Berufliche Ausbildung

Jedes Jahr beenden 20.000 Personen eine Erstausbildung in einem der IT-Ausbildungsberufe IT-Systemelektroniker, Fachinformatiker, IT-Systemkaufmann oder Informatikkaufmann. Die Wege zu einem Job im IT-Bereich sind allerdings vielfältig. Das Spektrum reicht von Ausbildungsberufen wie dem IT-Systemkaufmann oder Fachinformatiker über schulische Vollzeitausbildungen wie dem Informatikassistenten bis hin zu Studiengängen an Fachhochschulen oder Universitäten.

Das pure Interesse an Computern reicht in der Regel als Grundlage für einen solchen Berufsweg nicht aus. Erwünscht sind Fähigkeiten in den Bereichen Mathematik, Physik und Informatik; weiterhin nützlich sind gute Kenntnisse in Deutsch und Englisch. Weitere Kompetenzen sind Kreativität und Verständnis für die Bedürfnisse von Kollegen und Kunden; wer später beispielsweise als Projektmanager arbeiten möchte, kommt ohne Organisationstalent nicht sehr weit (Quelle: Heise Online).

Das Arbeitsamt fördert die berufliche Ausbildung gem. §§ 59-76 SGB III n.F. und §§ 235, 240-247 SGB III durch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB); dabei handelt es sich um einen Zuschuss des Arbeitsamtes, der etwa dem BAföG für Studenten entspricht.

Es wird unterschieden zwischen zwei Varianten:

  • Azubi-BAB: Förderung einer beruflichen Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Maßnahme-BAB: Förderung einer berufsvorbereitenden Maßnahme

IT-Ausbildungsberufe

Hier finden Sie eine kurze Beschreibung der derzeit anerkannten IT-Ausbildungsberufe (Stand: März 2003).

  • Fachinformatiker
  • Informatikkaufmann
  • IT-System-Elektroniker
  • IT-System-Kaufmann

Prüfungen

Das neue Prüfungsmodell in den IT-Berufen sieht zwei Prüfungsteile vor:

  • Im Prüfungsteil A, der auf die Überprüfung der betriebsspezifischen Fachqualifikationen abzielt, ist eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen, zu dokumentieren und zu präsentieren sowie ein Fachgespräch darüber zu führen. Bei der Projektarbeit handelt es sich um einen realen betrieblichen Arbeitsauftrag, nicht um eine allein zu Prüfungszwecken gestellte Aufgabe.
  • Im Prüfungsteil B steht auftragsbezogenes Denken und Handeln und nicht das isolierte Abfragen von Faktenwissen im Vordergrund: Hier sind schriftlich zwei ganzheitliche Aufgaben zu bearbeiten, die berufstypische Geschäftsprozesse abbilden. Hinzu kommen Aufgaben zur Wirtschafts- und Sozialkunde.

Berlin

  • Freie Träger für Berufsausbildung und Weiterbildung.
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