einer auf Anhieb funktionierenden Hardware.

Umso herber war die Enttäuschung, als ich feststellte, dass meine Webcam zwar rudimentär funktionierte, aber eben nicht im vollen Umfang genutzt werden konnte. Viele der speziellen Merkmale der Philips SPC 900NC bleiben unter GNU/Linux unbenutzbar, weil sie schlichtweg von keiner Software unterstützt werden. Wesentlich dramatischer erscheint allerdings der brutal kastrierte Treiber, der die theoretische erzielbare Auflösung halbiert und die Bildfrequenz sogar drittelt. Man bekommt das Gefühl einer Hardware-Demoversion und würde sich wünschen, die Features der "Vollversion" doch bald "freischalten" zu können.

Mit fehlender Unterstützung für Spezial-Features einzelner Produkte wird die Mehrheit der Benutzer leben können, eine derartig massive Funktionseinschränkung ist jedoch schlichtweg indiskutabel. GNU/Linux disqualifiziert sich hier durch eine ungesunde Kombination aus fundamentalistischer Engstirnigkeit und Unfähigkeit zum Entwickeln von Alternativen. So lauter die Motive zur Bereinigung des Kernels von Closed Source-Elementen auch sein mögen, so indiskutabel ist es, funktionierende Lösungen einfach so zu zerstören.

Prinzipiell könnten Webcams ein Bereich sein, in dem hochwertige Open-Source-Programme ihre proprietären Pendants übertrumpfen; die Ansätze sind in den existierenden Programmen bereits vorhanden, und Ubuntu demonstriert, dass auch unter einem GNU/Linux-basierten Betriebssystem Plug & Play funktionieren kann. Die real existierende Wirklichkeit zeigt dieser Utopie jedoch eine lange Nase und kastriert den real existierenden Treiber auf Steinzeit-Niveau zurück - Reverse Engineering mal anders, nämlich im Sinne von "Zurückentwicklung".

Literatur

  • Marcel Hilzinger: "Bitte lächeln! - Linux-kompatible Webcams im Vergleich", in: Linux User 07/2007, S. 40 ff. Online
  • Mirco Dölle: "Je oller, je doller - 13 Webcams im Test", in: Easy Linux 06/2006, S. 42 ff.
  • Elisabeth Bauer: "Ausguck - Webcams im Test", in: Easy Linux 07/2004 Online

Netmarks

Allgemein:

Spezifisches zu einzelnen Webcam-Modellen:

Spezifisches zu einzelnen Distributionen:

Philips SPC 900NC

Dieser Erfahrungsbericht zur Webcam Philips SPC 900NC beschreibt die Installation und Konfiguration der Kamera, erläutert den Funktionsumfang der Software und geht auf mögliche Anwendungszenarien mit der lichstarken Webcam ein.

Untersucht werden auch die weniger erfreulichen Aspekte der ''SPC 900NC, insbesondere Bild- und Verarbeitungsqualität. Der Erfahrungsbericht kann dabei auch als Entscheidungshilfe dienen, wenn man noch nicht sicher ist, ob eine Webcam mit VGA-Auflösung für die eigenen Anforderungen ausreicht, oder ob man doch lieber auf ein modernes Modell mit HD-Auflösung setzten sollte.

Dieser Erfahrungsbericht geht nur auf die Kamera selbst und die Benutzung mit der beiliegenden Windows-Software ein; für den Betrieb unter GNU/Linux existiert ein eigener Artikel.  weiter »

Gearflowers in OpenOffice.org Draw

Leider kann das quelloffene Büropaket OpenOffice.org bisher ausgerechnet mit Grafiken im offenen Scalable Vector Graphics-Format (SVG) nicht umgehen - es gibt schlicht und ergreifend keinen Importfilter, und das, obwohl es sich dabei um das mit großem Abstand am häufigsten gewünschte Feature handelt.

Bisher gibt es zwei Ansätze, dieses Problem zu beseitigen: Einen extrem komplexen externen Filter von Bernhard Haumacher, der als UNO-Objekt nachinstalliert werden kann, und einen erheblich schlankeren internen Filter, der auf der libsvg-Bibliothek aufbaut, bisher jedoch als noch nicht praxistauglich gilt. Mark Paruzel versuchte im Rahmnen des Google Summer of Code 2007, letzteren Ansatz weiterzuentwicklen, bisher sind jedoch noch keine Ergebnisse bekannt geworden.

Der SVG Import Filter von Bernhard Haumacher kommt als rund 5,5 MB großes OXT-Paket daher und setzt OpenOffice 2.0 sowie ein installiertes Java 5.0 (JDK/1.5 or JRE/1.5) voarus; zur Transformation der Vektordaten nutzt der Filter die Apache Batik SVG Engine, die im Paket enthalten ist.  weiter »

AVM BlueFRITZ! Software - Geräte und Verbindungen

Dieser Erfahrungsbericht zum Bluetooth USB-Stick AVM BlueFRITZ! USB v 2.0 schildert Erfahrungen und Erlebnisse mit dem Bluetooth-Adapter von AVM. Der USB-Stick des Berliner Herstellers wird zu einem Listenpreis von knapp 50 Euro angeboten und ist zu Straßenpreisen von um die 30 Euro zu bekommen (Stand: Oktober 2007); er ist damit deutlich teurer als die meisten Sticks der Konkurrenz, die zwischen zehn und zwanzig Euro kosten.

Der Aufpreis kommt wohl vor allem durch den enormen Funktionsumfang des AVM-Produkts sowie die Qualität der mitgelieferten Software zustande: Der AVM BlueFRITZ! USB v 2.0 unterstützt der zeit insgesamt neun Bluetooth-Profile und kommt mit einem eigenen Bluetooth-Stack daher. Positiv zu vermerken ist auch, dass die Treibersoftware berits über Jahre gepflegt und kontinuierlich verbessert wird - eine vergleichbare Produktpflege ist uns bisher von keinem anderen Hersteller bekannt geworden.

Das ist jedenfalls die Theorie; der Stick muss nun in der Praxis zeigen, ob er seinen hohen Preis tatsächlich wert ist.  weiter »

cover of AVM BlueFRITZ! USB v 2.0 Bluetooth USB-StickAVM BlueFRITZ! USB v 2.0 Bluetooth USB-Stick
asin: B0002I8W8W
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